Notarkosten sind in Deutschland gesetzlich festgelegt – du wirst also nirgendwo einen günstigeren Notar finden. Aber du kannst genau verstehen, was du zahlst und warum. Diese Seite zeigt dir die aktuelle GNotKG-Gebührentabelle 2026, erklärt die Berechnungslogik in einfacher Sprache und liefert konkrete Rechenbeispiele für Hauskauf, Testament und Schenkung. Stand: Mai 2026 – basierend auf der aktuellen GNotKG-Anlage 2.
Inhaltsverzeichnis
Die GNotKG-Gebührentabelle 2026: Das bekommst du für deinen Kaufpreis
Diese Tabelle ist das Herzstück aller Notarkostenberechnungen in Deutschland. Sie stammt aus Anlage 2 zu § 34 Abs. 3 des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG) und gilt bundesweit einheitlich. Was du hier siehst, ist die sogenannte 1,0-Gebühr – die Basisgebühr für einen bestimmten Geschäftswert. Aus dieser Basisgebühr ergibt sich mit verschiedenen Faktoren deine konkrete Rechnung.
| Geschäftswert bis … | 1,0-Gebühr |
|---|---|
| 500 € | 38,00 € |
| 1.000 € | 19,00 € (Mindestgebühr: 15,00 €) |
| 1.500 € | 23,00 € |
| 2.000 € | 27,00 € |
| 3.000 € | 34,00 € |
| 4.000 € | 41,00 € |
| 5.000 € | 48,00 € |
| 6.000 € | 54,00 € |
| 7.000 € | 60,00 € |
| 8.000 € | 66,00 € |
| 9.000 € | 72,00 € |
| 10.000 € | 75,00 € |
| 13.000 € | 90,00 € |
| 16.000 € | 105,00 € |
| 19.000 € | 120,00 € |
| 22.000 € | 135,00 € |
| 25.000 € | 150,00 € |
| 30.000 € | 165,00 € |
| 35.000 € | 180,00 € |
| 40.000 € | 195,00 € |
| 45.000 € | 210,00 € |
| 50.000 € | 225,00 € |
| 65.000 € | 270,00 € |
| 80.000 € | 315,00 € |
| 95.000 € | 360,00 € |
| 110.000 € | 405,00 € |
| 125.000 € | 450,00 € |
| 140.000 € | 495,00 € |
| 155.000 € | 540,00 € |
| 170.000 € | 585,00 € |
| 185.000 € | 630,00 € |
| 200.000 € | 675,00 € |
| 230.000 € | 750,00 € |
| 260.000 € | 825,00 € |
| 290.000 € | 900,00 € |
| 320.000 € | 975,00 € |
| 350.000 € | 1.050,00 € |
| 380.000 € | 1.125,00 € |
| 410.000 € | 1.200,00 € |
| 440.000 € | 1.275,00 € |
| 470.000 € | 1.350,00 € |
| 500.000 € | 1.425,00 € |
| 550.000 € | 1.525,00 € |
| 600.000 € | 1.625,00 € |
| 650.000 € | 1.725,00 € |
| 700.000 € | 1.825,00 € |
| 750.000 € | 1.925,00 € |
| 800.000 € | 2.025,00 € |
| 850.000 € | 2.125,00 € |
| 900.000 € | 2.225,00 € |
| 950.000 € | 2.325,00 € |
| 1.000.000 € | 2.425,00 € |
Für Geschäftswerte über 1.000.000 € erhöht sich die Gebühr je angefangene 50.000 € um weitere 165,00 €.
Mit unserem Notarkosten-Rechner kannst du deine individuelle Gebühr direkt berechnen, ohne die Tabelle manuell auswerten zu müssen.
Was ist der Geschäftswert?
Der Geschäftswert ist der Wert, auf dessen Basis der Notar seine Gebühren berechnet. Beim Immobilienkauf ist das in aller Regel der Kaufpreis. Kaufst du eine Wohnung für 350.000 €, ist 350.000 € dein Geschäftswert – und du schaust in der Tabelle bei der Zeile „350.000 €" nach, um die 1,0-Gebühr zu finden.
