
Sanierungspflicht beim Hauskauf: Was du wissen und einplanen musst

Dr. Marc Rustige
Dr. Marc Rustige ist Co-Founder von Justhome. Seit über 10 Jahren beschäftigt er sich mit der Immobilienkauf und -verkauf im digitalen Zeitalter. Als promovierter Betriebswirt ist dabei insbesondere die Immobilienfinanzierung sein Interessengebiet.
26. Mai 2026Aktualisiert vor 4 MinutenLesezeit: 13 Min.
Ein Altbau für unter 300.000 Euro – verlockend. Was viele Käufer aber erst nach dem Notartermin herausfinden: Mit dem Kauf übernimmst du nicht nur das Haus, sondern auch konkrete gesetzliche Pflichten. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt vor, dass bei einem Eigentümerwechsel bestimmte energetische Maßnahmen innerhalb von zwei Jahren umgesetzt sein müssen. Wer diese Sanierungspflicht beim Hauskauf kennt, kann besser verhandeln, realistisch kalkulieren und entspannt kaufen.
Inhaltsverzeichnis
Was ist die Sanierungspflicht beim Hauskauf?
Die Sanierungspflicht beim Hauskauf bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung neuer Eigentümer, bestimmte energetische Mindeststandards an einem Gebäude herzustellen – geregelt im Gebäudeenergiegesetz (GEG). Sie greift bei Eigentumsübergang und gilt vor allem für Altbauten, die vor dem Jahr 2002 errichtet wurden.
Das GEG ist 2020 in Kraft getreten und fasst die Anforderungen des früheren Energieeinsparungsgesetzes, der Energieeinsparverordnung und des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes zusammen. Hintergrund: Der Gebäudesektor zählt zu den größten CO₂-Verursachern in Deutschland. Mit dem GEG will der Gesetzgeber den Sanierungsfortschritt beschleunigen und Neubesitzer in die Pflicht nehmen.
Kurze Orientierungsfrage: Kaufst du ein Haus, das vor 2002 gebaut wurde? Dann betrifft dich das sehr wahrscheinlich.
Sanierungspflicht vs. Nachrüstpflicht: Was ist der Unterschied?
Beide Begriffe meinen Ähnliches, werden aber unterschiedlich verwendet. Die Nachrüstpflicht bezeichnet konkrete technische Einzelmaßnahmen, die gesetzlich vorgeschrieben sind – etwa die Dämmung von Rohren oder der Austausch einer alten Heizungsanlage. Die Sanierungspflicht ist der übergeordnete Begriff, der alle diese Anforderungen zusammenfasst, also auch umfangreichere energetische Verbesserungen.
Im Alltag werden die Begriffe oft synonym benutzt. Für dich als Käufer ist der Unterschied weniger wichtig als die Frage: Welche konkreten Maßnahmen muss ich nach dem GEG umsetzen?
Wen betrifft die Sanierungspflicht?
Die Pflichten greifen immer dann, wenn Eigentum an einem Gebäude wechselt – also beim Kauf, bei der Erbschaft und bei der Schenkung. Ob es sich um ein Einfamilienhaus oder ein Mehrfamilienhaus handelt, spielt dabei eine Rolle: Für Einfamilienhäuser gelten die Pflichten vollumfänglich, bei Mehrfamilienhäusern gibt es in einigen Bereichen abgestufte Regelungen.
Wichtig zu wissen: Wenn der bisherige Eigentümer sein Haus selbst bewohnt hat und deshalb von bestimmten Pflichten ausgenommen war, ändert sich das mit dem Verkauf. Diese Ausnahme geht nicht auf dich als Käufer über – du startest ohne Bestandsschutz.
Was dich der Kauf eines Altbaus insgesamt kostet, zeigt dir unser Artikel zu den Nebenkosten beim Hauskauf.
Sanierungspflicht bei Eigentümerwechsel: Die Zwei-Jahres-Frist
Der zentrale Mechanismus: Ab dem Moment, in dem du als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen bist, beginnt eine Frist von zwei Jahren. Innerhalb dieser Zeit müssen alle gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen abgeschlossen sein – sofern das Gebäude die Anforderungen noch nicht erfüllt.
Für viele Käufer ist das überraschend. Die Pflicht entsteht nicht erst, wenn du einziehst oder die erste Heizperiode hinter dir liegt. Sie beginnt mit dem Eigentumsübergang, also dem Eintrag ins Grundbuch.
