
Grundschuldbestellung: Ablauf, Kosten und alles, was du vor dem Notartermin wissen solltest

Dr. Marc Rustige
Dr. Marc Rustige ist Co-Founder von Justhome. Seit über 10 Jahren beschäftigt er sich mit der Immobilienkauf und -verkauf im digitalen Zeitalter. Als promovierter Betriebswirt ist dabei insbesondere die Immobilienfinanzierung sein Interessengebiet.
8. Juli 2026Aktualisiert vor 2 MonatenLesezeit: 11 Min.
Wer ein Haus kauft und dafür einen Kredit aufnimmt, hört früh von der Grundschuldbestellung – und fragt sich oft: Was unterschreibe ich da eigentlich? Und warum? In diesem Artikel erfährst du Schritt für Schritt, was hinter der Grundschuldbestellung steckt, wie der Ablauf aussieht, was es kostet und worauf du achten solltest, bevor du beim Notar unterschreibst.
Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Grundschuldbestellung?
Eine Grundschuldbestellung ist der Vorgang, bei dem eine Grundschuld zugunsten deiner Bank ins Grundbuch eingetragen wird. Sie dient als Sicherheit für das Darlehen: Wenn du deine Raten nicht mehr zahlen kannst, darf die Bank die Immobilie verwerten. Der Eintrag erfolgt in Abteilung III des Grundbuchs und ist notarielle Pflicht – ohne ihn zahlt keine Bank dein Darlehen aus.
Kurz gesagt: Kein Grundbucheintrag, kein Kredit.
Grundschuld oder Hypothek – wo liegt der Unterschied?
Grundschuld und Hypothek sind beide Grundpfandrechte, aber sie funktionieren unterschiedlich. Die Hypothek ist an ein konkretes Darlehen gebunden – sinkt die Restschuld, sinkt die Hypothek automatisch mit. Die Grundschuld hingegen ist unabhängig vom Darlehen und bleibt in voller Höhe bestehen, bis sie aktiv gelöscht wird.
Genau deshalb bevorzugen Banken heute fast ausschließlich die Grundschuld: Sie ist flexibler und kann für eine spätere Anschlussfinanzierung wiederverwendet werden.
Briefgrundschuld oder Buchgrundschuld?
Grundschulden können in zwei Formen bestellt werden – als Buchgrundschuld oder als Briefgrundschuld. Der Unterschied liegt darin, ob das Grundbuchamt zusätzlich einen physischen Grundschuldbrief ausstellt oder nicht.
- Buchgrundschuld: Die Grundschuld wird ausschließlich im Grundbuch eingetragen. Eine Übertragung auf einen anderen Gläubiger erfordert eine Eintragung im Grundbuch. Das ist die heute übliche Form bei privaten Immobilienkäufen.
- Briefgrundschuld: Zusätzlich zum Grundbucheintrag wird ein Grundschuldbrief als Wertpapier ausgestellt. Die Grundschuld kann durch Übergabe des Briefs an einen anderen Gläubiger übertragen werden – ohne erneute Grundbuchänderung.
In der Praxis wird bei Baufinanzierungen fast immer eine Buchgrundschuld bestellt. Sie ist einfacher, günstiger und für die Absicherung eines Immobilienkredits völlig ausreichend. Achte in deiner Grundschuldbestellungsurkunde darauf, dass dort „ohne Brief" oder „Buchgrundschuld" steht – falls nicht, frag deinen Notar nach dem Grund.
Wozu dient die Grundschuldbestellung – und wer profitiert davon?
Aus Sicht der Bank ist die Grundschuldbestellung Absicherung: Sie hat dir einen großen Geldbetrag geliehen und will sicherstellen, dass sie im Ernstfall nicht leer ausgeht. Aus deiner Sicht als Käufer ist es der Hebel, überhaupt an günstige Kreditkonditionen zu kommen – Banken verleihen Geld zu besseren Zinsen, wenn sie eine solide Sicherheit haben.
Die Grundschuldbestellung ist kein bürokratisches Hindernis, sondern strukturell zum Immobilienkauf gehörig. Sie schützt beide Seiten: Die Bank hat eine Sicherheit, du bekommst dein Darlehen – und damit den Schlüssel zu deiner Immobilie. Welche Konditionen du bei deiner Finanzierung erwarten kannst, lässt sich mit dem Baufinanzierungsrechner von Justhome vorab durchspielen.