Bei anderen Beurkundungen gilt manchmal ein anderer Wert: Beim Testament richtet sich der Geschäftswert nach dem Nachlasswert, bei einer Schenkung nach dem Wert des geschenkten Gegenstands. Das Grundprinzip bleibt aber immer dasselbe.
Was ist eine 1,0-Gebühr nach GNotKG?
Die Tabelle zeigt immer die 1,0-Gebühr als Basiswert. Je nach Art der notariellen Leistung multipliziert der Notar diese mit einem bestimmten Faktor. So entsteht die konkrete Gebühr für jede einzelne Position auf deiner Rechnung.
| Beurkundungsart | Faktor | Gebühr bei 350.000 € Geschäftswert |
|---|---|---|
| Kaufvertragsbeurkundung | 2,0 | 2.100,00 € |
| Grundschuldbestellung | 1,0 | 1.050,00 € |
| Vollzugsgebühr (je Akt) | 0,5 | 525,00 € |
| Betreuungsgebühr | 0,5 | 525,00 € |
Mit diesem Faktoren-System lässt sich jede Position auf einer Notarrechnung nachvollziehen. Wo die 1,0-Gebühr herkommt, weißt du jetzt – schauen wir uns an, wie die gesamte Berechnungslogik funktioniert.
Wie berechnen sich Notarkosten? Die Berechnungslogik einfach erklärt
Notarkosten berechnen sich in drei Schritten: Zuerst bestimmst du den Geschäftswert (meist der Kaufpreis). Dann schlägst du die zugehörige 1,0-Gebühr in der GNotKG-Tabelle nach. Schließlich multiplizierst du diese Basisgebühr mit dem jeweiligen Faktor jeder Beurkundungsart, addierst alle Positionen und schlägst Auslagen sowie 19 % Mehrwertsteuer auf die Gesamtsumme auf. Das Ergebnis ist deine finale Notarrechnung.
Das klingt aufwändiger als es ist – für den typischen Immobilienkauf gibt es fünf bis sechs Standardpositionen, die fast immer gleich sind.
Das Kostenverzeichnis: Welche Leistungen der Notar abrechnet
Der Notar rechnet nicht nur die Beurkundung selbst ab. Im Kostenverzeichnis (KV) des GNotKG sind alle notariellen Tätigkeiten mit ihrem jeweiligen Faktor festgelegt. Beim Immobilienkauf sind das typischerweise:
- Kaufvertragsbeurkundung (KV Nr. 21100): 2,0-Gebühr – die zentrale Leistung, bei der der Notar den Kaufvertrag aufnimmt und beurkundet
- Grundschuldbestellung (KV Nr. 21200): 1,0-Gebühr – die Eintragung der Bank-Grundschuld als Sicherheit für dein Darlehen
- Vollzugsgebühr (KV Nr. 22110): 0,5-Gebühr je Vollzugsakt – der Notar übermittelt die erforderlichen Dokumente ans Grundbuchamt und andere Stellen
- Betreuungsgebühr (KV Nr. 22200): 0,5-Gebühr – Verwaltung des Kaufpreises über ein Notaranderkonto oder sonstige Betreuungsleistungen
Jede dieser Positionen taucht auf deiner Rechnung separat auf. Mit dem Faktoren-System kannst du jede einzelne Zeile nachvollziehen.
Auslagen, Mehrwertsteuer und weitere Kostenpositionen
Zur Gesamtrechnung kommen noch Auslagen hinzu, die der Notar weiterberechnet:
- Dokumentenpauschale (Kopien, Ausdrucke): meist 15–25 €
- Postgebühren und Telekommunikation: typischerweise 20–30 €
- Grundbuchauszüge und Registerabfragen: 10–20 €
Auf die Gesamtsumme aus Gebühren und Auslagen fallen dann 19 % Mehrwertsteuer an. In Relation zum Kaufpreis sind Auslagen und Mehrwertsteuer überschaubar – bei einem Kaufpreis von 350.000 € machen sie zusammen meist 500–700 € aus.