Wann beginnt die Frist genau?
Entscheidend ist nicht der Notartermin und auch nicht die Schlüsselübergabe – sondern der Tag, an dem du im Grundbuch als Eigentümer eingetragen bist. Zwischen Notartermin und Grundbucheintrag können mehrere Wochen liegen, manchmal auch zwei bis drei Monate.
Das heißt für dich praktisch: Warte nicht auf den Grundbucheintrag, bevor du anfängst zu planen. Nutze die Zeit zwischen Notartermin und Eintragung, um den Energieausweis des Hauses zu prüfen, einen Energieberater zu kontaktieren und dir einen ersten Überblick über notwendige Maßnahmen zu verschaffen. Zwei Jahre klingen nach viel Zeit – aber Handwerker und Energieberater sind oft Monate ausgebucht.
Gilt die Zwei-Jahres-Frist auch bei Erbschaft und Schenkung?
Ja – auch wer ein Haus erbt oder geschenkt bekommt, ist an die Zwei-Jahres-Frist gebunden. Bei einer Erbschaft beginnt die Frist mit dem Erbfall, also dem Todestag des Erblassers. Bei einer Schenkung gilt der Zeitpunkt des Eigentumsübergangs, also wieder der Grundbucheintrag.
Eine Ausnahme für Schenkungen innerhalb der Familie gibt es nicht. Wer ein Haus von den Eltern übernimmt, trägt dieselben Pflichten wie ein fremder Käufer. Das ist ein häufiges Missverständnis – und kann teuer werden, wenn man die Frist verpasst.
Diese Sanierungsmaßnahmen sind nach dem GEG verpflichtend
Als Käufer hast du nach dem GEG folgende Pflichten, wenn das Gebäude die Anforderungen noch nicht erfüllt. Die gute Nachricht: Es geht um überschaubare, konkrete Maßnahmen – kein vollständiger Umbau, sondern gezielte Eingriffe.
Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Dachs
Ist die oberste Geschossdecke – also die Decke zwischen dem letzten Wohngeschoss und dem Dachboden – nicht oder unzureichend gedämmt, muss das nachgeholt werden. Die Anforderung gilt alternativ auch als erfüllt, wenn das Dach selbst ausreichend gedämmt ist.
Der sogenannte Mindestwärmeschutz meint, dass ein bestimmter Dämmwert (U-Wert) nicht überschritten werden darf – vereinfacht gesagt: Das Bauteil soll Wärme möglichst wenig nach außen abgeben. Die genauen technischen Vorgaben regelt das GEG, im Zweifel prüft ein Energieberater, ob dein Gebäude den Anforderungen entspricht.
Die Frist beträgt zwei Jahre ab Eigentumsübergang. Wenn das Dach oder die Geschossdecke bereits gedämmt ist und die Anforderungen erfüllt, entfällt die Pflicht selbstverständlich.
Orientierungswert für die Kostenschätzung: Die Dämmung einer obersten Geschossdecke kostet in der Regel zwischen 30 und 60 Euro pro Quadratmeter, je nach Dämmmaterial und Zugänglichkeit. Bei einem 100-Quadratmeter-Haus sind das grob 3.000 bis 6.000 Euro – oft einer der günstigsten Eingriffe mit spürbar schneller Wirkung.
Dämmung von Heizungs- und Warmwasserrohren
Rohre, die Heizungswärme oder Warmwasser durch unbeheizte Räume leiten – typischerweise durch den Keller oder den Dachboden – müssen gedämmt sein. Ohne Dämmung geht dort viel Energie verloren, bevor das Wasser überhaupt am Heizkörper oder Wasserhahn ankommt.
Diese Maßnahme wird oft unterschätzt, weil sie unsichtbar ist. Dabei ist sie verhältnismäßig günstig und in vielen Fällen vom Hausbesitzer selbst umsetzbar. Geprüft werden sollte beim Kauf: Sind die Rohre im Keller oder unter dem Dach isoliert? Und wenn ja, entspricht die Dämmstärke den aktuellen Anforderungen?
Kostenschätzung: Rohrdämmung kostet je nach Leitungslänge und Rohrdurchmesser meist zwischen 5 und 20 Euro pro laufendem Meter. Für ein typisches Einfamilienhaus bewegt sich der Gesamtaufwand häufig im niedrigen vierstelligen Bereich.
