Deutschlandweit

Notarieller Kaufpreis

Das ist der Kaufpreis, der im Kaufvertrag steht und vom Notar notariell beurkundet wurde. Dieser Kaufpreis wird z.B. vom Finanzamt genutzt für die steuerliche Abschreibung und die Grunderwerbsteuer. Für die Bank wird der Kaufpreis bei der Ermittlung des Beleihungswertes herangezogen.