Ablauf der Grundschuldbestellung: Schritt für Schritt erklärt
Der Ablauf gliedert sich in sechs Schritte:
- Kreditgenehmigung – Deine Bank genehmigt das Darlehen und prüft die Immobilie.
- Formularversendung – Die Bank schickt das Grundschuldbestellungsformular an den Notar.
- Notartermin vereinbaren – Notar und Käufer stimmen einen Beurkundungstermin ab.
- Beurkundung beim Notar – Notar liest die Urkunde vor, du unterschreibst.
- Einreichung beim Grundbuchamt – Der Notar reicht die Urkunde beim Grundbuchamt ein.
- Eintragung und Auszahlung – Das Grundbuchamt trägt die Grundschuld ein, die Bank zahlt das Darlehen aus.
Im Folgenden wird jeder Schritt erklärt.
Die Kreditgenehmigung ist die Voraussetzung für alles Weitere. Erst wenn die Bank deinen Antrag geprüft und bewilligt hat, beginnt der eigentliche Prozess der Grundschuldbestellung. Das kann einige Tage bis wenige Wochen dauern, je nach Bank und Vollständigkeit deiner Unterlagen.
Die Formularversendung erfolgt dann direkt durch die Bank – du musst dabei nicht aktiv werden. Sobald die Finanzierungszusage steht, übermittelt die Bank das Grundschuldbestellungsformular mit allen relevanten Angaben (Betrag, Zinsen, Laufzeit) an den Notar deiner Wahl.
Die Terminvereinbarung übernimmst du selbst oder koordinierst sie mit deinem Makler. Notare haben je nach Region unterschiedlich lange Vorlaufzeiten – in gefragten Städten kann das schon zwei bis drei Wochen dauern.
Bei der Beurkundung liest der Notar die Urkunde vollständig vor und erklärt die wesentlichen Punkte. Du unterschreibst – und die Urkunde wird damit rechtswirksam. Was genau dabei passiert, erklärt der nächste Abschnitt.
Nach dem Termin reicht der Notar die Urkunde beim Grundbuchamt ein – das geschieht in der Regel innerhalb weniger Tage. Ab diesem Moment liegt der Ball beim Grundbuchamt.
Sobald die Eintragung erfolgt ist, informiert das Grundbuchamt den Notar, der wiederum die Bank benachrichtigt. Damit sind die Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt.
Wer füllt das Grundschuldbestellungsformular aus?
Das Formular füllt die Bank aus – nicht du. Sie übermittelt alle nötigen Angaben direkt an den Notar. Du musst also nicht selbst zur Feder greifen oder das Dokument kennen, bevor du es beim Termin siehst.
Was von dir erwartet wird: Du besorgst bestimmte Unterlagen (dazu weiter unten mehr), nimmst den Notartermin wahr und unterschreibst die Urkunde nach der Verlesung. Das ist deine aktive Rolle in diesem Prozess.
Was passiert beim Notartermin?
Beim Beurkundungstermin bist du als Käufer und der Notar anwesend – Vertreter der Bank sind in der Regel nicht dabei. Der Notar liest die gesamte Grundschuldbestellungsurkunde vor, erklärt Unklarheiten und beantwortet Fragen. Erst danach unterschreibst du.
Ein Punkt, der viele Käufer verunsichert: Die Urkunde enthält eine Zwangsvollstreckungsunterwerfungsklausel. Das klingt bedrohlich – und verdient eine ehrliche Erklärung (siehe nächster Abschnitt).
Zwangsvollstreckungsunterwerfungsklausel verständlich erklärt
Die Zwangsvollstreckungsunterwerfungsklausel ist der Abschnitt in der Grundschuldbestellungsurkunde, der bei vielen Käufern für Verunsicherung sorgt. Der Name klingt dramatisch – das Konzept dahinter ist aber weniger bedrohlich, als es wirkt.
Was die Klausel bedeutet: Du stimmst zu, dass die Bank im Fall eines Zahlungsausfalls die Immobilie direkt verwerten darf – also eine Zwangsversteigerung einleiten kann – ohne vorher ein langwieriges Gerichtsverfahren führen zu müssen. Die Grundschuldbestellungsurkunde wird damit zum sogenannten „vollstreckbaren Titel".