Notarkosten beim Hauskauf: Was du als Käufer wirklich zahlst
Der Immobilienkauf ist der häufigste Anlass für einen Notartermin – und für die meisten Menschen der einzige im Leben. Gut, dass du die Kosten vorher kennst. Insgesamt liegen die Notarkosten beim Hauskauf bei etwa 1,0 bis 1,5 % des Kaufpreises, inklusive Grundbuchkosten. Als Teil der Kaufnebenkosten beim Hauskauf sind sie planbar und nicht verhandelbar.
Notarielle Leistungen beim Immobilienkauf und ihre Faktoren
| Leistung | Faktor | Erläuterung |
|---|---|---|
| Kaufvertragsbeurkundung | 2,0 | Notar nimmt den Kaufvertrag auf und beurkundet ihn |
| Grundschuldbestellung | 1,0 | Eintragung der Bankgrundschuld als Darlehenssicherheit |
| Vollzugsgebühr (Grundbucheintragung) | 0,5 | Einreichung der Dokumente beim Grundbuchamt |
| Vollzugsgebühr (weitere Akte) | 0,5 | Z. B. Löschung Vormerkungen, weitere Anträge |
| Betreuungsgebühr | 0,5 | Abwicklung des Kaufpreises, Korrespondenz mit Behörden |
Die Vollzugsgebühr fällt übrigens für jeden einzelnen Vollzugsakt separat an – bei einem unkomplizierten Kauf meist ein bis zweimal. Die Betreuungsgebühr deckt die gesamte Abwicklung ab, also Kommunikation mit Finanzamt, Bank und Grundbuchamt.
Rechenbeispiel: Notarkosten bei einem Kaufpreis von 350.000 €
Schauen wir uns eine typische Notarrechnung für einen Wohnungskauf zu 350.000 € an. Die 1,0-Gebühr aus der GNotKG-Tabelle beträgt bei diesem Geschäftswert 1.050,00 €.
| Position | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Kaufvertragsbeurkundung | 2,0 | 2.100,00 € |
| Grundschuldbestellung (240.000 € Darlehen, 1,0-Gebühr: 820 €) | 1,0 | 820,00 € |
| Vollzugsgebühr (2 × 0,5) | je 0,5 | 1.050,00 € |
| Betreuungsgebühr | 0,5 | 525,00 € |
| Zwischensumme Notargebühren | 4.495,00 € | |
| Auslagen (Pauschale) | ca. 60,00 € | |
| Netto gesamt | ca. 4.555,00 € | |
| 19 % Mehrwertsteuer | ca. 865,00 € | |
| Gesamtrechnung Notar | ca. 5.420,00 € |
Rechenbeispiel zur Orientierung. Die Grundschuldgebühr basiert auf dem Darlehensbetrag, nicht dem Kaufpreis. Tatsächliche Beträge können je nach Anzahl der Vollzugsakte und individuellem Betreuungsaufwand leicht abweichen.
Das entspricht etwa 1,55 % des Kaufpreises – ein gut planbarer Betrag, der in deine Finanzierungsrechnung einfließen sollte. Für deinen genauen Kaufpreis berechnest du deine Notarkosten direkt mit unserem Rechner.
Notarkosten beim Hausverkauf: Was Verkäufer zahlen
Als Verkäufer zahlst du in der Regel deutlich weniger als der Käufer. Die Kosten der Kaufvertragsbeurkundung trägt nach Marktpraxis fast immer der Käufer – auch wenn das gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben ist.
