Deutschlandweit

Rückauflassungsvormerkung

Meistens haben Städte und Gemeinden bestimmte Auflagen, wenn sie Grundstücke vergeben. Sie lassen sich dann eine Rückauflassungsvormerkung in das Grundbuch eintragen. Sollte ein neuer Eigentum diesen Auflagen nicht entsprechen, hat der frühere Eigentümer (hier: Stadt/Gemeinde) einen Anspruch darauf, dass sie das Grundstück zurückübertragen bekommt.