Austausch alter Heizungsanlagen
Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind und weder als Niedertemperaturkessel noch als Brennwertkessel laufen, müssen ausgetauscht werden. Die Frist beträgt auch hier zwei Jahre nach dem Eigentumsübergang.
Wichtige Ausnahme: Heizkessel in Einfamilienhäusern, die der bisherige Eigentümer selbst bewohnt hat, waren von dieser Pflicht ausgenommen – diese Ausnahme erlischt aber beim Verkauf.
Das Thema Heizungstausch hat seit dem Heizungsgesetz 2024 zusätzliche Komplexität bekommen. Die Anforderungen, welche neuen Heizungen eingebaut werden dürfen, und die Übergangsfristen für bestehende Anlagen sind dort geregelt. Wenn du ein Haus mit alter Heizung kaufst, solltest du das Thema frühzeitig mit einem Fachbetrieb besprechen.
Kostenschätzung: Eine neue Wärmepumpe kostet je nach Modell und Einbausituation zwischen 15.000 und 30.000 Euro inklusive Installation. Ein moderner Gas-Brennwertkessel ist günstiger, aber durch die neuen Anforderungen nur noch unter bestimmten Bedingungen zulässig. Förderprogramme können die Kosten erheblich senken – dazu mehr im Abschnitt zur Förderung.
Die 10-Prozent-Regel: Was gilt bei Teilmodernisierungen?
Diese Regelung kennen die wenigsten Käufer, obwohl sie viele betrifft. Wenn du als neuer Eigentümer ein Bauteil zu mehr als zehn Prozent seiner Gesamtfläche erneuerst oder veränderst, greift die Pflicht zur energetischen Verbesserung für dieses Bauteil.
Ein Beispiel: Du lässt 15 Prozent der Fassade neu verkleiden oder dämmst einen Teil des Dachs nach. Dann musst du dabei die im GEG vorgeschriebenen Wärmedämmwerte einhalten – nicht nur für die erneuerte Fläche, sondern als Auslöser für die Anforderung an das gesamte Bauteil.
Das klingt nach Mehraufwand, ist aber oft sinnvoll kombinierbar: Wenn du sowieso renovierst, kannst du energetische Maßnahmen direkt integrieren – das spart später Geld und zweite Eingriffe. Ein Energieberater kann dir helfen, Renovierungen so zu planen, dass Pflicht und Sinn zusammenfallen.
Ausnahmen von der Sanierungspflicht beim Hauskauf
Es gibt Ausnahmen vom GEG – aber sie sind enger als viele hoffen. Wer wirklich von einer Pflicht befreit sein will, muss das aktiv nachweisen oder beantragen. Hier sind die vier wesentlichen Ausnahmetatbestände.
Selbstnutzer-Ausnahme: Wann gilt sie – und wann nicht?
Eigentümer, die ihr Einfamilienhaus am 1. Februar 2002 bereits selbst bewohnt haben und seitdem weiterhin selbst darin wohnen, waren bisher von bestimmten Nachrüstpflichten ausgenommen – konkret von der Pflicht zum Heizungstausch und zur Dämmung der Geschossdecke.
Dieser Bestandsschutz gilt aber nur für diese Person persönlich. Sobald das Haus verkauft wird, erlischt die Ausnahme vollständig. Du als Käufer profitierst davon nicht. Das ist der häufigste Irrtum bei diesem Thema: Käufer gehen davon aus, dass das Haus "schon immer so war" und deshalb nichts geändert werden muss. Das GEG sieht das anders.
Denkmalschutz und technische Unzumutbarkeit
Denkmalgeschützte Gebäude können unter bestimmten Umständen von Sanierungsmaßnahmen ausgenommen sein – nämlich dann, wenn die Maßnahmen das charakteristische Erscheinungsbild oder die historische Substanz des Gebäudes beeinträchtigen würden. Das ist jedoch keine automatische Ausnahme. Sie muss beantragt und begründet werden, und die zuständige Denkmalbehörde muss zustimmen.
Technische Unzumutbarkeit liegt vor, wenn eine Maßnahme bauphysikalisch nicht sinnvoll umsetzbar ist – etwa weil die Konstruktion eine Dämmung strukturell ausschließt. Auch das muss im Einzelfall nachgewiesen werden, am besten durch ein Gutachten eines Energieberaters.