Was du als Verkäufer typischerweise selbst bezahlst:
- Löschung der Grundschuld deiner Bank (sofern noch vorhanden): Die Löschungsbewilligung stellt die Bank aus, der Notar reicht sie beim Grundbuchamt ein. Die Grundbuchgebühr für die Löschung berechnet sich nach dem Wert der Grundschuld. Bei einer Grundschuld von 200.000 € sind das rund 400–500 € inklusive Mehrwertsteuer.
- Notarielle Vollmacht (falls du den Termin nicht persönlich wahrnehmen kannst): 1,0-Gebühr des Geschäftswerts, also bei 350.000 € rund 1.250 € brutto.
Bist du schuldenfrei oder hat die Bank bereits auf die Grundschuld verzichtet, fallen für dich als Verkäufer oft gar keine Notarkosten an.
Käufer oder Verkäufer: Wer zahlt welche Notarkosten?
Eine der meistgestellten Fragen – hier die klare Übersicht:
| Kostenposition | Trägt der Käufer | Trägt der Verkäufer |
|---|---|---|
| Kaufvertragsbeurkundung | ✓ | – |
| Grundschuldbestellung (Käuferdarlehen) | ✓ | – |
| Vollzugsgebühren (Eintragung Käufer) | ✓ | – |
| Betreuungsgebühr | ✓ | – |
| Löschung alte Grundschuld Verkäufer | – | ✓ |
| Notarielle Vollmacht Verkäufer | – | ✓ (wenn nötig) |
| Auflassungsvormerkung | ✓ | – |
Die Auflassungsvormerkung – also der vorläufige Eintrag im Grundbuch, der dich als Käufer absichert und verhindert, dass der Verkäufer die Immobilie nochmals anderweitig verkauft – ist Bestandteil des Kaufvertragsvollzugs und wird üblicherweise dem Käufer zugerechnet.
Gesetzlich ist die Kostenverteilung nicht zwingend geregelt: Im Kaufvertrag kann theoretisch auch etwas anderes vereinbart werden. In der Praxis ist die oben gezeigte Aufteilung aber der bundesweite Standard. Abweichungen sind selten und meist ein Verhandlungsergebnis bei besonders günstigen Kaufpreisen oder Sondersituationen.
Notarkosten und Grundbuchkosten: Das ist der Unterschied
Viele verwechseln Notarkosten und Grundbuchkosten – oder rechnen sie zusammen, ohne zu wissen, dass es sich um zwei getrennte Rechnungen handelt. Der Unterschied ist einfach: Der Notar beurkundet und reicht ein. Das Grundbuchamt (ein staatliches Gericht) trägt ein und erhebt dafür eigene Gebühren direkt an das Gericht.
Beide Gebühren werden nach demselben GNotKG berechnet – aber der Notar und das Grundbuchamt rechnen getrennt ab. Auf deiner Notarrechnung siehst du nur die Notargebühren; die Grundbuchkosten erhältst du separat vom Amtsgericht.
Was kostet die Grundbucheintragung?
Die Grundbucheintragung kostet beim Eigentumsübergang eine 1,0-Gebühr auf den Kaufpreis. Bei einem Kaufpreis von 350.000 € sind das laut GNotKG-Tabelle 1.050,00 € (netto, ohne Mehrwertsteuer – Grundbuchgebühren werden ohne Mehrwertsteuer erhoben).
Dazu kommt die Eintragung der Grundschuld, die der Käufer zugunsten seiner Bank ins Grundbuch eintragen lässt. Bei einem Darlehensbetrag von 240.000 € beträgt die 1,0-Gebühr rund 820,00 €.
Zusammengefasst für 350.000 € Kaufpreis:
| Grundbuchposition | Betrag (netto) |
|---|---|
| Eigentumsumschreibung | 1.050,00 € |
| Eintragung Grundschuld (240.000 €) | 820,00 € |
| Gesamt Grundbuchkosten | ca. 1.870,00 € |
Eine vollständige Übersicht aller Kosten beim Immobilienkauf – inklusive Grunderwerbsteuer und Maklerprovision – findest du in unserem Ratgeber zu den Kaufnebenkosten.
