Eine Person hält ein Mini Haus und darunter steht auf Holzwürfeln "BEWERTUNG"

Verkehrswert einer Immobilie: Was er bedeutet, wie er berechnet wird – und wann du ihn wirklich brauchst

Dr. Marc Rustige

Dr. Marc Rustige ist Co-Founder von Justhome. Seit über 10 Jahren beschäftigt er sich mit der Immobilienkauf und -verkauf im digitalen Zeitalter. Als promovierter Betriebswirt ist dabei insbesondere die Immobilienfinanzierung sein Interessengebiet.

25. Juni 2026Aktualisiert vor 5 MinutenLesezeit: 13 Min.

Du willst wissen, was deine Immobilie wirklich wert ist. Nicht was ein Makler dir erzählt, nicht was der Nachbar schätzt und nicht was ein Online-Tool verspricht. Der Verkehrswert einer Immobilie ist der einzige Wert, der rechtlich zählt – bei Erbschaft, Scheidung, Verkauf oder vor Gericht. In diesem Artikel erfährst du, wie du den Verkehrswert berechnen kannst, welche Faktoren ihn beeinflussen, was ein Gutachten kostet und wann du dir die Ausgabe sparen kannst. Du möchtest dich grundsätzlich zum Thema informieren? Dann findest du in unserem Überblick zur Immobilienbewertung einen guten Einstieg.

Inhaltsverzeichnis

    Was ist der Verkehrswert einer Immobilie?

    Der Verkehrswert einer Immobilie ist der Preis, der zum Bewertungsstichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften des Grundstücks zu erzielen wäre. So definiert es § 194 des Baugesetzbuches (BauGB). Klingt sperrig, lässt sich aber einfach übersetzen: Der Verkehrswert ist der realistische Marktpreis deiner Immobilie zu einem bestimmten Zeitpunkt.

    Wichtig dabei: Der Verkehrswert bildet ab, was ein durchschnittlicher Käufer unter normalen Umständen zahlen würde. Persönliche Vorlieben, Zeitdruck oder besondere Beziehungen zwischen Käufer und Verkäufer fließen nicht ein. Er ist also weder der Wunschpreis des Verkäufers noch der vorsichtig kalkulierte Beleihungswert der Bank – sondern eine objektive Einschätzung des Marktes.

    Verkehrswert, Marktwert, Kaufpreis, Bodenrichtwert – wo ist der Unterschied?

    Diese vier Begriffe werden ständig durcheinandergeworfen. Dabei bezeichnen sie grundlegend verschiedene Dinge – mit einer Ausnahme: Verkehrswert und Marktwert meinen dasselbe. „Marktwert" ist lediglich die umgangssprachlichere Bezeichnung, „Verkehrswert" der gesetzlich definierte Fachbegriff. In der Praxis kannst du beide Begriffe synonym verwenden. Der Verkehrswert-Marktwert-Unterschied ist also rein sprachlich, nicht inhaltlich.

    Der Kaufpreis dagegen ist etwas anderes. Er bildet das Ergebnis einer konkreten Verhandlung zwischen Käufer und Verkäufer ab. In einem heißen Markt liegt der Kaufpreis oft über dem Verkehrswert, weil mehrere Interessenten bieten. In einem schwächeren Markt kann er darunter liegen, etwa wenn der Verkäufer unter Zeitdruck steht.

    Der Bodenrichtwert wiederum bezieht sich nur auf den Grund und Boden – nicht auf das Gebäude. Er wird von den Gutachterausschüssen der Kommunen aus tatsächlichen Kaufpreisen abgeleitet und in regelmäßigen Abständen veröffentlicht. Den Bodenrichtwert kannst du in den meisten Bundesländern selbst nachschlagen: über das Portal BORIS-D oder die jeweiligen Landesportale. Der Bodenrichtwert gibt an, was ein Quadratmeter unbebauter Boden in einer bestimmten Lage durchschnittlich kostet. Er fließt in die Verkehrswertberechnung ein, ist aber allein kein Maß für den Gesamtwert einer Immobilie.