Wenn du ein denkmalgeschütztes Gebäude kaufst, solltest du diese Frage vor dem Kauf klären – nicht danach. Was als Ausnahme gilt, ist nicht immer eindeutig, und eine Einzelfallprüfung ist in jedem Fall notwendig.
Wirtschaftliche Unzumutbarkeit
Das GEG kennt auch die Ausnahme der wirtschaftlichen Unzumutbarkeit. Sie greift, wenn die Kosten einer Maßnahme sich in einem angemessenen Zeitraum nicht durch die erzielten Energieeinsparungen amortisieren.
In der Praxis ist diese Ausnahme schwer durchzusetzen. Die Anforderungen an den Nachweis sind hoch, und die Behörden prüfen genau. Wer auf wirtschaftliche Unzumutbarkeit setzt, braucht eine fundierte Berechnung – in der Regel durch einen zertifizierten Energieberater. Als allgemeiner Ausstieg aus der Sanierungspflicht taugt diese Ausnahme nicht.
Kontrolle und Konsequenzen: Was passiert, wenn du die Sanierungspflicht nicht erfüllst?
Die Kontrolle liegt in erster Linie beim bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger – er prüft im Rahmen der regelmäßigen Feuerstättenschau auch, ob die Anforderungen an Heizungsanlagen und Abgassysteme erfüllt sind. Darüber hinaus können Baubehörden tätig werden, etwa im Rahmen von Baugenehmigungen oder bei Hinweisen auf Verstöße.
Ein Verstoß gegen die Nachrüstpflichten nach GEG kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Der gesetzliche Bußgeldrahmen liegt bei bis zu 50.000 Euro. In der Praxis sind Bußgelder in dieser Höhe aber selten – Behörden setzen zunächst auf Auflagen und Fristen, bevor sie Bußgelder verhängen.
Das heißt nicht, dass man die Pflichten ignorieren kann. Wer beim Kauf klar erkennbare Mängel nicht beseitigt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern auch Schwierigkeiten bei einer späteren Weiterveräußerung – und möglicherweise Probleme mit der Gebäudeversicherung. Die pragmatische Empfehlung: Pflichten kennen, Fristen einhalten, fertig.
Sanierungskosten beim Hauskauf realistisch einplanen
Einer der größten Fehler beim Altbaukauf: Die Sanierungskosten werden entweder gar nicht einkalkuliert oder grob unterschätzt. Wer nur den Kaufpreis im Kopf hat, erlebt nach dem Einzug eine böse Überraschung.
Die folgende Übersicht gibt dir Orientierungswerte für die typischen Pflichtmaßnahmen. Alle Angaben sind Richtwerte – die tatsächlichen Kosten hängen von Gebäudegröße, Region, Zustand und beauftragtem Handwerker ab.
| Maßnahme | Richtwert Kosten |
|---|---|
| Dämmung oberste Geschossdecke | 30–60 €/m² |
| Rohrdämmung (Heizung/Warmwasser) | 5–20 €/lfd. Meter |
| Neue Heizungsanlage (Wärmepumpe) | 15.000–30.000 € inkl. Installation |
| Neue Heizungsanlage (Gas-Brennwert) | 6.000–12.000 € inkl. Installation |
| Fassadendämmung (WDVS) | 100–200 €/m² |
| Neue Fenster (dreifach verglast) | 600–1.200 € pro Fenster |
Rechenbeispiel: Du kaufst ein Einfamilienhaus aus den 1970er-Jahren mit ungedämmter Geschossdecke (100 m²), ungedämmten Kellerleitungen (ca. 30 lfd. Meter) und einer 32 Jahre alten Ölheizung. Grobe Schätzung für die Pflichtmaßnahmen: Geschossdecke ca. 4.500 €, Rohrdämmung ca. 600 €, Heizungstausch (Wärmepumpe) ca. 20.000 € – Gesamtaufwand rund 25.000 Euro, vor Abzug von Förderungen.
Die tatsächlichen Kosten hängen von deiner konkreten Situation ab. Eine Energieberatung hilft dir, realistisch zu kalkulieren.
Sanierungskosten vor dem Kauf verhandeln
Kennst du die Sanierungskosten, kannst du sie aktiv in die Kaufpreisverhandlung einbringen. Wenn ein Haus eine offensichtlich sanierungsbedürftige Heizungsanlage hat, ist das kein "Problem des neuen Eigentümers" – es ist ein legitimes Verhandlungsargument. Viele Verkäufer wissen selbst, dass Sanierungsbedarf besteht, und akzeptieren Abschläge.
