Beim Amtsgericht gibt es ein Register, welches Auskunft gibt über die rechtlichen Verhältnisse, die Größe und die Nutzungsart von Grundstücken. Zusätzlich sind hier Lasten und Beschränken von oder für andere Grundstücke aufgeführt. Das Grundbuch genießt öffentlichen Glauben, du kannst den Angaben also Vertrauen. Einsicht bekommst du nur mit einem berechtigten Interesse.