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Einliegerwohnung: Was sie ist, was sie kostet und wann sie sich wirklich lohnt

Dr. Marc Rustige

Dr. Marc Rustige ist Co-Founder von Justhome. Seit über 10 Jahren beschäftigt er sich mit der Immobilienkauf und -verkauf im digitalen Zeitalter. Als promovierter Betriebswirt ist dabei insbesondere die Immobilienfinanzierung sein Interessengebiet.

8. Juli 2026Aktualisiert vor 2 TagenLesezeit: 13 Min.

Eine Einliegerwohnung klingt verlockend: Mieteinnahmen kassieren, Steuern sparen, Eltern oder Kinder nah bei sich haben. Doch bevor du baust oder kaufst, solltest du wissen, was wirklich auf dich zukommt – rechtlich, finanziell und im Alltag. Dieser Artikel gibt dir einen vollständigen Überblick: von der Definition über realistische Kosten und Fördermöglichkeiten bis zur ehrlichen Frage, ob eine Einliegerwohnung wirklich zu deiner Situation passt.

Inhaltsverzeichnis

    Das Wichtigste in Kürze

    • Eine Einliegerwohnung ist eine kleinere, abgeschlossene Wohneinheit innerhalb eines Einfamilienhauses – mit eigenem Eingang, Küche und Bad.
    • Die Mehrkosten beim Neubau liegen typischerweise zwischen 30.000 und 120.000 €, je nach Lage im Haus und Ausstattung.
    • Du brauchst in der Regel eine Baugenehmigung – sowohl beim Neubau als auch beim nachträglichen Einbau.
    • Mieteinnahmen können deine monatliche Kreditrate spürbar senken und bieten steuerliche Vorteile durch absetzbare Werbungskosten.
    • KfW-Förderungen und BAFA-Zuschüsse sind auch für Häuser mit Einliegerwohnung nutzbar, sofern die Energiestandards erfüllt werden.
    • Die Einliegerwohnung lässt sich nicht separat verkaufen – im Unterschied zum Zweifamilienhaus.

    Was ist eine Einliegerwohnung?

    Eine Einliegerwohnung ist eine kleinere, abgeschlossene Wohneinheit innerhalb eines Einfamilienhauses. Sie verfügt über einen eigenen (abschließbaren) Eingang, eine eigene Küche oder Küchenzeile sowie ein eigenes Bad – ist aber kein eigenständiges Objekt mit eigenem Grundstück oder Sondereigentum. Baurechtlich gilt sie als Teil des Hauptgebäudes und ist der Hauptwohnung untergeordnet.

    Typische Lagen im Haus sind der Keller, das Dachgeschoss oder ein Anbau im Erdgeschoss. Manche Einliegerwohnungen entstehen durch Umnutzung vorhandener Flächen, andere werden von Anfang an in die Hausplanung integriert.

    Einliegerwohnung vs. normale Wohnung: Was ist der Unterschied?

    Auf den ersten Blick klingt eine Einliegerwohnung wie jede andere Wohnung – eigener Eingang, Küche, Bad. Doch es gibt wesentliche Unterschiede:

    • Keine eigenständige Immobilie: Eine Einliegerwohnung ist baurechtlich Teil des Haupthauses und kann nicht separat im Grundbuch eingetragen werden. Eine normale Mietwohnung in einem Mehrfamilienhaus ist dagegen oft als Sondereigentum definiert.
    • Kein separater Verkauf möglich: Während du eine Eigentumswohnung einzeln kaufen oder verkaufen kannst, ist die Einliegerwohnung immer an das Hauptgebäude gebunden.
    • Untergeordnete Rolle: Die Einliegerwohnung muss deutlich kleiner als die Hauptwohnung sein. Sonst stuft die Baubehörde das Gebäude als Zweifamilienhaus ein.
    • Nähe zum Eigentümer: Mieter in einer Einliegerwohnung teilen Gebäude und oft auch Außenflächen mit dem Eigentümer – das ist ein ganz anderes Wohngefühl als in einem anonymen Mehrfamilienhaus.