    Begriff Was er beschreibt Wer ihn verwendet Rechtliche Bindung
    Verkehrswert Objektiver Marktwert zum Stichtag nach § 194 BauGB Gutachter, Gerichte, Finanzämter Gesetzlich definiert, gerichtsfest
    Marktwert Dasselbe wie Verkehrswert, nur umgangssprachlich Makler, Banken, Alltagssprache Synonym zum Verkehrswert
    Kaufpreis Tatsächlich gezahlter Preis bei einer Transaktion Käufer, Verkäufer, Notar Vertraglich vereinbart, kann vom Verkehrswert abweichen
    Bodenrichtwert Durchschnittlicher Quadratmeterpreis des unbebauten Bodens Gutachterausschüsse, Finanzämter Orientierungswert, nicht bindend für einzelne Grundstücke

    Wann solltest du den Verkehrswert deiner Immobilie ermitteln lassen?

    Es gibt eine Reihe typischer Situationen, in denen der Verkehrswert relevant wird. Nicht in jeder davon brauchst du zwingend ein teures Vollgutachten – aber den Immobilienwert zu ermitteln, ist in all diesen Fällen wichtig.

    Verkauf: Du möchtest einen realistischen Angebotspreis festlegen. Ein zu hoher Preis schreckt Käufer ab, ein zu niedriger kostet dich Geld. Der Verkehrswert gibt dir die Orientierung. Mehr dazu, wie du den Prozess am besten angehst, findest du in unserem Artikel Immobilie verkaufen.

    Erbschaft und Schenkung: Das Finanzamt bewertet geerbte oder geschenkte Immobilien, um die Erbschafts- oder Schenkungssteuer festzusetzen. Ein unabhängiges Gutachten kann helfen, wenn die Bewertung des Finanzamts zu hoch ausfällt. Falls du dich gerade mit dem Thema Erben beschäftigst, findest du weiterführende Informationen in unserem Artikel zu Immobilie erben.

    Scheidung und Trennung: Bei einer Scheidung muss das gemeinsame Vermögen aufgeteilt werden. Wenn eine Immobilie im Spiel ist, brauchen beide Seiten eine belastbare Wertgrundlage. Was in dieser Situation mit der Immobilie passieren kann, erklären wir in unserem Artikel Was bei einer Scheidung oder Trennung mit der Immobilie passieren kann.

    Finanzierung: Banken ermitteln bei der Baufinanzierung den Beleihungswert deiner Immobilie. Der basiert auf dem Verkehrswert, liegt aber in der Regel darunter – die Bank rechnet mit einem Sicherheitsabschlag. Je höher der Verkehrswert, desto besser deine Verhandlungsposition bei den Konditionen. Wie viel Eigenkapital beim Hauskauf empfehlenswert ist, hängt direkt damit zusammen.

    Steuerliche Angelegenheiten: Neben Erbschaft und Schenkung kann der Verkehrswert auch bei der Grundsteuer oder bei der Absetzung von Abschreibungen relevant werden.

    Zwangsversteigerung: Bei gerichtlich angeordneten Versteigerungen bildet der Verkehrswert die Grundlage für die Mindestgebote. Alles Wichtige dazu findest du in unserem Artikel zur Zwangsversteigerung.

    Gerichtliche Auseinandersetzungen: Ob Nachbarschaftsstreit, Enteignungsverfahren oder Pflichtteilsansprüche – wo ein Gericht den Wert einer Immobilie braucht, zählt nur ein gerichtsfestes Gutachten.

    Nicht immer brauchst du ein teures Vollgutachten. Für einen Verkauf reicht oft eine qualifizierte Marktwerteinschätzung. Bei Erbschaft, Scheidung oder vor Gericht kommst du um ein offizielles Gutachten aber kaum herum. Weiter unten erklären wir dir genau, welche Art der Ermittlung wann sinnvoll ist.

