Deutschlandweit

Negativbescheinigung

Eine Gemeinde hat grundsätzlich bei allen Grundstücken ein Vorkaufsrecht. Eine Eintragung im Grundbuch ist dafür nicht nötig. Der Notar klärt diesen Punkt mit der Gemeinde. Sie stellt dann eine Negativbescheinigung aus und versichert damit, dass sie dieses Recht nicht ausüben wird.