    Einliegerwohnung vs. Zweifamilienhaus: Was ist der Unterschied?

    Auf den ersten Blick ähneln sich beide Konzepte – doch die Unterschiede sind erheblich, besonders wenn es um Baurecht, Steuern und Wiederverkauf geht.

    Merkmal Einliegerwohnung Zweifamilienhaus
    Baurechtliche Einordnung Einfamilienhaus mit Nebeneinheit Zwei gleichwertige Wohneinheiten
    Größenverhältnis Nebeneinheit kleiner als Hauptwohnung Beide Einheiten gleichwertig
    Separat verkaufbar? Nein (kein Sondereigentum) Ja, nach Teilungserklärung
    Genehmigungsaufwand Geringer (meist Teil der Baugenehmigung) Höher (eigene Nutzungseinheit)
    Steuerliche Behandlung Anteilige AfA, Werbungskosten Vollständig als Mietobjekt absetzbar
    Grunderwerbsteuer Einmal auf Gesamtobjekt Einmal auf Gesamtobjekt

    Weder das eine noch das andere ist pauschal die bessere Wahl – das hängt von deiner konkreten Situation ab. Wenn du dir unsicher bist, wie sich die Varianten auf deine Finanzierung auswirken, hilft dir unser Budgetrechner bei einer ersten Einschätzung.

    Was muss eine Einliegerwohnung mindestens haben?

    Damit eine Wohneinheit als Einliegerwohnung anerkannt wird, muss sie bestimmte Mindestanforderungen erfüllen. Die genauen Vorgaben variieren je nach Bundesland, aber folgende Punkte sind in der Regel Pflicht:

    • Eigener abschließbarer Eingang (direkter Zugang ohne Durchgang durch die Hauptwohnung)
    • Küche oder Küchenzeile mit Anschlussmöglichkeit für Herd und Spüle
    • Eigenes Bad mit WC
    • Ausreichende Deckenhöhe (in den meisten Bundesländern mindestens 2,30–2,50 m)
    • Ausreichende Belichtung durch Fenster (Kellergeschosse sind hier oft eingeschränkt)

    Diese Kriterien entscheiden auch darüber, ob die Wohneinheit genehmigungsfähig ist. Im Zweifel lohnt sich ein frühes Gespräch mit der zuständigen Baubehörde.

    Vorteile einer Einliegerwohnung

    Die Einliegerwohnung kann sich auf mehreren Ebenen auszahlen – finanziell, steuerlich und im Alltag. Entscheidend ist, dass du die Chancen realistisch einschätzt und nicht mit überzogenen Erwartungen planst.

    Mieteinnahmen: So kannst du die Baukosten gegenfinanzieren

    Wer die Einliegerwohnung vermietet, kann damit einen Teil der monatlichen Kreditrate abfedern. Bei einer Einheit mit 50–70 m² in mittlerer Lage sind Kaltmieten von 600–900 € im Monat realistisch – je nach Region auch mehr oder weniger.

    Rechenbeispiel: Angenommen, du baust ein Haus und finanzierst 400.000 € mit einer monatlichen Rate von rund 1.800 €. Einnahmen von 700 € aus der Einliegerwohnung reduzieren deine tatsächliche Belastung auf 1.100 € pro Monat – ein spürbarer Unterschied.

    Die tatsächlichen Mieteinnahmen hängen von Lage, Zustand und Größe der Wohnung ab. Plane außerdem einen Puffer für Leerstandsphasen ein – auch eine gut vermietbare Einliegerwohnung kann vorübergehend leer stehen. Wie sich Mieteinnahmen auf deine monatliche Rate auswirken, kannst du mit unserem Tilgungsrechner durchspielen.

