Eigentümergrundschuld

Das ist der Teil der Grundschuld, den du schon wieder zurückgezahlt hast. Wenn du 100.000€ aufnimmst und 100.000€ in deinem Grundbuch eingetragen werden, dann bleibt das auch so. Nach dem ersten Jahr sind es dann nur noch 95.000€ Restschuld beispielsweise. Die 5.000€ sind dann eine Eigentümergrundschuld geworden. Das ist wichtig zu wissen, da du deswegen auch abbezahlte Grundschulden guten Gewissens im Grundbuch stehen lassen kannst, auch wenn dort noch Bank ABC formal eingetragen ist.