Im Grundbuch möchte jede Bank an erster Stelle stehen. Die Reihenfolge ist sehr wichtig. Der sog. erste Rang wird im Falle einer Zwangsversteigerung als erstes bedient. Nur wenn etwas übrig bleibt, geht das an die Bank im zweiten Rang.
Da es auch andere Rechte geben kann, die jemand im Grundbuch hat, soll der erste Rang möglichst frei bleiben. Durch eine notariell beglaubigte Erklärung kann also die Rangstelle verändert werden. Wichtig ist dabei die Zustimmung der betroffenen Partei.