Warum die Klausel existiert: Ohne sie müsste die Bank bei Zahlungsausfall erst vor Gericht klagen, ein Urteil erwirken und dann vollstrecken. Das würde Monate bis Jahre dauern. Die Klausel beschleunigt diesen Prozess – und genau deshalb ist sie Voraussetzung für fast jede Immobilienfinanzierung.
Was das für dich praktisch heißt: Solange du deine Raten zahlst, bleibt die Klausel vollkommen ohne Wirkung. Sie ist vergleichbar mit einer Versicherungspolice, die hoffentlich nie zum Einsatz kommt. Selbst bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten ist eine sofortige Zwangsversteigerung in der Praxis extrem selten – Banken suchen in aller Regel zunächst das Gespräch und bieten Lösungen wie Stundungen oder Ratenanpassungen an.
Gut zu wissen: Die Klausel umfasst in vielen Urkunden zwei Unterwerfungserklärungen – eine bezogen auf die Immobilie (dingliche Unterwerfung) und eine bezogen auf dein sonstiges Vermögen (persönliche Unterwerfung). Lass dir vom Notar beide Teile erklären und frag gezielt nach, wenn dir etwas unklar ist. Das ist genau seine Aufgabe.
Grundschuld eintragen – so läuft der Grundbucheintrag ab
Nach dem Notartermin reicht der Notar die beglaubigte Urkunde beim Grundbuchamt ein. Die Grundschuld wird dort in Abteilung III eingetragen – dem Teil des Grundbuchs, der alle Grundpfandrechte wie Grundschulden und Hypotheken erfasst. Abteilung I zeigt den Eigentümer, Abteilung II enthält Lasten und Beschränkungen (wie die Auflassungsvormerkung).
Was genau im Grundbuchauszug steht und wie du ihn liest, erklären wir in unserem Artikel zu den Grundbucheintrag Kosten.
Wichtig: Erst wenn der Eintrag erfolgt ist – oder die Bank eine Rangbescheinigung akzeptiert – zahlt sie das Darlehen aus. Ohne Eintrag kein Geld.
Die Grundschuldbestellungsurkunde – was darin steht und warum du sie genau lesen solltest
Die Urkunde enthält mehrere zentrale Angaben:
- Grundschuldbetrag: Der eingetragene Betrag entspricht meist dem Darlehensbetrag, oft aber auch etwas mehr – Banken lassen sich einen Puffer einräumen.
- Grundschuldzinsen: Diese Zahl erschreckt auf den ersten Blick – sie kann 15 bis 20 Prozent betragen. Das sind aber keine Zinsen, die du zahlst, sondern ein rechtlicher Absicherungspuffer für den Verwertungsfall. Für deine monatliche Belastung sind ausschließlich die Darlehenszinsen relevant.
- Eigentümer- und Bankdaten: Name, Adresse und Kontonummern – hier prüfst du, ob alle Angaben korrekt sind.
- Zwangsvollstreckungsunterwerfungsklausel: Wie oben ausführlich erklärt: Du stimmst zu, dass die Bank im Zahlungsausfall direkt vollstrecken darf. Lies diesen Abschnitt durch, auch wenn der Notar ihn erklärt – du hast das Recht, Fragen zu stellen.
Nimm dir beim Notartermin die Zeit, die Urkunde wirklich zu hören und bei Unklarheiten nachzufragen. Der Notar ist verpflichtet, alles zu erläutern – das ist genau seine Aufgabe.
Benötigte Unterlagen: Was du zur Grundschuldbestellung mitbringen musst
Die Grundschuldbestellung ist kein bürokratischer Solo-Trip – mehrere Parteien liefern ihre Beiträge. Hier die Übersicht:
Du als Käufer bringst mit:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Aktueller Grundbuchauszug (wenn du ihn noch nicht besorgt hast)
- Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung
Die Bank liefert:
- Ausgefülltes Grundschuldbestellungsformular mit allen Darlehensdetails
- Ggf. eine Weisung an den Notar, wie die Urkunde zu gestalten ist
Der Notar organisiert:
- Vorbereitung der Beurkundungsunterlagen
- Beglaubigte Ausfertigung der Urkunde nach dem Termin
- Einreichung beim Grundbuchamt
Frag deine Bank vorab, ob sie bestimmte Unterlagen zusätzlich benötigt – das kann je nach Institut leicht variieren.
