ein Vorvertrag wird unterschrieben

Vorvertrag beim Hauskauf: Darauf musst du achten

Johannes Fenner

Johannes Fenner ist Co-Founder von Justhome. Die Immobilienfinanzierung ist seit mehreren Jahren seine Leidenschaft. Mit Justhome will er anderen dabei helfen, sich den Traum vom eigenen Zuhause zu verwirklichen.

8. Juli 2026Aktualisiert vor etwa 1 StundeLesezeit: 9 Min.

Du hast deine Traumimmobilie gefunden und möchtest den Kauf absichern? Ein Vorvertrag beim Hauskauf kann genau das leisten – er bindet beide Seiten, bevor der endgültige Kaufvertrag unterschrieben wird. Doch wann ist ein Vorvertrag wirklich sinnvoll, welche Kosten kommen auf dich zu und was passiert bei einem Rücktritt?

In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige rund um den Vorvertrag beim Immobilienkauf – von der notariellen Beurkundungspflicht über die Abgrenzung zur Reservierungsvereinbarung bis hin zu möglichem Schadensersatz.

Bitte beachte, dass wir keine Rechtsberatung anbieten können. Bei Unsicherheiten solltest du immer einen Rechtsanwalt oder Notar hinzuziehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Vorvertrag beim Hauskauf verpflichtet Käufer und Verkäufer, den eigentlichen Kaufvertrag zu einem späteren Zeitpunkt abzuschließen.
  • Ohne notarielle Beurkundung ist der Vorvertrag nach § 311b BGB unwirksam – ein Vorvertrag beim Hauskauf ohne Notar hat keine rechtliche Bindungskraft.
  • Die Kosten für den Vorvertrag richten sich nach dem Kaufpreis und dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).
  • Bei einem Rücktritt ohne vertraglichen Grund kann Schadensersatz fällig werden.
  • Eine Reservierungsvereinbarung ist kein Vorvertrag – sie bietet deutlich weniger Sicherheit.

Inhaltsverzeichnis

    Was ist ein Vorvertrag?

    Mit einem Vorvertrag verpflichten sich Käufer und Verkäufer einer Immobilie, den Kaufvertrag zu einem späteren Zeitpunkt zu unterzeichnen. Hierbei entsteht ein sogenanntes vorvertragliches Schuldverhältnis, das beiden Parteien die Sicherheit gibt, dass es zu einem Abschluss kommt, sofern bestimmte Voraussetzungen vorliegen.

    Als Käufer hast du dadurch die Sicherheit, dass du die Immobilie zu den vereinbarten Konditionen kaufen kannst. Gleichzeitig hat der Verkäufer die Gewissheit, dass du als Käufer ernsthaft interessiert bist und den Kauf tatsächlich abschließen wirst.

    Der Vorvertrag ist dabei kein eigenständiger Kaufvertrag. Er regelt lediglich die Verpflichtung beider Seiten, den eigentlichen Kaufvertrag unter festgelegten Bedingungen abzuschließen. Der gesamte Ablauf eines Hauskaufs kann sich über mehrere Wochen oder Monate ziehen – der Vorvertrag überbrückt diese Zeitspanne.

    Wann ist ein Vorvertrag sinnvoll?

    Du hast nach langer Suche die ideale Immobilie gefunden und dich bereits mit dem Verkäufer geeinigt. Doch es gibt noch offene Punkte – etwa eine ausstehende Finanzierungszusage oder fehlende Genehmigungen. In solchen Situationen kann ein Vorvertrag beiden Seiten Sicherheit geben.

    Vorteile für Käufer

    • Finanzierungszusage steht noch aus: Wenn du noch auf die endgültige Bestätigung der Bank wartest, schützt dich ein Vorvertrag davor, dass die Immobilie in der Zwischenzeit an einen anderen Interessenten verkauft wird. Eine Finanzierungsbestätigung kann dir helfen, diesen Prozess zu beschleunigen.
    • Genehmigungen und Formalitäten: Stehen noch Baugenehmigungen, Grundbucheintragungen oder andere bürokratische Schritte an, sichert der Vorvertrag dein Kaufvorhaben ab.
    • Planungssicherheit: Du kannst Umzug, Renovierung und andere Schritte in Ruhe vorbereiten, ohne Angst zu haben, dass der Verkäufer abspringt.

