Abschreibung

Eine Immobilie verliert Stück für Stück an Wert. Dieser Verlust kann zu einem bestimmten Prozentsatz als steuerlicher Verlust von den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht werden.

Bei Altbauten gibt es nur die lineare Abschreibung. Bei Neubauten kannst du zwischen degressiver (jährlich abnehmender) und linearer (jährlich gleich bleibender) Abschreibung wählen.

Abschreibungen sind nur auf die Immobilie und nicht auf den Grund und Boden möglich.