
Vorfälligkeitsentschädigung: Was sie kostet, wie sie berechnet wird – und wann du sie vermeiden kannst

Dr. Marc Rustige
Dr. Marc Rustige ist Co-Founder von Justhome. Seit über 10 Jahren beschäftigt er sich mit der Immobilienkauf und -verkauf im digitalen Zeitalter. Als promovierter Betriebswirt ist dabei insbesondere die Immobilienfinanzierung sein Interessengebiet.
9. Juni 2026Aktualisiert vor etwa 1 StundeLesezeit: 14 Min.
Du willst deinen Kredit früher zurückzahlen – und dann stellt dir die Bank eine Rechnung, die dich erst einmal schlucken lässt. Eine Vorfälligkeitsentschädigung von mehreren tausend Euro klingt nach einem Rückschlag ohne Ausweg. Aber so festgefahren ist die Situation selten. In diesem Ratgeber erfährst du, was hinter der Vorfälligkeitsentschädigung steckt, wie Banken sie berechnen, wann du sie nicht zahlen musst – und wie du prüfst, ob die Rechnung deiner Bank überhaupt stimmt.
Inhaltsverzeichnis
Was ist eine Vorfälligkeitsentschädigung?
Eine Vorfälligkeitsentschädigung ist eine Ausgleichszahlung, die eine Bank verlangen kann, wenn ein Kreditnehmer ein Darlehen vor dem vereinbarten Laufzeitende zurückzahlt. Sie kompensiert den Zinsertrag, den die Bank durch die vorzeitige Rückzahlung verliert. Die genaue Höhe hängt von der Restlaufzeit, dem Zinssatz und der Restschuld ab.
Die rechtliche Grundlage findet sich in § 490 BGB. Danach darf eine Bank bei einer vorzeitigen Kündigung durch den Kreditnehmer eine angemessene Entschädigung für den entstandenen Schaden verlangen.
Warum darf die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen?
Wenn du einen Kredit aufnimmst, plant die Bank auf Basis der vereinbarten Laufzeit. Sie beschafft sich das Geld zu festen Konditionen am Kapitalmarkt und kalkuliert, über wie viele Jahre sie Zinsen einnehmen wird. Zahlst du früher zurück, bricht diese Kalkulation weg – der entgangene Zinsertrag ist ein echter wirtschaftlicher Schaden.
Das klingt zunächst einseitig zugunsten der Bank. Und ja, es ist ärgerlich, wenn du für etwas zahlen sollst, das du eigentlich gar nicht willst. Aber der Anspruch ist gesetzlich verankert und durch mehrere BGH-Urteile konkretisiert worden. Was die Bank verlangen darf, ist nicht beliebig – und genau deshalb lohnt es sich, die Berechnung im Detail zu kennen.
Für welche Kredite gilt die Vorfälligkeitsentschädigung?
Nicht alle Kredite werden gleich behandelt. Hier gibt es einen wichtigen Unterschied:
Baufinanzierungen (Immobiliardarlehen): Bei Krediten, die durch eine Hypothek oder Grundschuld gesichert sind, gelten die Regelungen des § 490 BGB. Es gibt keine starre prozentuale Obergrenze – die Bank darf den tatsächlichen finanziellen Schaden geltend machen, der durch aufwendige Berechnungsmethoden ermittelt wird.
Ratenkredite (Verbraucherdarlehen): Für klassische Konsumenten- oder Autokredite gelten die gesetzlichen Höchstgrenzen aus dem Verbraucherkreditrecht. Hier ist die Entschädigung auf maximal 1 % der Restschuld begrenzt (bei mehr als 12 Monaten Restlaufzeit) bzw. 0,5 % (bei weniger als 12 Monaten Restlaufzeit).
Diese Unterscheidung ist entscheidend dafür, wie hoch deine Kosten im Ernstfall tatsächlich werden können.
Wann fällt eine Vorfälligkeitsentschädigung an – und wann nicht?
