Auf einem Tisch liegt ein Block und darauf ein Stift, daneben ligt ein Taschenrechner, Mini Holzhaus und zerknülltest Papier

Grundschuld löschen: Was es kostet, wie es abläuft und wann es sich wirklich lohnt

Dr. Marc Rustige

Dr. Marc Rustige ist Co-Founder von Justhome. Seit über 10 Jahren beschäftigt er sich mit der Immobilienkauf und -verkauf im digitalen Zeitalter. Als promovierter Betriebswirt ist dabei insbesondere die Immobilienfinanzierung sein Interessengebiet.

8. Mai 2026Aktualisiert vor etwa 7 StundenLesezeit: 10 Min.

Die letzte Kreditrate ist gezahlt — und dann landet ein Brief der Bank im Briefkasten: die Löschungsbewilligung. Was jetzt? Die Grundschuld löschen lassen, behalten oder für eine neue Finanzierung nutzen? Dieser Artikel beantwortet genau das: Was die Löschung einer Grundschuld kostet, wie der Ablauf Schritt für Schritt aussieht und wann es sich wirklich lohnt — mit konkreten Zahlen, einer Kostentabelle und einer ehrlichen Entscheidungshilfe.

Inhaltsverzeichnis

    Was ist eine Grundschuld — und was hat das mit deiner Immobilie zu tun?

    Wenn du eine Immobilie über einen Kredit finanzierst, verlangt die Bank eine Sicherheit. Diese Sicherheit ist die Grundschuld — ein Recht, das zugunsten der Bank ins Grundbuch eingetragen wird. Es besagt: Wenn du den Kredit nicht zurückzahlst, darf die Bank die Immobilie verwerten.

    Das Entscheidende, das viele Eigentümer überrascht: Die Grundschuld verschwindet nicht automatisch, wenn du den Kredit vollständig zurückgezahlt hast. Sie bleibt so lange im Grundbuch eingetragen, bis du aktiv ihre Löschung beantragst. Das klingt zunächst seltsam, hat aber seinen Grund — dazu später mehr.

    Für dich bedeutet das: Nach der letzten Rate hast du zwar keine Schulden mehr, aber im Grundbuch steht noch immer ein Eintrag, der auf eine Belastung hinweist. Ob du diesen Eintrag löschen lässt oder nicht, hängt von deiner individuellen Situation ab.

    Buchgrundschuld und Briefgrundschuld — was ist der Unterschied?

    Es gibt zwei Arten der Grundschuld, und der Unterschied ist für den Löschungsprozess relevant:

    Bei der Buchgrundschuld existiert die Grundschuld ausschließlich als Eintrag im Grundbuch — das ist heute der Standardfall bei neueren Immobilienkrediten.

    Bei der Briefgrundschuld gibt es zusätzlich einen physischen Grundschuldbrief, ein offizielles Dokument, das die Bank erhält und aufbewahrt. Ältere Immobilien haben häufig noch eine Briefgrundschuld. Das ist wichtig, weil du beim Löschungsprozess den Brief zurückgeben musst — was den Ablauf etwas aufwändiger macht. Mehr dazu im Abschnitt zum Ablauf weiter unten.


    Grundschuld löschen Kosten: Was Notar und Grundbuchamt verlangen

    Die Kosten für die Löschung einer Grundschuld setzen sich aus zwei Positionen zusammen: Notargebühren und Grundbuchamtsgebühren. Beide werden nach dem GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz) auf Basis des Grundschuldwerts berechnet — und nicht etwa nach deinem Aufwand oder der Zeit, die der Notar benötigt. Bei einer Grundschuld von 200.000 € entstehen typischerweise Gesamtkosten von rund 400–500 €.

    Lass uns die beiden Kostenblöcke im Detail anschauen.

    Notarkosten beim Löschen einer Grundschuld

    Der Notar übernimmt beim Löschungsprozess eine wichtige, aber verhältnismäßig kleine Rolle: Er beglaubigt die Unterschrift auf der Löschungsbewilligung und reicht den Antrag beim Grundbuchamt ein.