Lass dir dazu möglichst vor dem Kauf einen ersten Kostenüberblick von einem Energieberater geben – das kostet meist zwischen 500 und 1.500 Euro und kann sich vielfach auszahlen.
Förderung für Pflicht-Sanierungsmaßnahmen
Die gute Nachricht: Für fast alle gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen gibt es Förderprogramme. Du musst die Kosten also nicht alleine stemmen.
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)
Die wichtigste Förderquelle ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die über die KfW Bank und das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) abgewickelt wird. Die Programme sind in drei Bereiche unterteilt:
- BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM): Förderung einzelner Sanierungsmaßnahmen wie Heizungstausch, Dämmung oder Fensteraustausch. Grundförderung 15 %, mit Einkommensbonus bis zu 30 % Zuschuss möglich.
- BEG Wohngebäude (BEG WG): Förderung für eine umfassende Sanierung zum Effizienzhaus – interessant, wenn du mehrere Maßnahmen gleichzeitig planst.
- Heizungsförderung: Speziell für den Einbau neuer, klimafreundlicher Heizungen gibt es seit 2024 eine eigene Förderstruktur mit Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus.
Energieberater-Förderung
Einen Energieberater zu beauftragen, der die Maßnahmen plant und bei der Förderung begleitet, wird ebenfalls gefördert. Das BAFA bezuschusst die Energieberatung für Wohngebäude mit bis zu 80 Prozent der Beratungskosten. Ohne Energieberater ist eine BEG-Förderung bei den meisten Maßnahmen ohnehin nicht möglich – er muss die Maßnahmen als "Experte für Energieeffizienz" begleiten und bestätigen.
Steuerliche Förderung
Alternativ zur direkten Förderung können energetische Sanierungskosten unter bestimmten Bedingungen über drei Jahre steuerlich abgesetzt werden – insgesamt bis zu 20 Prozent der Aufwendungen, maximal 40.000 Euro. Diese Option kann sich lohnen, wenn du keine KfW-Förderung in Anspruch nimmst. Eine Kombination beider Wege ist nicht möglich.
Was ist neu? Sanierungspflicht 2026 und EU-Gebäuderichtlinie
Stand: Mai 2026 gibt es einige Entwicklungen, die du als Käufer kennen solltest.
GEG-Anforderungen: Was gilt heute?
Das GEG in seiner aktuellen Fassung ist die verbindliche Grundlage. Die Kernpflichten bei Eigentümerwechsel – Geschossdeckendämmung, Rohrdämmung, Heizungstausch – haben sich gegenüber der ursprünglichen Fassung von 2020 nicht grundlegend verändert. Die Anforderungen an neue Heizungsanlagen wurden durch das Heizungsgesetz 2024 jedoch erweitert: Neue Heizungen müssen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
EU-Gebäuderichtlinie (EPBD)
Die europäische Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive, EPBD) wurde 2024 novelliert. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis 2050 einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen, mit Zwischenschritten für besonders schlechte Energieklassen. Für Wohngebäude sind nationale Renovierungspläne vorgeschrieben.
Wichtig für dich: Die EPBD ist noch nicht vollständig in deutsches Recht umgesetzt. Was konkret auf Hausbesitzer zukommt – insbesondere ob es eine verpflichtende Mindestenergieeffizienzklasse für Wohngebäude geben wird – ist noch nicht abschließend geregelt. Halte dich über aktuelle Entwicklungen beim GEG auf dem Laufenden, wenn du langfristig planst.
Lohnt sich der Kauf trotz Sanierungspflicht?
Diese Frage steckt hinter vielen Suchanfragen – und sie verdient eine ehrliche Antwort.
Sanierungsbedürftige Altbauten werden oft günstiger angeboten als sanierte Vergleichsobjekte. Wenn der Preisabschlag die Sanierungskosten übersteigt, kann sich der Kauf trotzdem lohnen – besonders wenn du ohnehin vorhast zu modernisieren und von der Förderung profitieren kannst.