    Steuern sparen mit der Einliegerwohnung

    Wenn du die Einliegerwohnung vermietest, kannst du anteilige Kosten steuerlich geltend machen. Dazu gehören:

    • Anteilige Baukosten über die AfA – die Absetzung für Abnutzung (also die jährliche steuerliche Abschreibung der Baukosten) beträgt bei Wohngebäuden in der Regel 2–3 % pro Jahr
    • Darlehenszinsen, die anteilig auf den vermieteten Teil entfallen
    • Betriebskosten wie Versicherungen, Grundsteuer (anteilig), Verwaltungskosten
    • Reparaturen und Instandhaltungsmaßnahmen an der vermieteten Einheit

    Wichtig: Sobald du einen Teil des Hauses vermietest, entfällt für diesen Teil die Möglichkeit, bestimmte selbstgenutzungsbezogene Steuervorteile zu nutzen. Die steuerlichen Konsequenzen sind individuell verschieden – lass dich von einem Steuerberater beraten, bevor du die Entscheidung triffst.

    Flexible Nutzung: Heute Mieter, morgen Eltern oder Kinder

    Eine Einliegerwohnung muss nicht dauerhaft vermietet sein. Viele Familien nutzen sie phasenweise: zunächst als Mietobjekt zur Kostendeckung, später für pflegebedürftige Eltern oder heranwachsende Kinder, die eine gewisse Eigenständigkeit wünschen.

    Diese Flexibilität ist ein echter Vorteil – aber kein kostenloser. Ein Umbau für neue Bewohner (z. B. barrierefreie Anpassungen für ältere Eltern) kann zusätzliche Kosten verursachen, die du bei der Planung einkalkulieren solltest.

    Staatliche Förderung für Einliegerwohnungen

    Beim Bau eines Hauses mit Einliegerwohnung kannst du unter Umständen von staatlichen Förderprogrammen profitieren:

    • KfW-Bundesförderung für effiziente Gebäude (KfW BEG): Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert energieeffizientes Bauen mit zinsgünstigen Krediten oder Zuschüssen. Auch Häuser mit Einliegerwohnung sind förderfähig, sofern sie die Energieeffizienzstandards erfüllen. Einen aktuellen Überblick über die Programme findest du in unserem KfW-Förderratgeber 2026.
    • BAFA-Förderung (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle): Zuschüsse für bestimmte Heiztechnologien (z. B. Wärmepumpen) können auch bei Häusern mit Einliegerwohnung beantragt werden.
    • Landes- und kommunale Programme: Viele Bundesländer und Kommunen bieten eigene Förderprogramme für Familien oder energetisches Bauen – diese variieren stark und lohnen sich zu recherchieren.

    Welche Förderungen du konkret kombinieren kannst, hängt auch von deiner Finanzierungsstruktur ab – einen Überblick dazu bietet unser Artikel zu besseren Zinsen beim Hauskauf.

    Stand: Juni 2026. Förderprogramme können sich ändern – prüfe die aktuellen Konditionen direkt auf den Websites der KfW und BAFA.

    Nachteile einer Einliegerwohnung

    Kein anderer Ratgeber zu diesem Thema sagt dir so klar, was eine Einliegerwohnung an Nachteilen mitbringt. Das ist keine Abschreckung, sondern ehrliche Entscheidungsgrundlage.

    Mieter unter demselben Dach: Was das im Alltag bedeutet

    Du teilst dein Haus mit einer anderen Person – das klingt banal, ist aber im Alltag eine echte Herausforderung. Gemeinsame Wände übertragen Geräusche, geteilte Außenbereiche wie Gärten oder Treppenhäuser können zu Spannungen führen, und das gegenseitige Beobachten ist kaum zu vermeiden.

    Das ist kein Dealbreaker, aber ein Faktor, den viele unterschätzen. Wer Wert auf Privatsphäre legt oder Konflikte ungern anspricht, sollte diesen Punkt ehrlich abwägen. Die Mieterauswahl ist bei einer Einliegerwohnung deshalb noch wichtiger als bei einer separat gelegenen Mietwohnung – nimm dir die Zeit, die du brauchst.

