Ein älteres Ehepaar steht vor ihrem Haus

KfW 455 – Altersgerecht umbauen: So holst du dir den staatlichen Zuschuss

Barrierefreier wohnen – das klingt nach großen Baustellen und noch größeren Kosten. Doch mit dem KfW-Programm 455 übernimmt der Staat bis zu 10 % deiner Umbaukosten, ganz ohne Altersgrenze und ohne Behinderungsnachweis. In diesem Artikel erfährst du, welche Maßnahmen beim KfW 455 altersgerecht umbauen gefördert werden, wer den Zuschuss beantragen kann – und wie du mehrere Fördertöpfe clever kombinierst.

Inhaltsverzeichnis

    Was ist das KfW-Programm 455 – Altersgerecht Umbauen?

    Das KfW-Programm 455-B ist ein staatlicher Investitionszuschuss der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), der Privatpersonen dabei unterstützt, ihre Wohnung oder ihr Haus altersgerechter zu gestalten. Das Programm fördert die Reduzierung von Barrieren in Bestandsimmobilien – wer einen Neubau plant, geht leer aus. Ein wichtiger Begriff vorab: Investitionszuschuss bedeutet, dass du das Geld nicht zurückzahlen musst. Es ist kein Kredit, sondern ein echter Zuschuss.

    Genauso wichtig ist der Unterschied zwischen barrierereduziert und barrierefrei: KfW 455 fördert die Reduzierung von Barrieren – also die schrittweise Verbesserung des Wohnumfelds. Vollständige Barrierefreiheit nach DIN-Norm (wie sie etwa in öffentlichen Gebäuden gefordert wird) ist nicht das Ziel und auch keine Voraussetzung. Das macht das Programm für viel mehr Menschen zugänglich, als viele denken.

    KfW 455-B (Zuschuss) oder KfW 159 (Kredit) – was ist der Unterschied?

    Beim Thema KfW-Förderung barrierefrei gibt es zwei Programmvarianten, die sich grundlegend unterscheiden:

      KfW 455-B (Zuschuss) KfW 159 (Kredit)
    Art der Förderung Zuschuss – keine Rückzahlung Darlehen – Rückzahlung mit Zinsen
    Maximale Förderhöhe Bis zu 5.000 € pro Wohneinheit Bis zu 50.000 € pro Wohneinheit
    Für wen geeignet Kleinere bis mittlere Umbauvorhaben Größere Sanierungen, umfangreiche Umbauten
    Antragstellung Direkt bei der KfW Über eine Hausbank
    Rückzahlungsrisiko Keines Ja – Zins- und Tilgungspflicht

    Die Faustregel: Wenn du ein klar abgegrenztes Vorhaben planst – zum Beispiel einen Badumbau oder den Einbau eines Treppenlifts – ist der Zuschuss 455-B in der Regel die unkompliziertere Wahl. Für umfassende Sanierungen, bei denen du deutlich mehr als 50.000 € finanzieren musst, lohnt ein Blick auf den Kredit.

    Alle Details zum KfW-Kredit 159 – Zinsen, Laufzeiten und Antragstellung – findest du in unserem Ratgeber zum KfW 159 Altersgerechtes Umbauen.


    Wer kann den KfW 455 Zuschuss beantragen? – Voraussetzungen im Überblick

    Eine der häufigsten Fehlannahmen: Viele denken, man müsse ein gewisses Alter erreicht haben oder eine Behinderung nachweisen, um die Förderung zu bekommen. Das stimmt nicht. Die KfW 455 Voraussetzungen sind deutlich offener als erwartet.

    Antragsberechtigt sind:

    • Private Eigentümer – ob selbst nutzend oder vermietend
    • Mieter – mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters
    • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) – also Gemeinschaften von Wohnungseigentümern in Mehrfamilienhäusern
    • Käufer einer bereits barrierereduziert umgebauten Bestandsimmobilie

    Es gibt keine Altersgrenze, keinen Behinderungsnachweis und keine Einkommensprüfung. Das Programm steht grundsätzlich allen offen, die in einer Bestandsimmobilie wohnen oder investieren.

    Wichtige Pflicht: Alle geförderten Maßnahmen müssen von einem Fachbetrieb des Bauhandwerks durchgeführt werden. Eigenleistungen – also Arbeiten, die du selbst ausführst – sind nicht förderfähig.