    Das GNotKG — das Gerichts- und Notarkostengesetz — legt bundesweit einheitlich fest, wie hoch diese Gebühren ausfallen. Konkret fallen in der Regel zwei Gebührentatbestände an:

    • Beglaubigung der Unterschrift: Eine 0,2-fache Gebühr nach dem Grundschuldwert
    • Vollzugsgebühr für die Weiterleitung an das Grundbuchamt: Ebenfalls eine 0,5-fache Gebühr

    Ein wichtiger Hinweis: Da es sich hier nur um eine Beglaubigung handelt — nicht um eine vollständige notarielle Beurkundung wie beim ursprünglichen Hauskauf — fallen die Notarkosten deutlich geringer aus als etwa beim Kaufvertragsabschluss. Wenn du wissen möchtest, wie die Notarkosten beim ursprünglichen Hauskauf entstanden sind, findest du dazu unseren Notarkostenrechner.

    Grundbuchamtsgebühren für die Löschung

    Der zweite Kostenblock ist die Gebühr des Grundbuchamts für die eigentliche Eintragung der Löschung. Auch diese Gebühr richtet sich nach dem GNotKG und dem Grundschuldwert — und fällt in der Regel etwas geringer aus als die Notargebühr.

    Was sich regional unterscheidet, sind nicht die Gebühren selbst (die sind bundesweit einheitlich geregelt), sondern die Bearbeitungszeiten. Dazu mehr im Ablauf-Abschnitt.

    Grundschuld löschen Kosten — Beispielrechnung mit zwei Szenarien

    Hier sind die typischen Kosten für zwei häufige Grundschuldwerte im Überblick:

    Position Grundschuld 100.000 € Grundschuld 300.000 €
    Notargebühr (Beglaubigung + Vollzug) ca. 120–150 € ca. 250–300 €
    Grundbuchamtsgebühr ca. 100–130 € ca. 200–250 €
    Gesamtkosten (ca.) 220–280 € 450–550 €

    Stand: April 2026. Die Werte sind Richtwerte auf Basis des GNotKG. Die genauen Gebühren hängen vom exakten Grundschuldwert und den konkreten Gebührentatbeständen ab.

    Was ist mit den Kosten der Bank? In der Regel stellt die Bank die Löschungsbewilligung kostenlos aus — das ist bei den meisten Kreditgebern Standard. Allerdings gibt es Ausnahmen: Manche Banken erheben eine Bearbeitungsgebühr von 50–150 €. Schau im Zweifel in deine Kreditunterlagen oder frag direkt bei deiner Bank nach.

    Die Gesamtkosten für die Löschung einer Grundschuld sind also überschaubar — für eine Immobilie im mittleren Preissegment bewegen sie sich meist zwischen 400 und 600 €.


    Grundschuld löschen Ablauf: So funktioniert es Schritt für Schritt

    1. Löschungsbewilligung von der Bank anfordern
    2. Zum Notar gehen und Unterschrift beglaubigen lassen
    3. Notar reicht Antrag beim Grundbuchamt ein
    4. Grundbuchamt trägt die Löschung ein
    5. Aktualisierten Grundbuchauszug erhalten

    Schritt 1 — Die Löschungsbewilligung von der Bank anfordern

    Die Löschungsbewilligung ist das offizielle Dokument der Bank, das bestätigt, dass der Kredit vollständig zurückgezahlt wurde und die Bank auf ihr Recht aus der Grundschuld verzichtet. Ohne dieses Dokument kannst du die Löschung nicht beantragen.

    Ob du die Löschungsbewilligung aktiv anfordern musst oder sie automatisch kommt, ist von Bank zu Bank unterschiedlich. Viele Banken schicken sie nach der letzten Rate von sich aus zu — aber nicht alle. Im Zweifel solltest du nach der letzten Zahlung aktiv nachfragen.

    Die typische Bearbeitungszeit der Bank beträgt zwei bis vier Wochen, kann aber je nach Institut auch länger dauern.

    Schritt 2 — Zum Notar: Unterschrift beglaubigen lassen

    Sobald du die Löschungsbewilligung hast, gehst du zum Notar. Dieser beglaubigt die Unterschrift der Bank auf dem Dokument — das ist eine gesetzliche Voraussetzung für die Grundbucheintragung.

    Kann ich eine Grundschuld ohne Notar löschen? Nein. Die notarielle Beglaubigung ist gesetzlich vorgeschrieben. Das Grundbuchamt akzeptiert die Löschungsbewilligung nur, wenn die Unterschrift der Bank notariell beglaubigt ist. Du kannst also nicht einfach die Löschungsbewilligung selbst einreichen — der Gang zum Notar ist Pflicht. Das klingt nach Bürokratie, ist aber in der Praxis schnell erledigt: Der Termin beim Notar dauert in der Regel nur wenige Minuten.