Grunderwerbsteuer: Getrennt vom Notar, trotzdem relevant
Die Grunderwerbsteuer ist eine staatliche Steuer, die nichts mit dem Notar zu tun hat – aber durch den Notarvertrag ausgelöst wird. Je nach Bundesland beträgt sie zwischen 3,5 % (Bayern, Sachsen) und 6,5 % (NRW, Schleswig-Holstein, Thüringen). Bei einem Kaufpreis von 350.000 € sind das zwischen 12.250 € und 22.750 €.
Damit ist die Grunderwerbsteuer oft der größte Kostentreiber beim Immobilienkauf. Wie du sie in deiner Finanzplanung berücksichtigst und ob es Sparmöglichkeiten gibt, erklärt unser Artikel zum Grunderwerbsteuer sparen beim Hauskauf.
Können Notarkosten verhandelt oder gespart werden?
Kurze, klare Antwort: Nein. Notare dürfen keine individuellen Rabatte geben oder auf Gebühren verzichten. Das GNotKG schreibt die Gebührensätze verbindlich vor – und das gilt für jeden Notar in Deutschland ohne Ausnahme. Ein Notar, der Rabatte anbietet, macht sich strafbar.
Das klingt zunächst unbefriedigend, hat aber einen guten Grund: Die gesetzlich fixierten Gebühren schützen dich als Verbraucher vor überhöhten Rechnungen und sichern gleichzeitig die Unabhängigkeit des Notars. Er hat kein finanzielles Interesse am Ergebnis des Kaufvertrags.
Was du trotzdem beeinflussen kannst:
- Anzahl der Vollzugsakte minimieren: Ist der Kaufvertrag unkompliziert und sind keine Sonderklauseln nötig, fallen weniger Vollzugsgebühren an. Das lässt sich aber nicht aktiv „bestellen" – es ergibt sich aus dem Sachverhalt.
- Kein Notaranderkonto verwenden, wenn nicht nötig: Die Abwicklung über ein Notaranderkonto kostet eine zusätzliche Verwahrungsgebühr. In den meisten unkomplizierten Kaufverträgen ist es nicht nötig – der Kaufpreis wird direkt vom Käufer an den Verkäufer überwiesen.
- Vollmachten sorgfältig prüfen: Jede zusätzliche notarielle Vollmacht kostet Geld. Wenn alle Beteiligten persönlich zum Notartermin erscheinen können, entfallen diese Kosten.
- Notar-Entwurfsgebühr vermeiden: Wenn du den Vertragsentwurf nicht gesondert anfordern lässt, sondern im Rahmen der Beurkundung erhältst, entfällt eine separate Entwurfsgebühr.
Steuerliche Absetzbarkeit: Für selbst genutzte Immobilien sind Notarkosten in der Regel nicht als Werbungskosten absetzbar. Nutzt du die Immobilie hingegen als Kapitalanlage (Vermietung), können die Notarkosten als Anschaffungsnebenkosten über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Im Zweifel lohnt sich eine kurze Frage an deinen Steuerberater.
Was passiert, wenn der Kaufvertrag platzt? Kommt ein Kaufvertrag nicht zustande, weil eine Seite zurücktritt, sind die Notarkosten trotzdem fällig – denn der Notar hat seine Leistung erbracht. In der Regel trägt dann derjenige die Kosten, der den Rücktritt veranlasst hat oder auf dessen Risiko der Vertrag scheiterte. Genaues regelt im Zweifelsfall der Vertrag selbst oder ein Anwalt.
Notarkosten für ein Testament: Das zahlst du beim Notar
Ein notarielles Testament ist keine Pflicht, bietet aber erhebliche Vorteile: Es ersetzt den Erbschein, spart den Erben Zeit und Kosten und ist fälschungssicher. Der Notar verwahrt es beim Nachlassgericht.