    Besonderheit: Der Verkehrswert bei der Zwangsversteigerung

    Bei einer Zwangsversteigerung spielt der Verkehrswert eine zentrale Rolle. Das zuständige Amtsgericht beauftragt einen unabhängigen Gutachter, der den Verkehrswert der Immobilie ermittelt. Auf dieser Basis werden dann die Mindestgebote festgelegt.

    Die sogenannte 5/10- und 7/10-Regelung funktioniert so: Im ersten Versteigerungstermin darf das Gericht ein Gebot ablehnen, das unter 5/10 (also 50 %) des Verkehrswerts liegt. Der Gläubiger – also zum Beispiel die Bank – kann zusätzlich ein Gebot ablehnen, das unter 7/10 (70 %) des Verkehrswerts liegt. Wird die Immobilie im ersten Termin nicht zugeschlagen, entfallen diese Grenzen im zweiten Termin.

    Zahlenbeispiel zur Veranschaulichung: Bei einem festgestellten Verkehrswert von 300.000 € liegt die 5/10-Grenze bei 150.000 € und die 7/10-Grenze bei 210.000 €. Ein Gebot von 140.000 € würde das Gericht im ersten Termin ablehnen müssen. Ein Gebot von 190.000 € könnte der Gläubiger noch ablehnen, weil es unter 210.000 € liegt.

    Für Kaufinteressenten bedeutet das: Ja, es ist möglich, eine Immobilie unter Verkehrswert zu ersteigern – besonders im zweiten Termin. Allerdings trägst du als Ersteigerer auch Risiken, etwa bestehende Mietverträge oder Sanierungsbedarf, die im Verkehrswertgutachten zwar beschrieben, aber nicht immer vollständig sichtbar sind.

    Für Eigentümer, deren Immobilie zwangsversteigert wird, bietet der Verkehrswert einen gewissen Schutz: Die 5/10-Grenze verhindert im ersten Termin einen Verkauf weit unter Wert.

    Wie weit über Verkehrswert bieten?

    Diese Frage stellen sich viele Käufer, besonders in gefragten Lagen. Eine Pauschalantwort gibt es nicht – aber ein paar Orientierungspunkte:

    In einem normalen Markt mit ausreichend Angebot gibt es wenig Grund, deutlich über den Verkehrswert zu gehen. Der Verkehrswert bildet ja bereits ab, was ein durchschnittlicher Käufer zu zahlen bereit wäre.

    In einem Markt mit starker Nachfrage und wenig Angebot – typisch für Ballungsräume – sind Kaufpreise von 5 bis 15 % über dem Verkehrswert keine Seltenheit. In Einzelfällen kann der Aufschlag noch höher ausfallen, wenn mehrere Bieter konkurrieren.

    Wichtig: Die Bank orientiert sich bei der Finanzierung am Beleihungswert, nicht am Kaufpreis. Wenn du deutlich über Verkehrswert bietest, musst du die Differenz häufig aus Eigenkapital stemmen. Das solltest du in deine Finanzplanung einbeziehen, bevor du ein Angebot abgibst.

    Verkehrswert einer Immobilie ermitteln – so gehst du vor

    Bevor du dich in Verfahren und Formeln vertiefst, hilft es, den grundsätzlichen Weg zu kennen. Denn viele Suchende wollen vor allem wissen: Woher bekomme ich den Verkehrswert, und was kann ich selbst tun?

    Schritt 1: Erste Orientierung verschaffen. Nutze einen kostenlosen Online-Bewertungsrechner, um eine grobe Hausnummer zu bekommen. Die Ergebnisse können vom tatsächlichen Verkehrswert deutlich abweichen, geben dir aber einen Startpunkt.