    Vorteile für Verkäufer

    • Verbindlichkeit des Käufers: Der Verkäufer weiß, dass du es ernst meinst – besonders wichtig, wenn er selbst eine Anschlussimmobilie sucht oder Fristen einhalten muss.
    • Keine weitere Käufersuche nötig: Der Verkäufer kann die Vermarktung einstellen und sich auf den Abschluss konzentrieren.
    • Absicherung bei Rücktritt: Springt der Käufer ohne berechtigten Grund ab, hat der Verkäufer Anspruch auf Schadensersatz.

    Was ist im Vorvertrag geregelt?

    Der Vorvertrag legt die wichtigsten Bedingungen für den späteren Kaufvertrag fest. Grundsätzlich besteht Vertragsfreiheit, sodass viele Punkte individuell vereinbart werden können. Typischerweise enthält ein Vorvertrag folgende Regelungen:

    • Name von Käufer und Verkäufer: Die vollständigen Namen und Adressen beider Parteien.
    • Kaufgegenstand: Detaillierte Beschreibung der Immobilie, einschließlich Grundbuchblatt und Flurnummer.
    • Frist bis zum Vertragsabschluss: Das Datum oder der Zeitraum, innerhalb dessen der endgültige Kaufvertrag abgeschlossen werden soll.
    • Zahlungsbedingungen: Die Höhe des Kaufpreises und die Bedingungen der Kaufpreiszahlung, einschließlich der Fälligkeitstermine.
    • Schadensersatzklausel: Regelungen zu möglichen Schadensersatzansprüchen oder einer Vertragsstrafe im Falle eines Rücktritts.
    • Finanzierungsvorbehalt: Der Kauf kann abhängig von einer Finanzierungszusage gemacht werden. Falls diese nicht erfolgt, kann vom Vertrag zurückgetreten werden.

    Darüber hinaus verpflichtet sich der Verkäufer, die Immobilie nicht an andere Interessenten zu verkaufen, solange der Vorvertrag gültig ist. Du als Käufer verpflichtest dich, innerhalb der festgelegten Frist alle erforderlichen Schritte für den Abschluss des endgültigen Kaufvertrags zu unternehmen – etwa die Sicherstellung der Finanzierung und die Einholung erforderlicher Genehmigungen.

    Ein Vorvertrag kann auch weitere spezifische Vereinbarungen enthalten, die von den individuellen Anforderungen abhängen. Dazu gehören zum Beispiel Regelungen über notwendige Renovierungsarbeiten, die Übernahme bestimmter Lasten oder Nutzungsrechte.

    Muss ein Vorvertrag notariell beglaubigt werden?

    Ja – und das ist ein Punkt, den viele unterschätzen. Ohne notarielle Beurkundung ist ein Vorvertrag beim Hauskauf unwirksam. Das ergibt sich aus § 311b Abs. 1 BGB: Ein Vertrag, durch den sich jemand verpflichtet, das Eigentum an einem Grundstück zu übertragen oder zu erwerben, bedarf der notariellen Beurkundung. Diese Regel gilt ausdrücklich auch für Vorverträge.

    Eine notarielle Beurkundung stellt sicher, dass alle im Vorvertrag festgelegten Bedingungen rechtlich einwandfrei sind und im Streitfall vor Gericht Bestand haben. Der Notar überprüft die Inhalte, klärt beide Parteien über ihre Rechte und Pflichten auf und achtet auf die Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen.

    Ist ein Vorvertrag beim Hauskauf ohne Notar gültig?

    Nein. Ein Vorvertrag beim Hauskauf ohne Notar ist nach geltendem Recht nichtig. Das bedeutet: Selbst wenn beide Parteien den Vorvertrag unterschrieben haben, entfaltet er keinerlei Bindungswirkung. Weder der Käufer noch der Verkäufer können daraus Ansprüche ableiten – auch keinen Schadensersatz.

    Ein privatschriftlicher Vorvertrag gibt dir also nur eine gefühlte, keine echte Sicherheit. Wenn du wirklich abgesichert sein möchtest, kommst du um den Gang zum Notar nicht herum.