Die Gebühr richtet sich nach dem Nachlasswert (= Wert des gesamten Vermögens zum Zeitpunkt der Beurkundung). Der Faktor für die Errichtung eines Testaments beträgt 1,0-Gebühr.
Rechenbeispiel Testament:
| Nachlasswert | 1,0-Gebühr | Brutto (inkl. 19 % MwSt.) |
|---|---|---|
| 100.000 € | 273,00 € | ca. 325,00 € |
| 250.000 € | 535,00 € | ca. 637,00 € |
| 500.000 € | 935,00 € | ca. 1.113,00 € |
| 1.000.000 € | 1.735,00 € | ca. 2.065,00 € |
Für ein gemeinschaftliches Testament (Ehepaar) berechnet der Notar den doppelten Nachlasswert als Geschäftswert, höchstens jedoch 1.000.000 €. Bei einem gemeinsamen Vermögen von 500.000 € wäre der Geschäftswert also 1.000.000 € – mit einer Gebühr von rund 2.065 € brutto.
Notarkosten für eine Schenkung: Was bei der Immobilienübertragung anfällt
Immobilienschenkungen innerhalb der Familie – etwa von Eltern auf Kinder – sind notariell beurkundungspflichtig. Die Gebühr berechnet sich nach dem Wert der Schenkung, also in der Regel dem Verkehrswert der Immobilie.
Der Faktor für die Beurkundung eines Schenkungsvertrags beträgt ebenfalls 2,0-Gebühr – wie beim Kaufvertrag. Dazu kommt die Grundbuchumschreibung (1,0-Gebühr beim Grundbuchamt) und ggf. eine Vollzugsgebühr.
Rechenbeispiel Schenkung Immobilie:
Eltern schenken ihrer Tochter eine Wohnung mit einem Verkehrswert von 300.000 €. Die 1,0-Gebühr laut Tabelle beträgt 975,00 €.
| Position | Faktor | Betrag |
|---|---|---|
| Schenkungsvertrag Beurkundung | 2,0 | 1.950,00 € |
| Vollzugsgebühr | 0,5 | 487,50 € |
| Zwischensumme | 2.437,50 € | |
| Auslagen | ca. 50,00 € | |
| 19 % Mehrwertsteuer | ca. 472,00 € | |
| Gesamt Notarkosten | ca. 2.960,00 € |
Dazu kommen die Grundbuchgebühren des Amtsgerichts (1,0-Gebühr = 975,00 €). Gesamtkosten: rund 3.935,00 €.
Wichtig: Eine Schenkung löst möglicherweise auch Schenkungsteuer aus – je nach Verwandtschaftsgrad und Freibetrag. Das hat aber nichts mit dem Notar zu tun und sollte separat mit einem Steuerberater besprochen werden.
Fazit: Notarkosten beim Immobilienkauf sicher kalkulieren
Notarkosten lassen sich dank der gesetzlich geregelten GNotKG-Gebührentabelle gut im Voraus planen. Bei einem Kaufpreis von 350.000 € zahlst du als Käufer typischerweise rund 5.400 € an den Notar und rund 1.870 € ans Grundbuchamt – zusammen also etwa 7.270 €, das sind knapp 2,1 % des Kaufpreises.
Hinzu kommt die Grunderwerbsteuer, die je nach Bundesland erheblich variiert und oft den größten Teil der Kaufnebenkosten ausmacht. Alle Kostenpositionen zusammen solltest du beim Berechnen deiner Kaufnebenkosten berücksichtigen.
Für deinen konkreten Kaufpreis oder andere Beurkundungsanlässe nutze am besten direkt unseren Notarkosten-Rechner – dort gibst du deinen Geschäftswert ein und bekommst eine strukturierte Kostenübersicht.
Stand: Mai 2026. Die GNotKG-Gebührentabelle gilt in dieser Form seit der letzten Anpassung. Rechtliche und steuerliche Fragen zu deiner individuellen Situation solltest du mit einem Notar oder Steuerberater klären.
Notarkosten direkt berechnen
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