    Schritt 2: Entscheide, wofür du den Wert brauchst. Für einen Verkauf reicht oft eine Marktwerteinschätzung durch einen erfahrenen Makler. Für Erbschaft, Scheidung oder Gerichtsverfahren brauchst du ein Gutachten von einem öffentlich bestellten Sachverständigen.

    Schritt 3: Unterlagen zusammenstellen. Je vollständiger deine Unterlagen, desto schneller und günstiger wird die Bewertung (welche Unterlagen du brauchst, findest du weiter unten in der Checkliste).

    Schritt 4: Sachverständigen beauftragen. Einen passenden Gutachter findest du über die Sachverständigendatenbank der IHK. Achte darauf, dass der Sachverständige Erfahrung mit deinem Immobilientyp und deiner Region hat.

    Schritt 5: Gutachten prüfen und nutzen. Nach Erstellung hast du ein Dokument, das den Verkehrswert nachvollziehbar begründet und das du bei Gericht, Finanzamt oder Bank vorlegen kannst.

    Wichtig zu wissen: Kannst du den Verkehrswert selbst berechnen? Die Verfahren im nächsten Abschnitt zeigen dir die Logik dahinter. Für eine eigene Berechnung fehlen dir als Privatperson aber in der Regel entscheidende Daten – etwa die Marktanpassungsfaktoren oder Liegenschaftszinssätze des Gutachterausschusses. Eine grobe Einschätzung ist möglich, ein belastbares Ergebnis bekommst du nur über einen qualifizierten Sachverständigen.

    Wie wird der Verkehrswert einer Immobilie berechnet? Die drei Verfahren im Überblick

    Wenn ein Gutachter den Verkehrswert berechnet, greift er auf eines von drei gesetzlich normierten Verfahren zurück. Die Wahl des Verfahrens ist nicht willkürlich – sie hängt von der Art der Immobilie und der verfügbaren Datenlage ab.

    Als grobe Orientierung:

    • Eigentumswohnung oder Standardhaus in einer Gegend mit vielen Vergleichsverkäufen → Vergleichswertverfahren
    • Eigenheim in ländlicher Lage, Sonderbau oder wenig Vergleichsdaten → Sachwertverfahren
    • Mietimmobilie oder Renditeobjekt → Ertragswertverfahren

    In der Praxis kombinieren erfahrene Gutachter gelegentlich zwei Verfahren und gewichten die Ergebnisse. Aber eines der drei bildet immer die Hauptgrundlage. Schauen wir uns jedes einzeln an.

    Vergleichswertverfahren – der Direktvergleich mit dem Markt

    Das Vergleichswertverfahren ist das intuitivste: Der Wert deiner Immobilie wird aus den tatsächlich erzielten Kaufpreisen ähnlicher Objekte in vergleichbarer Lage abgeleitet. Je mehr passende Vergleichsobjekte vorliegen, desto genauer das Ergebnis.

    Die Vergleichsdaten stammen aus der Kaufpreissammlung des Gutachterausschusses – einer unabhängigen kommunalen Behörde, die jeden notariell beurkundeten Immobilienkauf in ihrem Zuständigkeitsbereich erfasst und auswertet. Diese Daten sind nicht öffentlich frei zugänglich, aber Gutachter können sie abrufen.

    Natürlich ist keine Immobilie exakt wie die andere. Deshalb werden Zu- und Abschläge für Unterschiede vorgenommen: bessere Ausstattung, höheres Stockwerk, Balkon, Renovierungszustand – alles fließt als Korrektur ein.

    Rechenbeispiel: Angenommen, du besitzt eine 75-m²-Eigentumswohnung in einer deutschen Mittelstadt. Der Gutachter findet fünf vergleichbare Verkäufe im selben Stadtteil aus den letzten 12 Monaten. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis dieser Vergleichsobjekte liegt bei 2.800 €. Deine Wohnung hat einen Balkon (Zuschlag +3 %) und wurde kürzlich renoviert (Zuschlag +5 %), liegt aber im Erdgeschoss (Abschlag -4 %).

