Deutschlandweit

Vorkaufsrecht

Es kann eine Eintragung vorgenommen, dass jemand im Falle eines Verkaufs die Immobilie kaufen darf. Die Person würde dann zu den ausgehandelten Vertragsbedingungen der anderen beiden Personen (Verkäufer und Käufer) einsteigen. Das Vorkaufsrecht wird im Grundbuch in Abt. II eingetragen. Es wird im Prinzip eine Zustimmung zum Verkauf verlangt von dem Begünstigten mit Vorkaufsrecht – oder er/sie steigt selbst ein.