Deutschlandweit

Kreditfähigkeit

Der Gesetzgeber schreibt vor, dass ein Kreditnehmen volljährig und uneingeschränkt geschäftsfähig sein muss. Im Einzelfall kann ein Jugendlicher unter 18 Jahren auch durch eine gerichtliche Erklärung die volle Geschäftsfähigkeit bekommen. Manchmal wird die Geschäftsfähigkeit älteren Personen unter bestimmten Voraussetzungen entzogen.