Hier gibt es eine weitere Person, die den Nutzen aus der Immobilie ziehen darf. Dazu zählen Wohnrechte, aber auch die Ansprüche auf eine Mieteinnahme aus der Immobilie. Du findest Nießbrauch in Abteilung II im Grundbuch.
Für Banken ist eine Immobilie mit Nießbrauch meistens unverwertbar.