    Berechnung: 75 m² × 2.800 €/m² = 210.000 € Grundwert. Zuschläge: +3 % + 5 % = +8 %, Abschlag: -4 %. Netto-Anpassung: +4 %. Verkehrswert: 210.000 € × 1,04 = rund 218.400 €.

    Dieses Beispiel dient der Veranschaulichung. Die tatsächlichen Werte hängen von der konkreten Lage, dem Marktumfeld und den verfügbaren Vergleichsdaten ab.

    Sachwertverfahren – wenn es keine Vergleiche gibt

    Das Sachwertverfahren kommt zum Einsatz, wenn nicht genügend Vergleichsverkäufe vorliegen – typisch bei Einfamilienhäusern in ländlichen Regionen oder bei Immobilien mit besonderer Bauweise. Statt den Markt direkt zu befragen, wird hier der materielle Wert der Immobilie berechnet.

    Die Grundlogik ist einfach: Was ist der Boden wert, und was würde es kosten, das Gebäude heute in vergleichbarer Form neu zu bauen – abzüglich der Abnutzung durch das Alter?

    Die Formel lautet: Bodenwert + Gebäudesachwert = Vorläufiger Sachwert. Dieser wird dann mit einem Marktanpassungsfaktor multipliziert, um den tatsächlichen Verkehrswert zu ermitteln.

    Der Bodenwert ergibt sich aus der Grundstücksfläche mal dem Bodenrichtwert. Der Gebäudesachwert basiert auf den Herstellungskosten, die über sogenannte Normalherstellungskosten-Tabellen (NHK) ermittelt werden. Diese Tabellen geben an, was ein Neubau bestimmter Bauart und Ausstattung pro Quadratmeter kosten würde. Die NHK-Tabellen werden vom Bundesbauministerium veröffentlicht und von Gutachtern verwendet – als Privatperson brauchst du dich darum nicht selbst zu kümmern. Von den Herstellungskosten wird die Alterswertminderung abgezogen – also ein Abschlag dafür, dass das Gebäude nicht mehr neu ist. Der Marktanpassungsfaktor korrigiert das rechnerische Ergebnis dann an die tatsächliche Marktsituation. Er wird vom Gutachterausschuss ermittelt und kann über oder unter 1,0 liegen. Ein Faktor von 0,95 bedeutet zum Beispiel, dass Immobilien in dieser Lage typischerweise etwas unter ihrem rechnerischen Sachwert gehandelt werden – etwa weil die Nachfrage in der Region gering ist.

    Rechenbeispiel: Ein Einfamilienhaus, Baujahr 1995, Wohnfläche 140 m², Grundstück 600 m² in einer ländlichen Gemeinde.

    • Bodenwert: 600 m² × 80 €/m² Bodenrichtwert = 48.000 €
    • Herstellungskosten nach NHK: 140 m² × 1.500 €/m² = 210.000 €
    • Alter: 31 Jahre (Stand 2026), Gesamtnutzungsdauer: 80 Jahre
    • Alterswertminderung: 31/80 = 38,75 % → Abschlag: 81.375 €
    • Gebäudesachwert: 210.000 € - 81.375 € = 128.625 €
    • Vorläufiger Sachwert: 48.000 € + 128.625 € = 176.625 €
    • Marktanpassungsfaktor (vom Gutachterausschuss): 0,95
    • Verkehrswert: 176.625 € × 0,95 = rund 167.800 €

    Die verwendeten NHK-Werte und Marktanpassungsfaktoren sind beispielhaft. Tatsächliche Werte ergeben sich aus den aktuellen Tabellen und dem lokalen Gutachterausschuss.

    Ertragswertverfahren – der Wert aus der Renditeperspektive

    Bei Mietimmobilien zählt weniger, was das Gebäude in der Herstellung gekostet hat, sondern was es an Einnahmen bringt. Das Ertragswertverfahren bewertet eine Immobilie über ihren zukünftigen Ertrag.

