Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

Wenn du eine Immobilie kaufst und diese vermietest, dann hast du in der nächsten Steuererklärung die Einnahmen/Verluste anzugeben.

Als Werbungskosten zählen z.B. Kosten für Reparaturen, Versicherung, Schornsteinfeger oder Modernisierungen. Zusätzlich kannst du die Darlehenszinsen und Abschreibungen geltend machen.