    Höhere Baukosten: Was eine Einliegerwohnung den Hausbau teurer macht

    Eine Einliegerwohnung ist kein einfacher Anbau. Sie erfordert:

    • Einen separaten Eingang (inklusive Tür, Treppe, ggf. separatem Briefkasten)
    • Ein zweites vollständiges Bad
    • Eigene Heizungsanbindung oder separate Heizung
    • Erhöhten Schallschutz zwischen den Wohneinheiten
    • Ggf. eigene Zähler für Strom und Wasser

    Diese Mehrkosten liegen je nach Ausstattung und Lage der Einliegerwohnung im Haus typischerweise bei 40.000–80.000 €, oft mehr. Sie amortisieren sich nur, wenn die Wohnung langfristig vermietet oder intensiv genutzt wird. Weitere Details dazu findest du im Abschnitt zu den Kosten weiter unten.

    Wiederverkauf und Teilbarkeit: Was du wissen solltest

    Eine Einliegerwohnung kann in der Regel nicht separat verkauft werden, weil sie kein eigenständiges Sondereigentum darstellt. Beim Wiederverkauf des gesamten Hauses kann das in beide Richtungen gehen:

    • Vorteil: Das Haus erzielt als Renditeobjekt mit Mieteinnahmen oft einen höheren Gesamtpreis.
    • Nachteil: Die Käufergruppe ist kleiner – nicht jeder möchte ein Haus mit Mieter kaufen.

    Wer beide Einheiten irgendwann separat verkaufen möchte, braucht ein Zweifamilienhaus oder muss nachträglich eine Teilungserklärung beim Notar eintragen lassen – das ist aufwendig und mit Kosten verbunden.

    Einliegerwohnung bauen: Was beim Hausbau zu beachten ist

    Wer ein Haus mit Einliegerwohnung neu baut, hat mehr Gestaltungsspielraum als jemand, der eine bestehende Fläche umbauen will. Aber auch beim Neubau gilt: Die richtigen Weichen müssen früh gestellt werden.

    Planung und Grundriss: Worauf du von Anfang an achten solltest

    Nachträglich eine Einliegerwohnung in ein bestehendes Haus einzubauen ist teuer und oft baurechtlich schwierig. Wer von Anfang an plant, spart erheblich. Folgende Punkte solltest du bereits in der Grundrissplanung berücksichtigen:

    • Eigener Eingang von Beginn an einplanen – nachträgliche Durchbrüche sind aufwendig
    • Schallschutz zwischen Haupt- und Einliegerwohnung: Decken und Wände müssen entsprechend gedämmt sein (Schallschutzklasse beachten)
    • Heizungs- und Wasserleitungen so verlegen, dass beide Einheiten unabhängig voneinander versorgt werden können
    • Separate Zähler für Strom und Wasser von Anfang an einplanen – sie sind Voraussetzung für eine saubere Nebenkostenabrechnung

    Ein erfahrener Architekt oder Bauingenieur, der mit Einliegerwohnungen vertraut ist, ist bei diesem Schritt Gold wert. Wenn du gerade in der Planungsphase bist, lohnt sich auch ein Blick in unseren Ratgeber zu den Nebenkosten beim Hauskauf, um die Gesamtkosten realistisch einzuschätzen.

    Wie groß darf und sollte eine Einliegerwohnung sein?

    Es gibt keine bundeseinheitliche gesetzliche Maximalgröße – aber eine wichtige Faustregel: Die Einliegerwohnung sollte deutlich kleiner sein als die Hauptwohnung. Sobald beide Einheiten annähernd gleichgroß sind, stufen Baubehörden das Gebäude baurechtlich als Zweifamilienhaus ein – mit anderen Anforderungen und Genehmigungsverfahren.