    Schritt 3 — Antrag beim Grundbuchamt stellen

    In der Regel übernimmt der Notar nach der Beglaubigung direkt die Weiterleitung aller Unterlagen an das zuständige Grundbuchamt. Du musst dich darum nicht selbst kümmern.

    Das Grundbuchamt prüft den Antrag und trägt die Löschung ins Grundbuch ein. Danach erhältst du auf Wunsch einen aktualisierten Grundbuchauszug, der die Löschung bestätigt.

    Wie lange dauert die Löschung einer Grundschuld?

    Die Gesamtdauer — vom Eingang der Löschungsbewilligung bei dir bis zur fertigen Eintragung im Grundbuch — beträgt typischerweise 6 bis 14 Wochen. Aufgeteilt sieht das ungefähr so aus:

    • Bank stellt Löschungsbewilligung aus: 2–4 Wochen
    • Notartermin und Weiterleitung: wenige Tage
    • Bearbeitung durch das Grundbuchamt: 4–10 Wochen

    Hier kommen die regionalen Unterschiede ins Spiel: Grundbuchämter in Ballungsräumen haben oft deutlich längere Bearbeitungszeiten als in ländlichen Regionen — manchmal dauert es in Großstädten 10 bis 12 Wochen oder länger.

    Praktischer Hinweis: Wenn du planst, deine Immobilie zu verkaufen, solltest du die Löschung frühzeitig anstoßen. Käufer und deren Banken erwarten in der Regel ein "sauberes" Grundbuch — und du willst nicht, dass sich der Verkauf wegen einer verzögerten Löschung in die Länge zieht.

    Besonderheit: Was ist beim Löschen einer Briefgrundschuld zu beachten?

    Bei der Briefgrundschuld gibt es einen zusätzlichen Schritt: Du musst den physischen Grundschuldbrief an die Bank zurückgeben, bevor diese die Löschungsbewilligung ausstellt. Die Bank gibt den Brief dann zusammen mit der Löschungsbewilligung an dich weiter, und beides geht an den Notar.

    Was passiert, wenn der Brief verloren gegangen ist? Das ist unangenehm, aber lösbar. In diesem Fall ist ein gerichtliches Aufgebotsverfahren nötig — ein Verfahren, bei dem der Brief offiziell für kraftlos erklärt wird. Das dauert in der Regel mehrere Monate und kostet zusätzliches Geld. Ein Notar ist hier dein erster Ansprechpartner und kann dich durch das Verfahren begleiten. Für die meisten Eigentümer tritt dieser Fall glücklicherweise nicht ein — aber wenn du eine ältere Immobilie hast und nicht weißt, ob ein Grundschuldbrief existiert, lohnt es sich, das frühzeitig zu klären.


    Grundschuld löschen oder behalten — wann lohnt sich was?

    Das ist die Frage, die viele Eigentümer nach der letzten Kreditrate beschäftigt. Die gute Nachricht: Es gibt keine universell richtige Antwort — aber eine klare Entscheidungslogik.

    Wann das Löschen der Grundschuld sinnvoll ist

    Es gibt Situationen, in denen du die Grundschuld definitiv löschen solltest:

    Du planst den Verkauf der Immobilie. Ein potenzieller Käufer — und vor allem dessen Bank — will ein Grundbuch ohne eingetragene Belastungen. Zwar kann die Grundschuld auch im Rahmen des Verkaufs gelöscht werden, aber ein bereits "sauberes" Grundbuch vereinfacht den Prozess und signalisiert Transparenz.

    Du benötigst die Grundschuld nicht mehr. Wenn du keine weiteren Finanzierungsvorhaben mit dieser Immobilie planst und einfach Klarheit im Grundbuch möchtest, ist die Löschung der einfachste Weg.

    Du willst psychologische Klarheit. Ein Grundbucheintrag, der eine Belastung zeigt, kann — auch wenn sie de facto erloschen ist — bei zukünftigen Geschäften oder Erbschaftssituationen für Fragen sorgen. Die Löschung schafft Eindeutigkeit.

    Wann es sich lohnt, die Grundschuld stehen zu lassen

    Manchmal ist die Löschung schlicht nicht notwendig — und du sparst dir Kosten und Aufwand, wenn du die Grundschuld im Grundbuch belässt:

    Du planst eine Anschlussfinanzierung. Wenn du in absehbarer Zeit einen neuen Kredit auf dieselbe Immobilie aufnehmen möchtest — etwa für einen Umbau oder eine Anschlussfinanzierung — kannst du die bestehende Grundschuld einfach an die neue Bank abtreten. Das ist in der Regel günstiger als Löschen und neu Eintragen.

