Wenn du weißt, dass du unter gewissen Umständen die Immobilie innerhalb der Zinsbindung verkaufen willst, weil du z.B. berufsbedingt umziehen musst, kann das spannend sein. Mit dem Vorfälligkeitsschutz kannst du eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit mit in den Darlehensvertrag aufnehmen lassen. Das sorgt i.d.R. für einen Zinsaufschlag. Dadurch kannst du dann aber die sog. Vorfälligkeitsentschädigung vermeiden.