    Typische Größen für Einliegerwohnungen liegen zwischen 30 und 80 m². Die Untergrenze für eine sinnvolle Nutzung als eigenständige Wohnung liegt bei etwa 25–30 m² – darunter wird es selbst für eine einzelne Person eng. Regionale Unterschiede in den Landesbauordnungen können hier eine Rolle spielen.

    Einliegerwohnung im Keller: Geht das?

    Ja – aber nicht überall und nicht ohne Einschränkungen. Damit ein Kellergeschoss als Einliegerwohnung genehmigt werden kann, müssen in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Mindest-Deckenhöhe von 2,30–2,50 m (je nach Bundesland)
    • Ausreichende Belichtung durch Fenster oder Lichtschächte – reine Kellerfenster sind oft nicht ausreichend
    • Belüftung und Feuchteschutz, die dauerhaftes Wohnen ermöglichen

    Ein Kellerausbau zur Einliegerwohnung ist in der Regel günstiger als ein Dachgeschossausbau, aber nicht überall genehmigungsfähig. Sprich vor der Planung unbedingt mit der zuständigen Baubehörde – das spart Zeit, Geld und Ärger.

    Was kostet eine Einliegerwohnung?

    Die Frage nach den Kosten ist eine der meistgestellten – und am häufigsten unbefriedigend beantwortet. Wir versuchen es ehrlicher.

    Die Mehrkosten für eine Einliegerwohnung beim Neubau hängen stark davon ab, wie aufwendig die Einheit ausgestattet wird und wo im Haus sie entsteht. Als grobe Orientierung:

    Lage der Einliegerwohnung Typische Mehrkosten
    Dachgeschoss (Ausbau) 60.000–100.000 €
    Keller (Ausbau) 40.000–70.000 €
    Erdgeschoss-Anbau 70.000–120.000 €
    Von Anfang an integriert (Neubau) 30.000–60.000 €

    Diese Angaben sind Richtwerte. Die tatsächlichen Kosten hängen von Lage, Ausstattungsstandard, Handwerkerpreisen und regionalen Baukosten ab.

    Hinzu kommen Nebenkosten wie höhere Grunderwerbsteuer (da ein größeres Objekt gebaut wird), Notarkosten und ggf. erhöhte Planungskosten. Einen Überblick über alle Kaufnebenkosten findest du in unserem Kaufnebenkostenrechner.

    Einliegerwohnung finanzieren

    Wer ein Haus mit Einliegerwohnung baut, hat beim Thema Finanzierung etwas mehr Spielraum als andere Bauherren – aber auch etwas mehr Komplexität.

    Wie Mieteinnahmen die Finanzierung beeinflussen

    Viele Banken berücksichtigen geplante oder bereits erzielte Mieteinnahmen aus einer Einliegerwohnung bei der Kreditvergabe. Das kann deine Bonität verbessern und die maximale Darlehenssumme erhöhen – weil die Mieteinnahmen als regelmäßige Einkommensquelle gewertet werden.

    Allerdings rechnen Banken meist nur einen Anteil von 70–80 % der erwarteten Mieteinnahmen an – als Puffer für Leerstand und Reparaturen. Und: Solange die Wohnung noch nicht vermietet ist, zählen Mieteinnahmen in der Regel nicht.

    Wenn du herausfinden möchtest, wie viel Haus du dir insgesamt leisten kannst, hilft dir unser Budgetrechner bei einer ersten Einschätzung.

    Eigenkapital und Beleihungsauslauf

    Je mehr Eigenkapital du einbringst, desto besser sind in der Regel deine Zinskonditionen. Als Faustregel gilt: Mindestens 20–30 % des Gesamtinvestitionsvolumens sollten aus Eigenmitteln stammen. Was zum Eigenkapital zählt und wie du es optimal einsetzt, erklärt unser Artikel zum Eigenkapital beim Hauskauf.