    Die Grundschuld ist sehr alt und der Wert gering. Wenn der Aufwand und die Kosten der Löschung in keinem vernünftigen Verhältnis zum Nutzen stehen, lohnt sich das Warten bis zu einem konkreten Anlass.

    Vergleich: Löschen, Behalten oder Abtreten?

    Option Aufwand Kosten Wann sinnvoll
    Grundschuld löschen Mittel (Notar + Grundbuchamt) 300–600 € (je nach Grundschuldwert) Immobilienverkauf geplant; kein weiterer Finanzierungsbedarf; Klarheit im Grundbuch gewünscht
    Als Eigentümergrundschuld behalten Gering (kein aktiver Schritt nötig) Keine Keine konkreten Pläne; Grundschuld soll für spätere Nutzung offen bleiben
    An neue Bank abtreten Mittel (Notar erforderlich) Geringer als Neueintragung (ca. 150–300 €) Neue Finanzierung auf dieselbe Immobilie geplant; Kostenersparnis gegenüber Löschung + Neueintragung

    Kurze Erklärung der Optionen:

    Die Eigentümergrundschuld entsteht automatisch, wenn der Kredit abbezahlt ist und du die Grundschuld nicht löschst. Die Grundschuld gehört dann dir als Eigentümer — die Bank hat kein Recht mehr daraus. Du kannst sie später nutzen, um einen neuen Kredit abzusichern.

    Die Abtretung bedeutet: Du überträgst die bestehende Grundschuld auf eine neue Bank, ohne sie zu löschen und neu einzutragen. Das spart Kosten und Zeit — ist aber nur möglich, wenn die Grundschuld dem Grundschuldwert des neuen Kredits entspricht oder diesen übersteigt.


    Ist die Grundschuldlöschung steuerlich absetzbar?

    Diese Frage stellen sich viele Eigentümer — und sie wird von kaum jemandem klar beantwortet. Hier ist die ehrliche Antwort:

    Als Privatperson, die selbst in der Immobilie wohnt, kannst du die Kosten für die Grundschuldlöschung in der Regel nicht von der Steuer absetzen. Es handelt sich um private Vermögensangelegenheiten, die das Finanzamt nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben anerkennt.

    Eine Ausnahme gibt es: Wenn du die Immobilie vermietet hast oder hast, können die Löschungskosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzbar sein — da sie im wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Mietobjekt stehen.

    Für deinen konkreten Fall empfehlen wir, einen Steuerberater zu fragen. Die steuerliche Bewertung hängt von deiner individuellen Situation ab, und die Grenzen zwischen privater und betrieblicher Nutzung sind nicht immer eindeutig.

    Stand: April 2026. Steuerrechtliche Rahmenbedingungen können sich ändern.


    Fazit: Grundschuld löschen — so gehst du vor

    Die Grundschuld löschen zu lassen ist kein komplizierter Prozess — und mit Kosten von typischerweise 300–600 € auch kein teurer. Der Ablauf ist klar: Löschungsbewilligung der Bank anfordern, zum Notar, Antrag beim Grundbuchamt stellen. Von Anfang bis Ende dauert das Ganze meist 6 bis 14 Wochen.

    Ob du die Grundschuld löschen, behalten oder abtreten solltest, hängt von deinen Plänen ab: Bei einem bevorstehenden Verkauf ist die Löschung fast immer die richtige Wahl. Bei einer geplanten Anschlussfinanzierung lohnt sich die günstigere Abtretung. Und wenn du noch keine konkreten Pläne hast, kannst du die Grundschuld auch einfach als Eigentümergrundschuld im Grundbuch stehen lassen — sie schadet dir nicht.

    Wenn du noch mitten in der Finanzierung bist oder eine Anschlussfinanzierung planst, findest du in unserem Ratgeber zur Immobilienfinanzierung alle wichtigen Grundlagen. Und wer wissen möchte, welche Nebenkosten beim Hauskauf insgesamt anfallen, findet dort eine vollständige Übersicht.

    Finanzierung prüfen statt Grundschuld unnötig liegen lassen

    Wenn dein Darlehen fast oder komplett getilgt ist, lohnt sich oft ein Blick auf die nächsten Finanzierungsschritte. Lass prüfen, was für dich sinnvoll ist.

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