Bevor du rechnest, solltest du wissen, ob überhaupt eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt. Denn in bestimmten Situationen musst du gar nichts zahlen – und das ist ein Punkt, den viele Kreditnehmer nicht kennen.
| Situation | VFE fällt an? |
|---|---|
| Hausverkauf vor Ende der Zinsbindung | Ja |
| Umschuldung zu günstigerem Zinssatz | Ja |
| Scheidung mit Eigentumsübertragung | Ja (in der Regel) |
| Erbfall mit Kreditablösung | Ja (in der Regel) |
| Ablauf der Zinsbindungsfrist | Nein |
| Kündigung nach 10 Jahren (§ 489 BGB) | Nein |
| Variables Darlehen ohne Zinsbindung | Nein |
| Darlehen innerhalb der Widerrufsfrist | Nein |
| Sondertilgung im vereinbarten Rahmen | Nein |
Diese Situationen lösen eine Vorfälligkeitsentschädigung aus
Hausverkauf vor Laufzeitende: Das ist der häufigste Auslöser. Wenn du deine Immobilie verkaufst, aber der Kredit noch läuft, musst du ihn entweder ablösen oder alternative Lösungen prüfen.
Umschuldung zu günstigeren Zinsen: Du findest ein besseres Angebot bei einer anderen Bank und möchtest wechseln? Dann fällt in der Regel eine VFE an – ob sich das trotzdem lohnt, hängt von der Zinsersparnis ab.
Scheidung mit Eigentumsübertragung: Wenn eine Immobilie bei einer Trennung auf einen Partner übertragen wird und der Kredit dabei aufgelöst oder neu strukturiert werden muss, kann eine VFE entstehen. Was bei einer Scheidung oder Trennung mit der Immobilie passieren kann, erklären wir dir in unserem Ratgeber ausführlich.
Erbfall: Erben ein Haus und wollen den zugehörigen Kredit ablösen, ist das rechtlich eine vorzeitige Rückzahlung – und damit grundsätzlich entschädigungspflichtig.
Auszahlung einer Kapitallebensversicherung oder großes Erbe: Wer plötzlich liquide wird und seinen Kredit auf einen Schlag begleichen will, hat dasselbe Problem.
Wann musst du keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen?
Es gibt mehrere Situationen, in denen du ohne Entschädigung aus deinem Kreditvertrag herauskommst:
- Ablauf der Zinsbindungsfrist: Wenn die vereinbarte Zinsbindung endet, kannst du den Kredit kündigen, ohne VFE zu zahlen – unabhängig davon, ob eine Restschuld besteht.
- Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB (10-Jahres-Regel): Nach zehn Jahren Laufzeit kannst du jeden Immobilienkredit mit einer Frist von sechs Monaten kündigen – auch wenn die Zinsbindung noch länger läuft. Dieses Recht ist gesetzlich nicht abdingbar.
- Variable Zinsen ohne Zinsbindung: Bei Darlehen ohne fest vereinbarten Zinssatz gibt es keine Grundlage für eine VFE, da die Bank keinen festen Zinsertrag kalkuliert hat.
- Widerruf innerhalb der gesetzlichen Frist: Wurde der Kreditvertrag nicht ordnungsgemäß belehrt, kann das Widerrufsrecht noch Jahre später bestehen – in diesem Fall entfällt die VFE.
- Sondertilgungen im vereinbarten Rahmen: Wenn dein Vertrag Sondertilgungsrechte enthält, kannst du diese nutzen, ohne dafür zu zahlen. Das reduziert auch die spätere VFE, wenn du den Kredit irgendwann ganz ablösen willst.
Wie wird die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet?
Banken dürfen die Vorfälligkeitsentschädigung nicht nach Belieben festlegen. Der BGH hat zwei anerkannte Berechnungsmethoden definiert: die Aktiv-Passiv-Methode und die Aktiv-Aktiv-Methode. Welche davon angewendet wird, hängt von der Bank ab – und die Wahl hat direkten Einfluss darauf, wie hoch die Entschädigung ausfällt.
