Es gibt die Möglichkeit, dass eine Person im Darlehensvertrag ausgetauscht wird. Beispielsweise bei einem Verkauf kann dann die Finanzierung auch mitverkauft werden. Die Voraussetzung dafür ist immer die Zustimmung der Bank. Es findet dann eine Bonitätsprüfung der neuen Person statt. Es kann unter Umständen eine Gebühr verlangt werden für den Schuldnertausch.