    KfW-Förderung beim Bau nutzen

    Die KfW-Bundesförderung für effiziente Gebäude (KfW BEG) kann auch beim Bau eines Hauses mit Einliegerwohnung genutzt werden. Voraussetzung ist, dass das gesamte Gebäude die geforderten Energieeffizienzstandards erfüllt – nicht nur die Hauptwohnung. Eine Kombination aus günstigem KfW-Kredit und regulärem Bankdarlehen ist möglich und kann die Finanzierungskosten spürbar senken. Alle aktuellen Programme findest du in unserem KfW-Förderratgeber 2026.

    Einen vollständigen Überblick über Förderprogramme für den Immobilienkauf und -bau bietet außerdem unser Artikel zu Förderungen beim Immobilienkauf.

    Um verschiedene Finanzierungsmodelle und Zinsszenarien zu vergleichen, nutze unseren Baufinanzierungsrechner.

    Einliegerwohnung vermieten: Was du wissen solltest

    Der Bau ist abgeschlossen – und jetzt? Wer vermietet, übernimmt Verantwortung als Vermieter. Das klingt aufwendig, ist es manchmal auch, aber mit dem richtigen Wissen gut zu bewältigen.

    Mietvertrag und rechtliche Grundlagen

    Für eine Einliegerwohnung gilt dasselbe Mietrecht wie für jede andere Mietwohnung – also das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) mit allen Mieterrechten und Vermieterpflichten. Wichtig:

    • Nutze einen schriftlichen Mietvertrag – mündliche Absprachen sind riskant
    • Lege Kaltmiete, Nebenkosten und Kündigungsfristen klar fest
    • Halte bei Einzug ein Übergabeprotokoll mit Fotos fest

    Ein Sonderfall bei Einliegerwohnungen: Gemäß § 573a BGB kannst du als Vermieter das Mietverhältnis ohne besonderen Kündigungsgrund beenden, wenn du selbst im selben Haus wohnst und das Gebäude nicht mehr als zwei Wohnungen hat. Die Kündigungsfrist verlängert sich in diesem Fall um drei Monate. Das gibt dir als Eigentümer mehr Flexibilität – nimmt dem Mieter aber auch etwas Sicherheit. Behalte das bei der Mietersuche im Hinterkopf.

    Nebenkostenabrechnung

    Wenn du separate Zähler für Strom und Wasser installiert hast, ist die Abrechnung einfacher. Ohne separate Zähler musst du die Nebenkosten anteilig nach Wohnfläche aufteilen – das kann zu Diskussionen führen. Plane daher von Anfang an für klare Verhältnisse.

    Steuerliche Pflichten

    Mieteinnahmen aus der Einliegerwohnung musst du in deiner Einkommensteuererklärung angeben – als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (Anlage V). Im Gegenzug kannst du alle vermietungsbezogenen Ausgaben (AfA, Zinsen, Betriebskosten, Reparaturen) als Werbungskosten absetzen. Lass dich zu Beginn der Vermietung von einem Steuerberater beraten – die Erstberatung zahlt sich schnell aus.

    Vermietung an Angehörige: steuerliche Besonderheiten

    Viele Eigentümer vermieten die Einliegerwohnung an Familienmitglieder – an die eigenen Eltern, Kinder oder Geschwister. Das ist grundsätzlich möglich und steuerlich sogar attraktiv, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen:

    • 66-%-Regel: Damit du die vollen Werbungskosten (AfA, Zinsen, Reparaturen) steuerlich absetzen kannst, muss die vereinbarte Miete mindestens 66 % der ortsüblichen Vergleichsmiete betragen. Liegt sie darunter, erkennt das Finanzamt die Werbungskosten nur anteilig an.
    • Fremdvergleich: Das Finanzamt prüft, ob der Mietvertrag mit Angehörigen so gestaltet ist, wie er auch mit einem fremden Mieter geschlossen würde. Das bedeutet: schriftlicher Mietvertrag, regelmäßige Mietzahlungen auf ein Konto (keine Barzahlung), ordentliche Nebenkostenabrechnung.
    • Keine Scheinverträge: Wird die Miete zwar vereinbart, aber nie tatsächlich gezahlt, erkennt das Finanzamt den Vertrag nicht an – und du verlierst alle steuerlichen Vorteile.