Die Aktiv-Passiv-Methode: Was die Bank vergleicht
Bei der Aktiv-Passiv-Methode vergleicht die Bank zwei Seiten: den Zinsertrag, den sie durch dein Darlehen erhalten hätte, und den Ertrag, den sie durch eine alternative Anlage des zurückgezahlten Geldes am Kapitalmarkt erzielen könnte – typischerweise in Form von Pfandbriefen oder vergleichbaren festverzinslichen Wertpapieren.
Der entscheidende Begriff hier ist der Wiederanlagezins – also der Zins, zu dem die Bank das zurückgezahlte Kapital alternativ anlegen kann. Liegt dieser Wiederanlagezins niedriger als dein Darlehenszins, entsteht der Zinsschaden der Bank, der als Entschädigung auf dich umgelegt wird.
Diese Methode wird von den meisten Banken bevorzugt und führt besonders dann zu hohen Entschädigungen, wenn das allgemeine Zinsniveau zum Zeitpunkt der Ablösung niedriger ist als beim ursprünglichen Vertragsabschluss – weil die Bank das Geld dann schlechter anlegen kann.
Die Aktiv-Aktiv-Methode: Was der Unterschied ist
Bei der Aktiv-Aktiv-Methode vergleicht die Bank nicht mit einer Kapitalmarktanlage, sondern damit, zu welchem Zinssatz sie das zurückgezahlte Geld an einen anderen Kreditnehmer verleihen könnte.
Der Schaden der Bank ergibt sich hier aus dem sogenannten Zinsmargenschaden – also der Differenz zwischen dem Zins deines alten Darlehens und dem Zins, zu dem die Bank ein neues Darlehen vergeben würde. Da Banken bei der Neuvergabe oft ähnliche Margen erzielen können, fällt die Entschädigung bei dieser Methode in vielen Fällen geringer aus.
Für dich als Kreditnehmer ist die Aktiv-Aktiv-Methode daher oft günstiger – aber du kannst nicht frei wählen, welche Methode angewendet wird. Das liegt im Ermessen der Bank, solange sie sich an die BGH-Vorgaben hält.
Rechenbeispiel: So hoch kann die Vorfälligkeitsentschädigung ausfallen
Rechenbeispiel: Angenommen, du hast noch 200.000 € Restschuld bei einem Annuitätendarlehen – also einem Kredit mit gleichbleibenden monatlichen Raten, die sich aus Zins- und Tilgungsanteil zusammensetzen. Dein Zinssatz beträgt 3,5 % und die Zinsbindung läuft noch 5 Jahre. Die Bank legt die Aktiv-Passiv-Methode zugrunde und ermittelt einen aktuellen Wiederanlagezins von 2,0 %.
| Berechnungsgröße | Wert |
|---|---|
| Restschuld | 200.000 € |
| Vertragszinssatz | 3,5 % |
| Wiederanlagezins (Pfandbrief) | 2,0 % |
| Zinsdifferenz | 1,5 % p.a. |
| Restlaufzeit | 5 Jahre |
| Vereinfachte Schätzung VFE | ca. 14.000–16.000 € |
Hinzu kommen noch Abzinsungen, Risikokosten und Bearbeitungsgebühren, die in der tatsächlichen Berechnung der Bank einfließen. Die echte Zahl kann je nach Methode und Vertrag abweichen.
Die genaue Höhe hängt von deiner individuellen Situation ab – Zinssatz, Restschuld, Restlaufzeit und Berechnungsmethode der Bank bestimmen das Ergebnis. Mit dem Tilgungsrechner von Justhome kannst du verschiedene Szenarien für deine Restschuld durchspielen und eine erste Orientierung bekommen.
Wie hoch ist die Vorfälligkeitsentschädigung in der Regel?
Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung variiert stark – pauschale Aussagen sind kaum möglich. Als Richtwert gilt: Bei Baufinanzierungen können schnell 5.000 bis 30.000 Euro oder mehr zusammenkommen, wenn Restschuld hoch, Zinssatz günstig und Restlaufzeit lang ist.
Bei Ratenkrediten gelten dagegen gesetzliche Obergrenzen: maximal 1 % der Restschuld (bei mehr als 12 Monaten Restlaufzeit) bzw. 0,5 % (bei weniger als 12 Monaten). Bei einem Autokredit mit 15.000 € Restschuld wären das also höchstens 150 Euro.
Unterschiede bei Ratenkrediten und Baufinanzierungen
Viele Menschen merken erst im Ernstfall, dass für ihren Kredit völlig andere Regeln gelten – je nachdem, wofür der Kredit aufgenommen wurde.
| Kriterium | Ratenkredit (Verbraucherkredit) | Baufinanzierung (Immobiliarkredit) |
|---|---|---|
| Gesetzliche Obergrenze | Ja: 1 % / 0,5 % der Restschuld | Nein – tatsächlicher Schaden |
| Berechnungsmethode | Gesetzlich begrenzt | Aktiv-Passiv oder Aktiv-Aktiv |
| Typische Höhe | Meist unter 1.000 € | Häufig 5.000–30.000 € |
| Kündigung möglich nach | Vertragsende oder jederzeit (bei variablen Zinsen) | Nach 10 Jahren (§ 489 BGB) |
Gesetzliche Obergrenzen bei Ratenkrediten
Für Verbraucherkredite – also Ratenkredite für Konsum, Auto oder ähnliche Zwecke – schreibt das Gesetz klare Höchstgrenzen vor:
- Mehr als 12 Monate Restlaufzeit: maximal 1 % der vorzeitig zurückgezahlten Summe
- Weniger als 12 Monate Restlaufzeit: maximal 0,5 % der vorzeitig zurückgezahlten Summe
Beispiel: Du löst einen Autokredit mit 12.000 € Restschuld und noch 18 Monaten Laufzeit ab. Die Bank darf maximal 120 Euro Vorfälligkeitsentschädigung verlangen – nicht mehr.
Das ist eine klare, überschaubare Regelung. Wer also „nur" einen Konsumentenkredit ablösen will, muss sich keine großen Sorgen machen.
Warum Baufinanzierungen anders behandelt werden
Bei Immobiliarkrediten gibt es keine solche prozentuale Deckelung. Die Bank darf hier den tatsächlich entstehenden finanziellen Schaden geltend machen – und der kann bei großen Darlehenssummen und langen Restlaufzeiten erheblich sein.
Gleichzeitig hat der BGH klare Grenzen gesetzt: Die Berechnung muss nachvollziehbar sein, bestimmte Kosten dürfen nicht eingerechnet werden (z. B. allgemeine Verwaltungskosten), und die Bank muss die Berechnung auf Anfrage transparent offenlegen. Das bedeutet: Fehler in der Berechnung kommen vor – und können beanstandet werden. Dazu später mehr.
Vorfälligkeitsentschädigung beim Hausverkauf: Was du wissen musst
Hausverkauf und laufende Baufinanzierung – das ist die häufigste Kombination, die Kreditnehmer mit dem Thema Vorfälligkeitsentschädigung konfrontiert. Du willst oder musst verkaufen, aber der Kredit läuft noch mehrere Jahre. Was jetzt?
Es gibt grundsätzlich drei Wege:
- Kredit ablösen (mit VFE): Du bezahlst den Kredit aus dem Verkaufserlös zurück und begleichst die VFE. Einfach, aber kostspielig.
- Kredit auf den Käufer übertragen (Schuldübernahme): Der Käufer übernimmt dein bestehendes Darlehen zu den bisherigen Konditionen. Dafür muss die Bank zustimmen – und das tut sie nur, wenn der Käufer kreditwürdig genug ist.