Kosten der Grundschuldbestellung: Was Notar und Grundbuchamt berechnen
Die Kosten für die Grundschuldbestellung setzen sich aus Notargebühren und Grundbuchgebühren zusammen. Beide werden nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) berechnet und richten sich nach dem Grundschuldbetrag – also in der Regel nach deiner Darlehenssumme.
Als grobe Orientierung: Insgesamt liegen die Kosten bei etwa 0,8 bis 1,0 Prozent des Grundschuldbetrags.
Kostenbeispiele nach Darlehenshöhe
| Darlehensbetrag | Notargebühren (ca.) | Grundbuchgebühren (ca.) | Gesamt (ca.) |
|---|---|---|---|
| 200.000 € | 435 € | 218 € | 653 € |
| 300.000 € | 615 € | 305 € | 920 € |
| 400.000 € | 800 € | 400 € | 1.200 € |
Die Tabelle zeigt Richtwerte auf Basis des GNotKG. Die tatsächlichen Gebühren hängen vom genauen Grundschuldbetrag und den ggf. anfallenden Auslagen ab. Stand: Juni 2026.
Mit dem Notarkostenrechner von Justhome kannst du die Notargebühren für deine konkrete Darlehenshöhe genau berechnen. Die gesamten Kaufnebenkosten – inklusive Grunderwerbsteuer, Maklercourtage und Grundschuldbestellung – ermittelst du mit dem Kaufnebenkostenrechner.
Wer trägt die Kosten?
Die Kosten der Grundschuldbestellung trägt der Käufer – also du. Das gilt sowohl für die Notargebühren als auch für die Grundbuchgebühren. Die Bank, zu deren Gunsten die Grundschuld eingetragen wird, übernimmt diese Kosten nicht.
Das ist branchenüblich und bei nahezu jeder Baufinanzierung so geregelt. Plane die Kosten daher von Anfang an als Teil deiner Kaufnebenkosten ein. Bei einem Darlehen von 300.000 Euro solltest du rund 920 Euro zusätzlich einkalkulieren – Geld, das du nicht über den Kredit finanzieren kannst, sondern aus Eigenmitteln aufbringen musst.
Wie lange dauert eine Grundschuldbestellung?
Hier ist die realistische Zeitplanung für jede Phase:
- Formularversand durch die Bank: 1–3 Werktage nach Darlehenszusage
- Notartermin vereinbaren: 1–3 Wochen Vorlaufzeit (je nach Region)
- Beurkundung selbst: 1–2 Stunden
- Einreichung beim Grundbuchamt: wenige Tage nach dem Termin
- Eintragung durch das Grundbuchamt: 2–6 Wochen, abhängig vom Amt
Gesamtdauer: realistisch 4–8 Wochen vom Startschuss bis zur Darlehensauszahlung.
Besonders Grundbuchämter in Ballungsregionen arbeiten unter hoher Auslastung – Verzögerungen von mehreren Wochen sind dort keine Seltenheit. Wenn dein Kaufvertrag enge Fristen enthält, solltest du das frühzeitig mit deiner Bank und dem Notar besprechen.
Die Rangbescheinigung – wenn es schnell gehen muss
Eine Rangbescheinigung ist eine vorläufige Bestätigung des Notars, dass die Grundschuld korrekt zur Eintragung beim Grundbuchamt eingereicht wurde. Sie beweist der Bank, dass ihr Grundpfandrecht an erster Stelle steht – auch wenn der offizielle Grundbucheintrag noch aussteht.
Viele Banken akzeptieren die Rangbescheinigung als Grundlage für die Darlehensauszahlung. Das verkürzt die Wartezeit erheblich: Statt auf den vollständigen Grundbucheintrag zu warten, kann die Auszahlung bereits nach der Einreichung beim Grundbuchamt erfolgen.
Frag deine Bank aktiv, ob sie die Rangbescheinigung als Auszahlungsvoraussetzung anerkennt – gerade wenn der Kauftermin zeitlich knapp ist, kann das den Unterschied machen.
Wie lange bis zur Kreditauszahlung nach Eintragung?
Sobald die Grundschuld im Grundbuch eingetragen ist – oder die Bank die Rangbescheinigung akzeptiert hat – dauert es in der Regel nur noch wenige Werktage bis zur Auszahlung des Darlehens. Die meisten Banken überweisen innerhalb von 3 bis 5 Werktagen, nachdem sie die beglaubigte Ausfertigung der Urkunde und den aktuellen Grundbuchauszug vom Notar erhalten haben.