    Bei WEGs gilt: Den Antrag stellt in der Regel der Verwalter oder ein bevollmächtigtes Mitglied der Gemeinschaft. Die Förderung bezieht sich dann auf die gemeinschaftlich genutzten Bereiche oder auf einzelne Wohneinheiten, je nach Maßnahme.

    Gilt die Förderung auch für Mietwohnungen?

    Ja – und das in zwei Richtungen. Vermieter können als Eigentümer direkt einen Antrag stellen, wenn sie ihre vermietete Wohnung barrierereduziert umbauen lassen. Mieter können ebenfalls einen Antrag stellen, brauchen dafür aber die schriftliche Zustimmung ihres Vermieters. Diese Zustimmung ist Pflicht und muss vor Antragstellung vorliegen.


    Welche Maßnahmen fördert KfW 455? – Die 7 Förderbereiche erklärt

    Das Programm gliedert sich in sieben Förderbereiche – ein strukturierter Begriff der KfW, der bestimmte Gruppen von Maßnahmen zusammenfasst. Hier ein Überblick:

    • Wege zum Gebäude (z. B. stufenloser Zugang, Rampen)
    • Eingangsbereich und Wohnungszugang (z. B. breitere Türen, automatische Türöffner)
    • Überwindung von Treppen und Stufen (z. B. Treppenlifte, Plattformlifte)
    • Raumaufteilung und Schwellen (z. B. schwellenlose Übergänge, breitere Türen für Rollstühle)
    • Badezimmer (z. B. bodengleiche Dusche, Haltegriffe, unterfahrbares Waschbecken)
    • Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag (z. B. Notruf, Smart-Home-Anwendungen)
    • Gemeinschaftsräume und Mehrgenerationenwohnen (z. B. barrierefreie Eingangshallen, Aufzüge)

    In jedem Bereich gibt es Technische Mindestanforderungen (TMA) – das sind Mindeststandards, die eine Maßnahme erfüllen muss, damit sie förderfähig ist. Ein Fachbetrieb muss bestätigen, dass die ausgeführten Arbeiten diese Anforderungen einhalten. Das ist kein bürokratischer Selbstzweck, sondern stellt sicher, dass die Umbaumaßnahmen tatsächlich wirksam sind.

    Förderbereich 1: Wege zum Gebäude

    Wer das Haus nicht barrierefrei erreichen kann, hilft auch der schönste Innenausbau wenig. Deshalb fördert die KfW hier stufenlose Zugänge, Rampen, Handläufe und eine ausreichende Beleuchtung der Wege. Die TMA legen zum Beispiel fest, wie breit eine Rampe sein muss und welches Gefälle zulässig ist – das bestätigt der ausführende Handwerksbetrieb.

    Förderbereich 2: Eingangsbereich und Wohnungszugang

    Türen, die zu schmal sind, oder Klingeln, die zu hoch hängen – im Eingangsbereich gibt es viele kleine Hindernisse. Gefördert werden zum Beispiel die Verbreiterung von Türen, der Einbau automatischer Türöffner, Gegensprechanlagen und Briefkästen in einer gut erreichbaren Höhe. Diese Maßnahmen machen oft einen großen Unterschied im Alltag.

    Förderbereich 3: Überwindung von Treppen und Stufen

    Treppenlifte, Rampen und Plattformlifte zählen zu den sichtbarsten Umbaumaßnahmen. Die KfW fördert hier sowohl Außentreppen als auch innenliegende Treppen – also auch die Kellertreppe oder den Zugang zu einem Arbeitszimmer im Dachgeschoss. Wichtig: Auch hier gilt die Fachunternehmer-Pflicht.

    Förderbereich 4: Raumaufteilung und Schwellen

    Türschwellen sind ein klassisches Stolperproblem – im wörtlichen Sinne. Die KfW fördert die Beseitigung von Schwellen zwischen Räumen, die Verbreiterung von Türen auf rollstuhlgerechte Maße und Umbauten, die mehr Bewegungsfreiheit schaffen. Ein typisches Beispiel ist die Entfernung aller Innentürschwellen in einer Wohnung.

    Förderbereich 5: Badezimmer

    Das Badezimmer ist der häufigste und praxisrelevanteste Förderbereich – und der, für den die meisten Anträge gestellt werden. Förderfähig sind unter anderem:

    • Bodengleiche Dusche statt Badewanne oder Duschwanne
    • Duschsitz und Haltegriffe
    • Unterfahrbares Waschbecken (für Rollstuhlnutzer)
    • Umbau einer Badewanne zu einer begehbaren Dusche

    Wie das konkret in Euro aussieht, zeigen wir dir weiter unten im Rechenbeispiel. Was ein barrierefreies Bad technisch konkret bedeutet, liest du in unserem Ratgeber zum barrierefreien Bad.