- Darlehen auf eine neue Immobilie übertragen (Darlehensportierung): Wenn du gleichzeitig eine neue Immobilie kaufst, kann das Darlehen in manchen Fällen auf das neue Objekt übertragen werden – ohne VFE.
Kredit ablösen beim Hausverkauf – die Kosten realistisch einschätzen
Wenn du den Kredit ablöst, fließt die VFE direkt aus dem Verkaufserlös. Das klingt erst mal unkompliziert – aber es reduziert deinen Nettoerlös, den du z. B. für den Kauf einer neuen Immobilie zur Verfügung hast.
Rechenbeispiel: Du verkaufst dein Haus für 450.000 €. Die Restschuld beträgt 180.000 €, die VFE liegt bei 12.000 €. Dein tatsächlicher Nettoerlös nach Kreditablösung: 258.000 € – nicht 270.000 €. Das ist ein Unterschied, den du bei der Finanzplanung für den nächsten Schritt unbedingt einkalkulieren solltest.
Frage deine Bank frühzeitig nach einer schriftlichen Vorfälligkeitsbescheinigung, damit du beim Verkauf mit konkreten Zahlen planst – und nicht mit einer Schätzung.
Darlehensportierung: Kredit auf die neue Immobilie übertragen
Wenn du nach dem Verkauf eine neue Immobilie kaufst, kann es sich lohnen, das bestehende Darlehen auf das neue Objekt zu übertragen. Dieses sogenannte Porting vermeidet die VFE vollständig.
Voraussetzungen dafür:
- Die Bank muss zustimmen (kein Rechtsanspruch)
- Das neue Objekt muss als Sicherheit akzeptiert werden
- Kauf- und Verkaufstermin müssen zeitlich kompatibel sein
Gerade in einem Marktumfeld, in dem dein bestehender Zinssatz günstiger ist als aktuelle Angebote, ist diese Option besonders attraktiv. Es lohnt sich, das Gespräch mit deiner Bank früh zu suchen – idealerweise bevor du den Kaufvertrag für die neue Immobilie unterschreibst.
Vorfälligkeitsentschädigung umgehen oder reduzieren: Deine Möglichkeiten
Das Ziel ist klar: Die VFE so weit wie möglich senken – oder ganz vermeiden. Es gibt mehrere Hebel, die du kennen solltest.
Das Sonderkündigungsrecht nach § 489 BGB nutzen
Nach zehn Jahren Laufzeit hat jeder Kreditnehmer das Recht, seinen Immobilienkredit mit einer Frist von sechs Monaten zu kündigen – ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Dieses Recht gilt unabhängig davon, wie lange die Zinsbindung noch läuft. Es kann vertraglich nicht ausgeschlossen werden.
Praktische Bedeutung: Wenn du z. B. einen 15-jährigen Kredit hast und nach dem elften Jahr kündigen willst, zahlst du keine VFE – auch wenn noch vier Jahre Zinsbindung verbleiben.
Wichtig: Die Zehn-Jahres-Frist beginnt mit der vollständigen Auszahlung des Darlehens, nicht mit dem Vertragsabschluss.
Sondertilgungen clever einsetzen
Viele Kreditverträge enthalten das Recht auf jährliche Sondertilgungen – also außerplanmäßige Rückzahlungen, die ohne VFE möglich sind. Wer weiß, dass er seinen Kredit irgendwann ablösen möchte, kann diese Sondertilgungsrechte schon vorher nutzen, um die Restschuld zu senken.
Das reduziert nicht nur die Laufzeit, sondern auch die Bemessungsgrundlage für eine spätere VFE. Ob sich das in deinem Fall konkret lohnt, zeigt dir unser Ratgeber zur Sondertilgung.
Mit der Bank verhandeln
Banken sind nicht verpflichtet, auf die VFE zu verzichten – aber sie können es. Besonders wenn du ein langjähriger Kunde bist oder gleichzeitig ein neues Produkt abschließt (z. B. eine neue Baufinanzierung), kann Verhandlungsspielraum entstehen.