Beachte aber: Die Bank prüft vor der Auszahlung, ob alle Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören neben der Grundschuldeintragung oft auch der Nachweis einer Gebäudeversicherung, die Zahlung der Grunderwerbsteuer und der Eingang des Eigenkapitals. Fehlt ein Dokument, verzögert sich die Auszahlung – unabhängig davon, wie schnell das Grundbuchamt war.
Wenn sich die Auszahlung durch Verzögerungen nach hinten verschiebt, können Bereitstellungszinsen anfallen – das sind Gebühren, die Banken erheben, wenn das bereitgestellte Darlehen nicht innerhalb einer bestimmten Frist abgerufen wird.
Was passiert nach der Grundschuldbestellung?
Sobald die Grundschuld eingetragen ist, schickt der Notar der Bank eine beglaubigte Ausfertigung der Urkunde sowie einen aktuellen Grundbuchauszug. Damit sind die Auszahlungsvoraussetzungen in der Regel erfüllt, und die Bank überweist den Darlehensbetrag – meistens direkt auf das Notaranderkonto oder an den Verkäufer.
Ab diesem Moment bist du Eigentümer und Darlehensnehmer zugleich.
Was passiert, wenn du das Darlehen vollständig getilgt hast? Die Grundschuld bleibt zunächst bestehen – sie erlischt nicht automatisch. Die Bank stellt dir eine Löschungsbewilligung aus, mit der du die Grundschuld beim Grundbuchamt löschen lassen kannst.
Ob du das tun solltest, hängt von deiner Situation ab: Wer eine Anschlussfinanzierung plant oder die Immobilie eventuell als Sicherheit für einen anderen Kredit verwenden möchte, lässt die Grundschuld oft stehen. Das spart Kosten und Aufwand. Wer die Immobilie verkaufen möchte, löscht sie in der Regel. Alles dazu – inklusive Kosten und Ablauf – findest du in unserem Artikel zum Grundschuld löschen.
Auflassungsvormerkung und Grundschuldbestellung – das ist der Unterschied
Diese beiden Begriffe tauchen beim Immobilienkauf oft in schneller Folge auf – und werden häufig verwechselt. Dabei dienen sie völlig unterschiedlichen Zwecken.
Die Auflassungsvormerkung sichert dich als Käufer ab: Sie wird in Abteilung II des Grundbuchs eingetragen und verhindert, dass der Verkäufer die Immobilie nochmals an jemand anderen verkauft, während der Kaufvertrag noch abgewickelt wird. Die Grundschuldbestellung hingegen sichert die Bank – sie steht in Abteilung III und ist die Voraussetzung für die Darlehensauszahlung.
Zeitlich gilt: Die Auflassungsvormerkung wird beim Kaufvertrag beim Notar eingetragen, die Grundschuldbestellung erfolgt danach, oft kurze Zeit später mit einem separaten Notartermin.
Fazit
Die Grundschuldbestellung ist ein unverzichtbarer Schritt auf dem Weg zu deiner Immobilie. Sie läuft größtenteils im Hintergrund ab – Bank und Notar übernehmen den Großteil der Arbeit. Deine Aufgaben sind überschaubar: Unterlagen besorgen, Notartermin wahrnehmen, Urkunde unterschreiben.
Wichtig ist, dass du weißt, worauf du unterschreibst – besonders was die Zwangsvollstreckungsunterwerfungsklausel bedeutet. Sie klingt drastischer als sie ist, solange du deinen Zahlungsverpflichtungen nachkommst.
Plane für den gesamten Prozess realistisch 4–8 Wochen ein, frag deine Bank frühzeitig nach der Rangbescheinigung, wenn die Zeit knapp ist – und vergiss nicht, die Kosten der Grundschuldbestellung von Anfang an in deine Kaufnebenkosten einzurechnen. Mit dem Kaufnebenkostenrechner von Justhome behältst du alle Posten im Blick.
Alle Kaufnebenkosten auf einen Blick berechnen
Grundschuldbestellung, Notar, Grunderwerbsteuer – berechne jetzt alle Nebenkosten deines Immobilienkaufs mit dem Justhome-Rechner.
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