    Förderbereich 6: Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag

    Dieser Bereich überrascht viele positiv: Neben klassischen Notruf-Systemen fördert die KfW hier auch Smart-Home-Anwendungen, die die Sicherheit und Selbstständigkeit im Alltag erhöhen. Dazu zählen etwa Videogegensprechanlagen, sturzerkennende Sensoren oder steuerbare Beleuchtungssysteme. Auch eine kontrastreiche Gestaltung von Böden und Wänden zur besseren Orientierung ist förderfähig.

    Förderbereich 7: Gemeinschaftsräume und Mehrgenerationenwohnen

    Besonders relevant für Mehrfamilienhäuser und WEGs: Die KfW fördert auch Maßnahmen in gemeinschaftlich genutzten Bereichen. Das sind zum Beispiel der Umbau der Eingangshalle, die Nachrüstung eines Aufzugs oder die Verbesserung der Zugänglichkeit in der Tiefgarage. Für WEGs gilt: Der Antrag muss die gesamte Gemeinschaft vertreten, und die Fördermittel werden pro Wohneinheit berechnet.

    Standard Altersgerechtes Haus und der Kauf einer barrierearm umgebauten Immobilie

    Wer nicht einzelne Maßnahmen, sondern eine umfassende Barrierefreiheit anstrebt, kann den Standard Altersgerechtes Haus beantragen. Dabei müssen Mindestanforderungen in mehreren Förderbereichen gleichzeitig erfüllt werden – dafür ist die Förderung höher als bei einzelnen Einzelmaßnahmen.

    Weniger bekannt, aber relevant: Wer eine Immobilie kauft, die bereits barrierereduziert umgebaut wurde, kann ebenfalls einen KfW-Zuschuss beantragen. Voraussetzung ist, dass die Umbaumaßnahmen den technischen Mindestanforderungen entsprechen und nachgewiesen werden können. Das lohnt sich zu prüfen, bevor man beim Immobilienkauf diesen Punkt einfach abhakt.


    Was fördert KfW 455 NICHT? – Diese Kosten bleiben bei dir

    Damit du keine Energie in Vorhaben steckst, die nicht förderfähig sind, hier die wichtigsten Ausschlusskriterien:

    • Neubauten – KfW 455 gilt ausschließlich für Bestandsimmobilien
    • Reine Schönheitsreparaturen – Streichen, Tapezieren oder das Verlegen neuer Böden ohne Barriereabbau werden nicht gefördert
    • Eigenleistungen – Du kannst nicht selbst Hand anlegen und dafür einen Zuschuss beantragen
    • Maßnahmen ohne Fachunternehmer – Fehlt die Bestätigung eines Handwerksbetriebs, entfällt die Förderung
    • Bereits begonnene oder abgeschlossene Maßnahmen – Der Antrag muss zwingend vor dem ersten Spatenstich gestellt werden
    • Planungs- und Beratungskosten – Diese sind in der Regel nicht förderfähig (im Einzelfall auf kfw.de prüfen)

    Besonders der letzte Punkt ist entscheidend: Wer mit den Umbauarbeiten beginnt, bevor der KfW-Antrag bewilligt ist, verliert den Anspruch auf Förderung. Das ist der häufigste Fehler – mehr dazu weiter unten.


    Wie hoch ist der KfW 455 Zuschuss? – Konditionen auf einen Blick

    Der KfW 455 Zuschuss richtet sich nach dem Umfang der Maßnahmen:

    Maßnahmentyp Fördersatz Maximaler Zuschuss pro Wohneinheit
    Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung 10 % der förderfähigen Kosten 5.000 €
    Standard Altersgerechtes Haus 12,5 % der förderfähigen Kosten 6.250 €
    Kauf einer barrierereduziert umgebauten Immobilie 12,5 % der förderfähigen Kosten 6.250 €

    Was sind förderfähige Kosten? Das sind die Kosten für Material und Handwerkerleistungen, die direkt mit der barriereabbauenden Maßnahme zusammenhängen. Planungskosten und Eigenleistungen zählen nicht dazu. Der Zuschuss wird auf Basis der eingereichten Rechnungen berechnet.