Ein sachliches Gespräch mit dem Hinweis, dass du die Berechnung prüfen lassen willst, kann die Verhandlungsposition ebenfalls stärken. Banken, die wissen, dass ihre Berechnung möglicherweise fehlerhaft ist, zeigen sich manchmal kulanter.
Bei Zinsbindungsende: Anschlussfinanzierung statt Ablösung
Wenn die Zinsbindung deines Kredits in den nächsten Jahren ausläuft, brauchst du keine VFE zu zahlen – du kannst dann frei entscheiden, ob du verlängerst oder den Anbieter wechselst. In diesem Fall ist eine Anschlussfinanzierung oft die smartere Lösung als eine vorzeitige Ablösung mit Entschädigung. Wenn du absehen kannst, wann deine Zinsbindung endet, lohnt sich auch ein Blick auf ein Forward-Darlehen – damit sicherst du dir heute schon günstige Konditionen für die Zukunft.
Wann lohnt sich die vorzeitige Ablösung trotz Vorfälligkeitsentschädigung?
Das ist die Frage, die kein Wettbewerber bisher klar beantwortet hat. Denn manchmal ist die Ablösung trotz VFE wirtschaftlich sinnvoll – und manchmal eben nicht.
Die Kernfrage lautet: Ist die Zinsersparnis durch die günstigere Neufinanzierung größer als die VFE?
Die Break-even-Betrachtung
Rechenbeispiel zur Orientierung:
- Restschuld: 200.000 €
- Aktueller Zinssatz: 3,5 %
- Neuer Zinssatz (z. B. bei anderer Bank): 2,5 %
- Restlaufzeit: 5 Jahre
- VFE: geschätzte 12.000 €
Zinsvorteil pro Jahr: 1 % auf 200.000 € = ca. 2.000 € (vereinfacht, ohne Tilgungseffekte)
Zinsvorteil über 5 Jahre: ca. 10.000 €
VFE: 12.000 €
In diesem Beispiel lohnt sich die Ablösung nicht – du zahlst 12.000 € und sparst nur rund 10.000 €. Der Break-even wird nicht erreicht.
Ändert sich das Szenario aber – z. B. auf 2,0 % Zinsdifferenz bei noch 6 Jahren Restlaufzeit – kann die Rechnung sich schnell drehen.
Faustregel: Erst wenn die kumulierte Zinsersparnis die VFE deutlich übersteigt (idealerweise mit Puffer für Nebenkosten der Umschuldung), rechnet sich der Schritt.
Für eine genaue Berechnung auf Basis deiner Zahlen lohnt sich ein Blick auf unseren Ratgeber zur Baufinanzierung umschulden – dort findest du weiterführende Informationen zu den Schritten und Kosten einer Umschuldung.
Sollte ich die Berechnung der Bank prüfen lassen?
Kurze Antwort: Ja – besonders wenn es sich um eine Baufinanzierung handelt und die VFE mehrere tausend Euro beträgt.
Studien der Verbraucherzentrale zeigen, dass Banken bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung regelmäßig Fehler machen – zu Ungunsten der Kreditnehmer. Häufige Fehler sind:
- Falsche Referenzzinssätze für den Wiederanlagezins
- Einrechnung von Kosten, die nicht berücksichtigt werden dürfen (z. B. Risikokosten zu hoch angesetzt)
- Fehlerhafte Tilgungsverläufe in der Berechnung
- Fehlende Berücksichtigung vereinbarter Sondertilgungsrechte
Der Vorfälligkeitsjoker: Fehlerhafte Klauseln im Kreditvertrag
Wenn dein Kreditvertrag fehlerhafte Pflichtangaben enthält – z. B. unklare Angaben zur Berechnungsmethode, fehlende Informationen über das Widerrufsrecht oder falsch formulierte Zinsänderungsklauseln – kann das weitreichende Folgen haben.