    Die Grundlogik: Was bleibt nach Abzug aller laufenden Kosten an Mieteinnahmen übrig – und was ist dieser Einkommensstrom über die Restnutzungsdauer hinweg heute wert?

    Die Formel lautet: Bodenwert + Gebäudeertragswert = Ertragswert. Der Gebäudeertragswert ergibt sich aus dem Jahresreinertrag (Mieteinnahmen minus Bewirtschaftungskosten) multipliziert mit einem sogenannten Vervielfältiger. Dieser Vervielfältiger ist eine finanzmathematische Kennzahl, die angibt, mit welchem Faktor der jährliche Reinertrag multipliziert wird, um den Gesamtwert über die Restnutzungsdauer abzubilden. Er hängt vom Liegenschaftszinssatz und der Restnutzungsdauer ab und wird aus sogenannten Barwertfaktor-Tabellen abgelesen – vereinfacht gesagt: Je länger die Restnutzungsdauer und je niedriger der Zinssatz, desto höher der Vervielfältiger.

    Der Liegenschaftszinssatz – „Liegenschaft" ist einfach der formale Ausdruck für Grundstück bzw. Immobilie – wird vom Gutachterausschuss für verschiedene Immobilientypen und Lagen veröffentlicht.

    Einen Zwischenschritt, der auf den ersten Blick verwirrend wirkt, ist die Bodenwertverzinsung: Vom Jahresreinertrag wird die rechnerische Verzinsung des Bodenwerts abgezogen. Warum? Der Boden wird separat bewertet und ist praktisch unendlich nutzbar. Die Mieteinnahmen sollen aber nur den Gebäudewert abbilden – also den Anteil, der zeitlich begrenzt ist und sich abnutzt. Deshalb wird der Teil der Einnahmen, der rechnerisch dem Boden zuzurechnen ist, herausgerechnet.

    Rechenbeispiel: Ein Zweifamilienhaus mit zwei vermieteten Wohnungen, Grundstück 400 m².

    • Jahresmiete (kalt): 2 × 750 €/Monat × 12 = 18.000 €
    • Bewirtschaftungskosten (Verwaltung, Instandhaltung, Mietausfallrisiko): ca. 25 % = 4.500 €
    • Jahresreinertrag: 18.000 € - 4.500 € = 13.500 €
    • Bodenwert: 400 m² × 150 €/m² = 60.000 €
    • Bodenwertverzinsung: 60.000 € × 5 % Liegenschaftszinssatz = 3.000 €
    • Gebäudereinertrag: 13.500 € - 3.000 € = 10.500 €
    • Restnutzungsdauer: 40 Jahre, Liegenschaftszinssatz: 5 %
    • Vervielfältiger (aus Barwertfaktor-Tabelle bei 5 % Zins und 40 Jahren Restnutzungsdauer): ca. 17,16
    • Gebäudeertragswert: 10.500 € × 17,16 = 180.180 €
    • Verkehrswert: 60.000 € + 180.180 € = rund 240.200 €

    Die Liegenschaftszinssätze und Vervielfältiger variieren je nach Region und Immobilientyp. Aktuelle Werte erhältst du beim zuständigen Gutachterausschuss.

    Welche Faktoren beeinflussen den Verkehrswert deiner Immobilie?

    Unabhängig vom gewählten Bewertungsverfahren gibt es eine Reihe von Faktoren, die den Verkehrswert direkt beeinflussen. Manche davon sind gegeben, andere kannst du aktiv verändern.

