Deutschlandweit

Preisangabenverordnung

Es handelt sich dabei um eine Verordnung, die dich als Kunden schützt. Das Ziel ist eine bessere Vergleichbarkeit von Angeboten. Konkret geht es dabei darum, dass Angebote und Darlehensverträge alle Kosten enthalten, die relevant sind: Verordnung zum Schutz der Verbraucher. Um eine bessere Vergleichbarkeit zu gewährleisten, sind die Kreditinstitute laut Preisangabenverordnung (PAngV) verpflichtet, in Angeboten und Darlehensverträgen alle relevanten Kosten, Preise und Effektivzinssätze aufzulisten.

In der Praxis gibt es z.B. die Regelung, dass im effektiven Jahreszins auch der Zins für die Zeit nach dem ersten Vertrag berücksichtigt werden muss. Im Normalfall ist dann noch eine gewisse Restschuld offen, die dann mit einem neuen Zins weitergeführt werden muss. Diesen Zins weiß heute noch niemand. In der Preisangabenverordnung gibt es für diese Annahme auch keine Vorgabe. Das sorgt leider dafür, dass die Banken hier unterschiedlich rechnen und die gewünschte Vergleichbarkeit verloren geht.

Wir helfen euch gerne dabei, verschiedene Angebote transparent zu vergleichen.