In solchen Fällen kann das Widerrufsrecht möglicherweise noch Jahre nach Vertragsabschluss bestehen. Ein widerrufener Vertrag wird rückabgewickelt – ohne VFE. Das klingt wie ein seltener Sonderfall, ist es aber nicht: Zahlreiche BGH-Urteile haben bestätigt, dass viele ältere Kreditverträge fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthalten.
Lass deinen Vertrag prüfen, wenn:
- Der Kredit vor 2016 abgeschlossen wurde
- Die VFE besonders hoch ist
- Du den Eindruck hast, dass die Berechnung der Bank nicht nachvollziehbar ist
Anlaufstellen sind die Verbraucherzentralen, spezialisierte Anwälte für Bankrecht oder unabhängige Finanzberater.
Was kostet die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung?
Die Berechnung durch die Bank selbst ist kostenlos – du hast das Recht, eine schriftliche Aufstellung zu verlangen. Was die Bank für die Bearbeitung in Rechnung stellt (z. B. Bearbeitungsgebühren für Vertragsänderungen), ist ein anderes Thema und muss im Einzelfall geprüft werden.
Lässt du die Berechnung durch einen Experten prüfen, entstehen externe Kosten – ein Erstgespräch bei der Verbraucherzentrale liegt jedoch meist im zweistelligen Eurobereich. Bei einer VFE von 15.000 € kann das eine lohnende Investition sein.
Die Vorfälligkeitsentschädigung von der Steuer absetzen
Kurze, klare Antwort: Es kommt darauf an.
Vermietete Immobilie: Wenn du das Darlehen für eine vermietete Immobilie ablöst, ist die VFE als Werbungskosten steuerlich absetzbar. Sie zählt zu den Finanzierungskosten, die mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung verrechnet werden können.
Selbstgenutzte Immobilie: Bei einer selbstgenutzten Immobilie ist die VFE in der Regel nicht steuerlich absetzbar – es gibt keine Einkunftsquelle, gegen die du sie aufrechnen könntest.
Ausnahme: Wenn die Ablösung im Zusammenhang mit einem gewerblich genutzten Objekt oder einem Arbeitszimmer steht, kann es Ausnahmen geben. Das solltest du mit einem Steuerberater klären, da die Regelungen komplex und einzelfallabhängig sind.
Stand: Juni 2026. Steuerliche Regelungen können sich ändern – für deinen konkreten Fall empfehlen wir, einen Steuerberater hinzuzuziehen.
Checkliste: Was tun, bevor du deinen Kredit vorzeitig ablöst?
Bevor du eine Entscheidung triffst, geh diese Punkte durch:
- Zinsbindungsfrist prüfen: Wann endet sie? Lohnt es sich, einfach zu warten?
- 10-Jahres-Regel prüfen: Ist dein Kredit bereits seit zehn Jahren ausgezahlt? Dann kündige einfach nach § 489 BGB – ohne VFE.
- Sondertilgungsrechte nutzen: Hast du noch ungenutzte Sondertilgungsrechte für dieses Jahr? Nutze sie, bevor du ablöst – das reduziert die Restschuld und damit die VFE.
- VFE schriftlich anfragen: Lass dir von der Bank eine detaillierte, schriftliche Berechnung geben.
- Break-even rechnen: Ist die Zinsersparnis durch die Umschuldung höher als die VFE – inklusive aller Nebenkosten?
- Berechnung prüfen lassen: Bei hohen Beträgen: Verbraucherzentrale oder Fachanwalt einschalten.
- Steuerliche Auswirkungen klären: Vermietete Immobilie? Dann VFE als Werbungskosten ansetzen.
- Ankündigungsfrist beachten: Die vorzeitige Ablösung muss in der Regel angekündigt werden. Frag deine Bank, wie lang die Frist ist – üblich sind ein bis drei
Günstigere Baufinanzierung nach der Ablösung?
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