    Faktoren, die du nicht ändern kannst:

    • Lage: Der wichtigste Einzelfaktor. Die Makrolage (Stadt, Region, Infrastruktur) und die Mikrolage (Straße, Nachbarschaft, Ausrichtung) bestimmen maßgeblich, was Käufer zu zahlen bereit sind.
    • Grundstücksgröße und -zuschnitt: Größere, gut geschnittene Grundstücke sind wertvoller. Ein ungünstiger Zuschnitt kann den Wert spürbar mindern.
    • Baujahr und Bausubstanz: Ältere Gebäude haben eine geringere Restnutzungsdauer und oft höheren Sanierungsbedarf – beides drückt den Wert.
    • Erschließung: Ist das Grundstück vollständig erschlossen (Wasser, Abwasser, Strom, Gas, Straße)? Fehlende Erschließung kann teuer werden und senkt den Verkehrswert.
    • Rechtliche Einschränkungen: Wegerechte, Baulasten oder Denkmalschutz können den Wert beeinflussen – positiv wie negativ.

    Faktoren, die du beeinflussen kannst:

    • Zustand und Instandhaltung: Ein gepflegtes Gebäude ohne Sanierungsstau erzielt deutlich höhere Werte als ein vernachlässigtes.
    • Ausstattung: Hochwertige Böden, moderne Bäder, eine gute Küche – all das fließt in die Bewertung ein.
    • Energieeffizienz: In Zeiten steigender Energiekosten wird die energetische Qualität immer wichtiger. Eine gute Dämmung, neue Fenster oder eine Wärmepumpe können den Verkehrswert steigern.
    • Modernisierungen: Ein modernisiertes Dach, neue Elektrik oder eine sanierte Heizung verlängern rechnerisch die Restnutzungsdauer und erhöhen den Gebäudewert.
    • Grundriss: Offene, zeitgemäße Grundrisse sind gefragt. Kleine, verwinkelte Zimmer mindern den Wert – auch wenn die Gesamtfläche stimmt.

    Kleine Modernisierungen können den Verkehrswert deutlich steigern. Aber nicht jede Investition rechnet sich: Eine Kernsanierung für 100.000 € steigert den Wert selten um den gleichen Betrag. Lass im Zweifel vorher eine Einschätzung machen, ob sich die Maßnahme finanziell lohnt.

    Wer darf den Verkehrswert einer Immobilie ermitteln?

    Grundsätzlich darf jeder eine Meinung zum Wert einer Immobilie haben. Aber nicht jede Einschätzung hat das gleiche Gewicht. Je nachdem, wofür du den Verkehrswert brauchst, kommen unterschiedliche Akteure infrage.

    Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige liefern die höchste Qualitätsstufe. Ihre Gutachten sind gerichtsfest und werden von Finanzämtern, Gerichten und Banken anerkannt. Die Bestellung erfolgt durch die Industrie- und Handelskammer (IHK) nach strengen Prüfungen. Wenn du ein Gutachten für eine Erbschaftsauseinandersetzung, eine Scheidung oder ein Gerichtsverfahren brauchst, führt kein Weg an diesen Sachverständigen vorbei. Einen passenden Sachverständigen findest du über die Sachverständigendatenbank der IHK – dort kannst du nach Region und Fachgebiet filtern. Falls du dir unsicher bist, ob du für deinen Hauskauf einen Gutachter beauftragen solltest, hilft dir unser Artikel Gutachter beim Hauskauf weiter.

    Freie Sachverständige mit Zertifizierung (etwa nach DIN EN ISO/IEC 17024) liefern ebenfalls qualitativ hochwertige Gutachten, oft zu niedrigeren Preisen. Ihre Gutachten werden von Banken in der Regel akzeptiert, vor Gericht aber nicht immer ohne Weiteres.

    Makler mit Marktwerteinschätzung können eine fundierte Einschätzung auf Basis ihrer Marktkenntnis geben. Für eine Verkaufsentscheidung reicht das oft aus. Für steuerliche oder rechtliche Zwecke ist eine Maklereinschätzung allerdings nicht ausreichend. Bedenke auch: Makler haben ein Interesse daran, den Auftrag zu bekommen – ihre Einschätzung ist nicht immer neutral. Mehr zum Thema findest du in unserem Artikel über [Immobilienmakler](https://justhome.com/learning-center/article

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