    Reservierungsvereinbarung vs. Vorvertrag

    Die Begriffe Reservierungsvereinbarung und Vorvertrag werden häufig verwechselt – dabei unterscheiden sie sich erheblich in ihrer rechtlichen Wirkung.

    Merkmal Vorvertrag Reservierungsvereinbarung
    Rechtliche Bindung Beide Parteien verpflichten sich zum Kaufvertragsabschluss Meist nur einseitige Bindung des Verkäufers, oft unverbindlich
    Notarielle Beurkundung Zwingend erforderlich (§ 311b BGB) Nicht zwingend, aber ohne Beurkundung rechtlich angreifbar
    Schadensersatz bei Rücktritt Ja, bei grundlosem Rücktritt In der Regel nicht durchsetzbar
    Kosten Notarkosten nach GNotKG Oft kostenlos oder geringe Reservierungsgebühr
    Typischer Einsatz Wenn Finanzierung oder Genehmigung noch aussteht Wenn ein Makler die Immobilie kurzfristig „freihalten" soll

    Eine Reservierungsvereinbarung beim Hauskauf ist also kein Ersatz für einen Vorvertrag. Sie kann dir eine kurze Atempause verschaffen, bietet aber keine echte Absicherung. Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, ist ein notariell beurkundeter Vorvertrag die bessere Wahl.

    Welche Kosten entstehen bei einem Vorvertrag?

    Die Kosten für einen Vorvertrag sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt. Der Kaufpreis der Immobilie dient dabei als Berechnungsgrundlage. In der Regel fällt für den Vorvertrag eine halbe bis volle Gebühr an.

    Kaufpreis der Immobilie Ungefähre Kosten für den Vorvertrag (Notar)
    200.000 € ca. 900 – 1.200 €
    300.000 € ca. 1.200 – 1.500 €
    400.000 € ca. 1.500 – 1.800 €
    500.000 € ca. 1.800 – 2.200 €

    Die genauen Kosten hängen vom Umfang der Beratung und den individuellen Regelungen im Vorvertrag ab. Mit dem Notarkostenrechner kannst du dir einen ersten Überblick verschaffen. Bedenke, dass die Notarkosten für den Vorvertrag zusätzlich zu den Kosten für den späteren Kaufvertrag anfallen. Eine vollständige Übersicht aller Kaufnebenkosten findest du in unserem Ratgeber zu den Nebenkosten beim Hauskauf.

    In der Regel trägt der Käufer die Notarkosten – sowohl für den Vorvertrag als auch für den späteren Kaufvertrag. Mehr dazu erfährst du im Artikel Wer zahlt die Notarkosten beim Hauskauf?.

    Schadensersatz und Vertragsstrafe bei Rücktritt

    Wenn alle Bedingungen des Vorvertrags erfüllt sind und trotzdem eine Partei den Abschluss des Kaufvertrags verweigert, wird es teuer. Die vertragsbrüchige Partei muss Schadensersatz leisten. Dabei kommen verschiedene Schadensposten in Betracht:

    • Mehrkosten für eine Ersatzimmobilie: Wenn der Verkäufer abspringt und du als Käufer eine vergleichbare Immobilie nur zu einem höheren Preis findest.
    • Vergebliche Aufwendungen: Kosten für Gutachten, Finanzierungsberatung oder Notargebühren, die umsonst angefallen sind.
    • Entgangener Gewinn des Verkäufers: Wenn der Verkäufer nachweisen kann, dass er durch den Rücktritt des Käufers einen finanziellen Nachteil erlitten hat – etwa weil er andere Kaufinteressenten abgewiesen hat.

    Häufig wird im Vorvertrag auch eine konkrete Vertragsstrafe vereinbart. Diese macht die Durchsetzung von Schadensersatz einfacher, weil der tatsächliche Schaden nicht im Detail nachgewiesen werden muss. Die Höhe der Vertragsstrafe wird individuell festgelegt – üblich sind Beträge zwischen 5 und 15 Prozent des Kaufpreises.

    Die genaue Höhe eines möglichen Schadensersatzes hängt immer vom Einzelfall ab. Lass dich im Zweifel von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten.

    Kann ich von einem Vorvertrag zurücktreten?