    Bitte prüfe die aktuellen Konditionen vor der Antragstellung direkt auf kfw.de – die Fördersätze und Maximalbeträge können sich ändern. Stand dieser Informationen: Mai 2026.

    Praxisbeispiel: Badumbau mit KfW 455

    Nehmen wir als konkretes Beispiel einen typischen altersgerechten Badumbau: Du lässt eine Badewanne durch eine bodengleiche Dusche mit Haltegriffen und einem Duschsitz ersetzen.

    Rechenbeispiel:

    Position Betrag
    Handwerkerleistungen (Fliesen, Sanitär, Montage) 12.000 €
    Material (Dusche, Haltegriffe, Armaturen) 6.000 €
    Gesamtkosten 18.000 €
    Förderfähige Kosten (laut KfW anerkannt) 15.000 €
    KfW-Zuschuss (10 % von 15.000 €) 1.500 €
    Maximaler Zuschuss (gedeckelt bei) 5.000 €
    Dein Eigenanteil ca. 16.500 €

    In diesem Fall greift der 10-%-Satz, aber nicht die Deckelung – der Zuschuss liegt bei 1.500 €. Den maximalen Zuschuss von 5.000 € erreichst du erst bei förderfähigen Kosten von 50.000 €. Trotzdem: 1.500 € geschenktes Geld für einen Umbau, den du ohnehin planst, ist ein sinnvoller Beitrag.

    Die tatsächlichen Konditionen hängen von der anerkannten Kostenhöhe und dem jeweiligen Programmstand ab. Für eine individuelle Einschätzung lohnt sich eine Beratung.


    Altersgerechter Umbau fördern: Drei Töpfe, die sich kombinieren lassen

    Was kein einziger Wettbewerber vollständig zusammenführt: Beim altersgerechten Umbau gibt es nicht nur die KfW – du kannst mehrere Förderquellen gleichzeitig nutzen und so deinen Eigenanteil deutlich reduzieren.

    KfW 455-B und Pflegekassen-Zuschuss kombinieren

    Wer Pflegeleistungen bezieht (ab Pflegegrad 1), hat nach § 40 SGB XI Anspruch auf einen Zuschuss der Pflegekasse für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Dieser beträgt bis zu 4.000 € pro Maßnahme, und bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt kann er auf bis zu 16.000 € steigen.

    Das Gute: KfW-Zuschuss und Pflegekassen-Zuschuss schließen sich nicht gegenseitig aus. Du kannst beide beantragen – für die gleiche Maßnahme. Allerdings darf die Gesamtförderung die tatsächlichen Kosten nicht übersteigen.

    Wie du den Pflegekassen-Zuschuss nach § 40 SGB XI beantragst, erklären wir in unserem Ratgeber zur Pflegekassen-Förderung.

    Steuerliche Absetzbarkeit als haushaltsnahe Dienstleistung

    Handwerkerleistungen im Zusammenhang mit einem Umbau kannst du als haushaltsnahe Dienstleistungen in deiner Einkommensteuererklärung geltend machen – und zwar 20 % der Lohnkosten (nicht des Materials), maximal 1.200 € pro Jahr.

    Wichtig: Nur der Lohnkostenanteil zählt, nicht das Material. Die Rechnung des Handwerksbetriebs muss Arbeit und Material deshalb getrennt ausweisen. Welche weiteren Umbaukosten du steuerlich absetzen kannst, zeigen wir dir in unserem Ratgeber zu haushaltsnahen Dienstleistungen.

    Regionale Förderprogramme nicht vergessen

    Viele Bundesländer und Kommunen bieten eigene Programme für altersgerechten Umbau an – teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen. Diese lassen sich häufig zusätzlich zur KfW-Förderung nutzen. Es lohnt sich, bei deiner Gemeindeverwaltung oder der Verbraucherzentrale nachzufragen, was in deiner Region verfügbar ist.


    So beantragst du den KfW 455 Zuschuss – Schritt für Schritt

    Der Antragsprozess ist klarer strukturiert, als viele befürchten. Der entscheidende Punkt: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahmen gestellt und bewilligt sein.

    Schritt 1: Maßnahmen planen und Angebote einholen
    Lass dir von einem Fachbetrieb ein Angebot erstellen. Der Betrieb sollte bestätigen können, dass die geplante Maßnahme die Technischen Mindestanforderungen der KfW erfüllt.