    Kurz gesagt: Vermiete auch an Familienmitglieder so, als wären sie Fremde. Das schützt dich vor steuerlichen Nachteilen und sorgt für klare Verhältnisse.

    Genehmigung und rechtliche Voraussetzungen

    Ist eine Einliegerwohnung genehmigungspflichtig?

    Ja, in der Regel schon. Beim Neubau ist die Einliegerwohnung Teil des Baugenehmigungsverfahrens für das gesamte Haus – sie muss explizit als Wohneinheit ausgewiesen werden. Beim nachträglichen Einbau in ein bestehendes Gebäude ist eine separate Baugenehmigung erforderlich.

    Einfach ohne Genehmigung zu bauen ist keine Option: Im schlimmsten Fall drohen eine Rückbaupflicht und Bußgelder. Wer früh mit der Baubehörde spricht, spart sich böse Überraschungen.

    Entscheidend sind zwei Dokumente: der Bebauungsplan (das ist das kommunale Dokument, das festlegt, was auf einem Grundstück gebaut werden darf – Nutzungsart, Geschossanzahl, Grundflächenzahl) und die jeweilige Landesbauordnung.

    Wann gilt eine Einliegerwohnung als abgeschlossene Wohneinheit?

    Nicht jede räumliche Abtrennung im Haus ist automatisch eine abgeschlossene Wohneinheit. Die Abgeschlossenheit ist aber entscheidend – sowohl für die Genehmigung als Wohnung als auch für die steuerliche Anerkennung. Folgende Kriterien müssen in der Regel erfüllt sein:

    • Bauliche Trennung: Die Einliegerwohnung muss durch Wände und Decken vollständig von der Hauptwohnung getrennt sein. Ein offener Durchgang oder eine Verbindungstür ohne abschließbaren Zugang reicht nicht aus.
    • Eigener Zugang: Der Mieter muss die Wohnung betreten und verlassen können, ohne die Hauptwohnung zu durchqueren. Ein eigener Hauseingang oder ein separater Zugang über ein Treppenhaus genügt.
    • Eigenständige Versorgung: Küche (oder Küchenzeile) und eigenes Bad müssen vorhanden sein – die Wohnung muss eigenständig nutzbar sein.

    Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der zuständigen Baubehörde ausgestellt. Ohne diese Bescheinigung ist eine Vermietung als eigenständige Wohneinheit rechtlich problematisch.

    Brandschutz und Schallschutz: Was vorgeschrieben ist

    Beim Bau einer Einliegerwohnung gelten dieselben Brandschutz- und Schallschutzanforderungen wie bei jeder anderen Wohneinheit in einem Gebäude. Die konkreten Vorgaben stehen in der jeweiligen Landesbauordnung und den technischen Normen (insbesondere DIN 4109 für Schallschutz und DIN 4102 / DIN EN 13501 für Brandschutz).

    Brandschutz:

    • Zwischen Haupt- und Einliegerwohnung müssen feuerhemmende oder feuerbeständige Bauteile verbaut sein (je nach Landesbauordnung F30 oder F90).
    • Rettungswege müssen unabhängig voneinander funktionieren – jede Wohneinheit braucht einen eigenen Fluchtweg (z. B. Tür ins Freie oder Fenster, das als Rettungsweg nutzbar ist).
    • In beiden Wohneinheiten sind Rauchmelder Pflicht – in allen Bundesländern.

    Schallschutz:

    • Die Trennwände und Trenndecken zwischen den Wohneinheiten müssen bestimmte

    Wie viel kostet dich das Haus mit Einliegerwohnung monatlich?

    Rechne durch, wie sich Mieteinnahmen auf deine Kreditrate auswirken – mit dem Justhome Finanzierungsrechner.

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