    Ja, du kannst von einem Vorvertrag zurücktreten – allerdings nicht ohne Weiteres. Entscheidend ist, ob die im Vorvertrag festgelegten Bedingungen erfüllt sind oder nicht.

    Kein Schadensersatz ist zu zahlen, wenn der Rücktritt erfolgt, weil eine oder mehrere Bedingungen aus dem Vorvertrag nicht erfüllt wurden. Der Vorvertrag wird auch aufgelöst, wenn die Geschäftsgrundlage wegfällt.

    Der Vorvertrag kann ohne Schadensersatzpflicht aufgelöst werden, wenn beispielsweise:

    • die Bedingungen aus dem Vorvertrag für dich als Käufer unzumutbar geworden sind
    • die Finanzierung nicht zustande kommt
    • du zahlungsunfähig wirst
    • du einen schweren Unfall mit Folgeschäden hattest
    • der Verkäufer oder du versterben
    • das Haus oder die Wohnung schwer beschädigt wurde

    Sind hingegen alle Bedingungen erfüllt und du trittst trotzdem grundlos zurück, musst du mit einer Schadensersatzforderung oder der im Vorvertrag vereinbarten Vertragsstrafe rechnen.

    In unklaren Situationen – etwa wenn strittig ist, ob eine Bedingung wirklich nicht erfüllt wurde – solltest du unbedingt einen spezialisierten Rechtsanwalt hinzuziehen. Ein Anwalt kann helfen, Missverständnisse zu klären und teure Gerichtsprozesse zu vermeiden.

    Häufig gestellte Fragen zum Vorvertrag beim Hauskauf

    Welche Nachteile hat ein Vorvertrag beim Hauskauf?

    Der größte Nachteil sind die zusätzlichen Kosten für die notarielle Beurkundung, die über die Gebühren des späteren Kaufvertrags hinausgehen. Außerdem bist du als Käufer an die vereinbarten Konditionen gebunden – auch wenn du in der Zwischenzeit ein besseres Angebot findest. Bei einem grundlosen Rücktritt droht Schadensersatz.

    Ist ein Vorvertrag beim Hauskauf ohne Notar gültig?

    Nein. Nach § 311b BGB muss ein Vorvertrag für den Kauf einer Immobilie notariell beurkundet werden. Ohne Notar ist der Vorvertrag nichtig und entfaltet keine rechtliche Wirkung – weder für den Käufer noch für den Verkäufer.

    Was kostet ein Vorvertrag beim Notar?

    Die Kosten richten sich nach dem Kaufpreis der Immobilie und dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Bei einem Kaufpreis von 300.000 € liegen die Notarkosten für den Vorvertrag bei ungefähr 1.200 bis 1.500 €. Mit dem Notarkostenrechner kannst du die Kosten für deinen Fall einschätzen.

    Wer zahlt die Kosten für den Vorvertrag?

    In der Regel trägt der Käufer die Notarkosten – sowohl für den Vorvertrag als auch für den späteren Kaufvertrag. Es kann aber individuell etwas anderes vereinbart werden.

    Wie hoch kann der Schadensersatz bei einem Vorvertrag beim Hauskauf ausfallen?

    Die Höhe des Schadensersatzes hängt vom konkreten Schaden ab, der durch den Rücktritt entstanden ist. Oft wird im Vorvertrag eine Vertragsstrafe vereinbart – üblich sind 5 bis 15 Prozent des Kaufpreises. Im Einzelfall können die Kosten aber auch höher ausfallen, etwa wenn eine Ersatzimmobilie deutlich teurer ist.

    Was ist der Unterschied zwischen einem Vorvertrag und einer Reservierungsvereinbarung?

    Ein Vorvertrag verpflichtet beide Seiten rechtsverbindlich zum Abschluss des Kaufvertrags und muss notariell beurkundet werden. Eine Reservierungsvereinbarung ist deutlich unverbindlicher, bedarf keiner Beurkundung und bietet kaum rechtliche Absicherung. Sie dient lediglich dazu, die Immobilie kurzfristig für dich „freizuhalten".

    Was kostet dein Vorvertrag beim Notar?

    Berechne die Notarkosten für deinen Vorvertrag schnell und kostenlos – auf Basis des Kaufpreises deiner Immobilie.

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