    Schritt 2: Antrag online bei der KfW stellen
    Der Antrag wird direkt über das KfW-Zuschussportal gestellt – ohne Hausbank als Zwischenstelle. Du legst dein Vorhaben dar und gibst die geplanten Kosten an.

    Schritt 3: Identitätsprüfung
    Die KfW verlangt eine Identifizierung per Video-Ident oder Postident. Das geht in der Regel innerhalb weniger Minuten online oder bei einer Postfiliale.

    Schritt 4: Maßnahmen durchführen lassen
    Erst nach der Bewilligung des Antrags darf der Handwerksbetrieb mit der Arbeit beginnen. Früherer Baubeginn führt zum Verlust der Förderung.

    Schritt 5: Rechnungen einreichen
    Nach Abschluss der Arbeiten lädst du die Rechnungen im KfW-Portal hoch. Achte darauf, dass die Rechnungen die ausgeführten Leistungen und Materialien getrennt ausweisen und auf deinen Namen ausgestellt sind.

    Schritt 6: Zuschuss wird ausgezahlt
    Nach Prüfung der Unterlagen überweist die KfW den Zuschuss auf dein Konto. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel mehrere Wochen.


    Häufige Fehler beim KfW 455 Antrag – und wie du sie vermeidest

    Diese Stolpersteine begegnen Antragstellern immer wieder:

    Fehler 1: Antrag nach Baubeginn stellen
    Das ist der folgenschwerste Fehler. Wer auch nur mit Vorbereitungsarbeiten beginnt, bevor die KfW den Antrag bewilligt hat, verliert jeden Anspruch. Keine Ausnahmen, keine Kulanz.

    Fehler 2: Kein Fachbetrieb beauftragt
    Eigenleistungen sind nicht förderfähig. Auch wenn du handwerklich begabt bist – für die geförderten Maßnahmen brauchst du zwingend einen zugelassenen Handwerksbetrieb.

    Fehler 3: Rechnungen ohne Trennung von Lohn und Material
    Die KfW verlangt Rechnungen, aus denen die Lohnkosten und Materialkosten klar getrennt hervorgehen. Rechnungen, die nur einen Gesamtbetrag ausweisen, werden nicht akzeptiert. Kläre das vorab mit deinem Handwerksbetrieb.

    Fehler 4: Fehlende Bestätigung der Technischen Mindestanforderungen
    Der Handwerksbetrieb muss schriftlich bestätigen, dass die ausgeführten Maßnahmen den TMA der KfW entsprechen. Ohne diese Bestätigung ist die Abrechnung unvollständig.

    Fehler 5: Falsche Maßnahmen als förderfähig angenommen
    Nicht jeder Umbau im Bad oder Treppenbereich ist automatisch förderfähig. Schönheitsrenovierungen ohne Barriereabbau fallen durch das Raster. Im Zweifel lohnt es, das Vorhaben vorab bei der KfW-Infoline zu klären.


    Fazit: KfW 455 lohnt sich – wenn du es richtig angehst

    Das KfW-Programm 455 ist eine der zugänglichsten Förderungen im Bereich altersgerechter Umbau: keine Altersgrenze, kein Behinderungsnachweis, kein Einkommenstest. Wer in einer Bestandsimmobilie lebt und vorausschauend plant – oder bereits jetzt mehr Komfort und Sicherheit will – findet hier einen echten Beitrag zur Kostensenkung.

    Der maximale Zuschuss von 5.000 € klingt zunächst überschaubar. Aber kombiniert mit dem Pflegekassen-Zuschuss und der steuerlichen Absetzbarkeit lässt sich der Eigenanteil bei größeren Maßnahmen deutlich reduzieren. Entscheidend ist, dass du den Antrag vor Baubeginn stellst und einen qualifizierten Handwerksbetrieb einbindest – diese beiden Punkte schützen dich vor den häufigsten Fehlern.

    Prüfe vor der Antragstellung den aktuellen Stand des Programms direkt auf kfw.de (Stand: Mai 2026 ist das Programm laut aktuellen Hinweisen ab Frühjahr 2026 wieder verfügbar). Wenn du planst, mehrere Fördertöpfe zu kombinieren, lohnt eine Beratung bei der Verbraucherzentrale oder deinem zuständigen Pflegestützpunkt – die meisten Beratungsgespräche dort sind kostenlos.

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