Deutschlandweit

Instandhaltungsrücklage

Das Wohnungseigentumsgesetz (§ 21 Abs. 5 WEG) schreibt vor, dass regelmäßige Pauschalbetrag zur Beseitigung auftretender Schäden und Mängel am Gemeinschaftseigentum zu zahlen sind. Wer wie viel zahlt, richtet sich nach der Wohnfläche der Eigentumswohnungen.

Eine Faustformel besagt, dass sie in der Regel zwischen 0,8 % und 1,0 % p.a. der Herstellungskosten liegt.