Die Rechnung, die du vor dem Kauf anstellen solltest:
Kaufpreis + Sanierungskosten (nach Förderung) = Effektiver Gesamtaufwand
Vergleiche diesen Wert mit dem Preis eines vergleichbaren, bereits sanierten Objekts in derselben Lage. Liegt dein Gesamtaufwand darunter oder auf ähnlichem Niveau, ist der Kauf des unsanierten Hauses eine solide Entscheidung – zumal du dann Einfluss auf Materialien, Qualität und Gestaltung hast.
Unterschätzt werden dabei oft die sogenannten weichen Faktoren: Stress, Zeit, Koordinationsaufwand. Ein Haus während der Sanierungsphase bewohnen oder Monate im Provisorium leben – das ist real. Wäge das in deine Entscheidung ein.
Alles rund um die energetische Sanierung – Maßnahmen, Kosten und Prioritäten – findest du in unserem Ratgeber zur energetischen Sanierung.
Schritt für Schritt: Was du nach dem Hauskauf tun solltest
Hier ist deine praktische Roadmap – von der Vertragsunterschrift bis zur abgeschlossenen Maßnahme.
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Energieausweis prüfen (vor oder bei Notartermin): Der Verkäufer ist verpflichtet, dir den Energieausweis zu übergeben. Schau auf die Energieeffizienzklasse und die ausgewiesenen Sanierungsempfehlungen – sie geben dir einen ersten Hinweis auf den Handlungsbedarf.
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Energieberater beauftragen (direkt nach Notartermin): Lass eine Vor-Ort-Begehung durchführen, bevor du im Grundbuch eingetragen bist. So weißt du genau, was auf dich zukommt, und kannst notfalls noch nachverhandeln.
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Pflichtmaßnahmen identifizieren: Der Energieberater prüft, welche GEG-Pflichten noch nicht erfüllt sind – und welche bereits vorhanden sind. Oft ist die Situation besser als befürchtet.
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Förderung beantragen (vor Maßnahmenbeginn): Wichtig: Förderungen müssen in der Regel vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Wer zuerst beauftragt und dann Förderung beantragt, geht leer aus.
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Maßnahmen priorisieren und beauftragen: Starte mit den günstigsten und wirksamsten Maßnahmen – häufig die Geschossdeckendämmung und Rohrdämmung. Den Heizungstausch, der teurer und komplexer ist, kannst du ebenfalls innerhalb der Zwei-Jahres-Frist angehen.
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Frist im Blick behalten: Trage dir das Fristende (zwei Jahre nach Grundbucheintrag) im Kalender ein. Wenn absehbar ist, dass du in Schwierigkeiten kommst, sprich frühzeitig mit der zuständigen Behörde.
Fazit: Gut vorbereitet kaufen – statt nach dem Kauf überrascht werden
Die Sanierungspflicht beim Hauskauf ist kein Grund, einen Altbau grundsätzlich zu meiden. Sie ist aber ein Grund, mit offenen Augen zu kaufen. Wer weiß, welche Pflichten das GEG vorschreibt, welche Kosten realistisch anfallen und welche Förderungen verfügbar sind, hat einen echten Vorteil – sowohl in der Verhandlung als auch in der Planung.
Die wichtigsten Punkte im Überblick: Mit dem Eigentumsübergang beginnt eine Zwei-Jahres-Frist. Betroffen sind vor allem Altbauten vor 2002. Die Pflichtmaßnahmen umfassen Geschossdeckendämmung, Rohrdämmung und ggf. Heizungstausch. Ausnahmen gibt es, aber sie gelten nur im Einzelfall. Und: Fast alle Maßnahmen werden über BEG-Programme bezuschusst.
Dein nächster Schritt: Hol dir vor dem Kauf einen Energieberater und lass den aktuellen Stand des Gebäudes einschätzen. Das kostet wenig und gibt dir die Grundlage für alle weiteren Entscheidungen. Wie viel Eigenkapital du für den Kauf insgesamt einplanen solltest, erfährst du in unserem Ratgeber zum Eigenkapital beim Hauskauf.
Stand: Mai 2026. Das GEG und die damit verbundenen Regelungen können sich ändern. Für deinen konkreten Fall empfehlen wir die Beratung durch einen zertifizierten Energieberater und ggf. einen Rechtsanwalt.
Altbau kaufen? Lass deine Finanzierung inklusive Sanierungskosten prüfen.
Unsere Experten helfen dir, Kaufpreis, Sanierungsbudget und Fördermittel in einer realistischen Finanzierung zusammenzuführen.







